alleinerziehend und haftbefehl wurde beantragt
also, ich machs mal kurz. ich habe damals für eine freundin was bestellt (sehr naiv ich weiß) sie hat jedoch nicht die rechnungen bezahlt und ich wurde dann immer öfter angeschrieben sie nahm die briefe mit und kümmerte sich drum. sagte sie zumindest. vor circa 3 monaten kam dann ein schreiben vom gerichtsvollzieher. ich bin dann persönlich hin, sie hatte nix bezahlt!! ich vereinbarte ne ratenzahlung und sprach sie darauf an. sie meinte das müsste ein fehler sein und nahm den brief mit. es würde ihr alles leid tun sie wolle nicht das ich probleme bekomme eben weil ich ein kind habe. und jetzt kommts, ich war 2 wochen nicht zuhause komme gestern heim und finde einen brief mit einem termin zur abgabe der eidessaatlichen versicherung in meinem briefkasten und der termin war gestern. also verpasst, hab sofort den gv angerufen und der meinte er hätte die akte bereits abgegeben und ein haftbefehl beantragt. es wäre auch nicht gut wenn das jugendamt davon was mitbekommen würde da ich alleinerziehend bin,spielt keine rolle ob ich jemanden den gefallen getan habe. er meinte ich müsste jetzt abwarten bis er sich wieder meldet und dann aufjedenfall reagieren. die freundin beteuert immernoch sie hätte alles gezahlt und bringt mir die belege, daruf bin ich gespannt glaub aber nicht wirklich daran. kann ich nix machen? dei gläubiger selber kontaktieren? wenn möglich das ich alles zahle?zum anwalt gehn? er hat mir jetzt richtig angst gemacht das mein kind mir genommen werden kann. danke für eure antworten
10 Antworten
als aller erstes solltest Du zur Polizei gehen und Deine "Freundin" anzeigen! (auch ein Anwalt kann helfen) Ein Gespräch und Erläuterung beim Gerichtsvollzieher und Gläubiger können auch nicht schaden. Da dieses aber schon eine Zeitlang läuft, hättest Du dieses eigentlich schon längst machen müssen.
Ware eingesteckt und nicht bezahlt! Also Betrug
Ich würde als erstes den Gläubiger direkt kontaktieren. Wenn Du die Möglichkeit hast, dann zahle den Betrag direkt ein, dann hat sich das mit dem Haftbefehl auch erledigt. Eventuell kannst Du das auch direkt beim Gerichtsvollzieher machen.
Ich kann's noch kürzer: Gegenüber dem Lieferanten schuldest du das Geld für die Ware und wenn du dich weiter so d.... anstellst, musst du tatsächlich mit erheblichen Maßnahmen rechnen. Der Haftbefehl soll die EV erzwingen helfen und du musst jetzt entscheiden, ob du zahlst oder die EV abgibst und mit den Konsequenzen klarkommst. Deine "Freundin" kannst du dann immer noch zivilrechtlich zur Rechenschaft ziehen. Meine Fresse ...
man kann es offen sagen einfach nur DUMM von mir ich weiß, nicht nur das ich ihr den gefallen getan habe sondern auch noch ihr danach geglaubt habe,dass sie es zahlt. der gv hat halt gesagt ich soll warten weil jetzt noch mehr kosten anfallen werden. ich werd auf jedenfall versuchen irgendwie an die briefe zu kommen und da anrufen und zum anwalt.
Du verstehst es nicht. Es ist 5 NACH 12. Die Briefe interessieren jetzt kein Schwein mehr. Da geht auch niemand mehr ans Telefon, um sich die Story von deiner "Freundin" anzuhören. Die wollen endlich Geld sehen.
Das ist jetzt schwerig und leider muss du da schon alleine durch... aufjedenfall wenn du es schon bezahlst gehört das was du für sie bezahlt hast dir, also sollte mal deine freundin mal zurückgeben was dir gehört.
Ich kann dir leider nicht sagen, ob man da was machen kann, weil du ja freiwillig für sie bezahlt hast.
Aber and einer Stelle würd ich trotzdem mal einen Anwalt aufsuchen, der sie damit konfrontiert, wenn sie dir die Belege nicht bringt, was auch ziemlich sicher, nicht der Fall sein wird.
Und weswegen anzeigen?