Räumungsschutz beantragen?
Hallo liebe Community,
meine Tante ist in einer prekären Lage.
Sie wohnt mit ihrem Lebenspartner seit einem Jahr in dessen Haus, was aber längst an die Bank nach Zwangsversteigerung übergegangen ist. Nun trudelte ein Brief vom Gerichtsvollzieher ein, mit Räumungstermin. Begründung; sie hätten vor einem Jahr gar nicht mehr dort einziehen dürfen. Bis 2 Wochen vor der Räumung können sie Räumungsschutz beantragen. Das wollen sie nun tun, um Aufschub zu erlangen, schließlich müssen sie erst mal einen neue Bleibe suchen: nun meine Frage: Wenn der Antrag gestellt ist, liegt der Termin der Räumung dann erst mal auf Eis und wie schnell wird sowas entschieden?
Viele Grüße und lieben Dank für eure Antworten!!
6 Antworten
Nein, solange kein anderweitiger Bescheid ergeht, kann die Räumung mit dem vorliegenden Räumungsurteil betrieben werden.
Weiter sind Anträge auf Räumungsschutz bzw. Vollstreckungsschutz an hohe Auflagen geknüpft. So muss z.B. der Betroffene im Einzelnen nachweisen, dass er sich mit entsprechendem Einsatz um eine neue Bleibe kümmert. Ein Antrag auf Räumungsschutz ist alles andere als ein Selbstläufer.
Selbst wenn dem Antrag stattgegeben wird, kommt da allenfalls ein Aufschub von 3, höchsten 6 Monaten raus. Spätestens dann ist endgültig Schluss.
Daher mein Tipp: Sofort nach einer neuen Wohnung suchen und ausziehen. Je länger die Sache läuft, umso teurer wird das Ganze. Wer das dann letztlich alles zu zahlen hat, dürfte klar sein.
Solche Anträge werden schnell bearbeitet, vor allem dann, wenn die Termine eng sind.
Wenn es schon eine Bleibe und einen Auszugstermin gibt und es nur noch um ein paar Wochen geht, dann wird dem Antrag höchstwahrscheinlich stattgegeben.
Dem Antrag wird schon allein deswegen nicht stattgegeben, weil schuldnerfremde Interessen (sie ist nicht Schuldnerin) nur in Ausnahmefällen Berücksichtigung finden können.
Wenn der Antrag gestellt ist, liegt der Termin der Räumung dann erst mal auf Eis und wie schnell wird sowas entschieden?
Das würde mich mal interessieren, ich habe da nichts gefunden.
Der Räumungsbescheid kann nur durch eine neue Verfügung aufgehoben oder aufgeschoben werden. Nur durch das Einreichen des Antrages wird noch kein Aufschub bewirkt.
Der Antrag hemmt nicht. Räumungsschutz bekommt man meist auch nicht, wenn man obdachlos werden würde. Auch werden die Anträge sehr schnell 1-2 Tage vor der Räumung entschieden. Besser sind Mietverträge, wenn sie denn vorliegen.
Die dagegen gerichtete Revision zum BGH warerfolgreich. Dieser hat mit Urteil vom 18.09.2013 (VIII ZR 297/12) das Urteilaufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.
Zur Herausgabe aufgefordert verweigerte sie/die Mietrein diesmit der Begründung, sie habe im Jahre 2003 mit ihremVater und ihrem Bruder als den damaligen Eigentümern der Wohnung einenMietvertrag abgeschlossen, mit dem ihr gegen Übernahme der Betriebskosten undeiner eventuellen Pflege des Vaters ein lebenslanges unentgeltlichesNutzungsrecht eingeräumt worden sei.
Ich empfehle die Schutzgemeinschaft für Bank undSparkassenkunden e.V.
haben mir sehr geholfen. Einfach googeln
Je nachdem wie umfangreich der Antrag ist, kann die Zwangsräumung erst einmal ausgesetzt werden. Allerdings wird im Regelfall sofort darüber vom Vollstreckungsgericht entschieden. Zudem macht solch ein Antrag nur Sinn, wenn er auch begründet ist. Dass sie sich eine neue Wohnung suchen müsste, ist kein triftiger Grund, ist dies ja die zwangsläufige Folge einer Zwangsräumung.
Danke für deine Antwort! Es ginge nur um einen Aufschub von etwa 2 Monaten, bis die neue Wohnung bezugsfertig ist. Wäre das ein Aufschubsgrund?
Leider nicht. Die Gewährung von Vollstreckungsschutz ist die absolute Ausnahme um Härtefälle aufzufangen. Ein beliebtes Beispiel ist ein zu befürchtender Suizid im Falle der Vornahme der Vollstreckungshandlung. Das Gesetz selbst setzt sehr hohe Anforderungen: "Auf Antrag des Schuldners kann das Vollstreckungsgericht eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung ganz oder teilweise aufheben, untersagen oder einstweilen einstellen, wenn die Maßnahme unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen ganz besonderer Umstände eine Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist."
Möglich ist aber eine Einigung mit dem Gläubiger. Der Antrag auf Vollstreckungsschutz ist übrigens kostenlos, falls ihr es trotzdem versuchen wollt.
Wenn der Antrag gestellt ist, liegt der Termin der Räumung dann erst mal auf Eis und wie schnell wird sowas entschieden?
Ich habe das jetzt mehrfach versucht zu googeln und da nichts gefunden.
Ein Aufschub liegt zwischen drei und 6 Monaten.
Primär würde ich mich auf die Wohnungssuche konzentrieren und nicht auf einen möglichen Aufschub.
Auch für deine Antwort, vielen Dank!
Ja der Aufschub braucht sie auch nur um etwas Neues zu suchen.
ein Haus geht nicht so einfach an die Bank über. Vermutlich hat es die Bank bei der Zwangsversteigerung gekauft. Da die Bank nicht selber einziehen kann, gibt es auch kein Kündigungsgrund wegen Eigenbedarf. Solange Miete bezahlt wird kann man bleiben.
Viele Dank für Deine Antwort! Wenn der Antrag jetzt gestellt wird, wird der denn bis zum Räumungstermin bearbeitet?! Und was ist wenn man erst einige Wochen später die neue Bleibe beziehen kann? Hat man dann gute Aussichten, dass einem bis dahin der Aufschub gewährt wird?