Ankündigung Wartung Rauchmelder? Zweittermin?
- Frage: Wie lange vorher muss der Termin zur Wartung der Rauchmelder angekündigt werden?
- Frage: Findet dafür ernsthaft ein 2ter Termin statt, wenn jemand nicht anwesend ist?
- Frage: Laut www.rauchmelderpflicht.eu/rauchmelderpflicht/deutschland/rauchmelderpflich-bayern/ ist die Bereitschaft durch den Mieter zu gewährleisten, dann kann ich das doch selber durchführen - in Absprache mit der HV (die natürlich wieder nicht erreichbar ist im Moment, daher die frage hier bei gutefrage.net).
- Frage: Ist ein 2 Stundenfenster für eine RM-Wartung überhaupt gerechtfertigt? (es sind 10 Wohnungen - die Installation allein hat keine 5 Minuten gedauert, dass mal 10 ist grob eine Stunde?)
5 Antworten
Frage: Wie lange vorher muss der Termin zur Wartung der Rauchmelder angekündigt werden?
Das ist unterschiedlich. Die allgemeine Rechtsprechung hält hier Fristen von 1-4 Tagen für ausreichend. Üblich sind allerdings 7-14 Tage.
Frage: Findet dafür ernsthaft ein 2ter Termin statt, wenn jemand nicht anwesend ist?
Klar, die Wartung muss doch durchgeführt werden. Wenn Mieter X nicht anwesend ist, muss halt ein zweiter Termin vereinbart werden.
Sagt der Mieter den ersten Termin nicht ab, kann es sogar sein, dass er für den zweiten Termin blechen muss.
ist die Bereitschaft durch den Mieter zu gewährleisten, dann kann ich das doch selber durchführen
Du meinst hier die Wartung? Im Grunde wird das vermutlich nur ein Batteriewechsel sein.
Ok, angenommen, Du machst es selbst, es kommt hiernach im Brandfall zu einer Funktionsstörung des Gerätes, dann darfst Du zweimal raten, wer dann die Haftung übernimmt.
Ist ein 2 Stundenfenster für eine RM-Wartung überhaupt gerechtfertigt? (es sind 10 Wohnungen - die Installation allein hat keine 5 Minuten gedauert, dass mal 10 ist grob eine Stunde?)
Das Wartungsunternehmen hat vermutlich an diesem Tag noch andere Aufträge außerhalb deines Hauses.
Demnach ist es völlig normal, dass solche Termine so grob angekündigt werden.
Handwerker als Mieter musst du Grundsätulich rein lassen - wenn du nicht daheim bist Nachbarn beauftragen damit.
Termine sollten 1 woche vorher angekündigt werden damit du Planen kannst mit evtl Urlaub oder nem Wohnungssitter.
Der Zeitraum ist egal - das ist dem Handwerker sein empfinden wie es evtl dauern könnte - deine wohnung is ja zugänglich.
Wenn du sicher nicht anwesend sein kannst u niemaden hast für deinen schlüssel musst du dich umgehen mit der HV in Verbindung setzen! Und dies klären.
Dass Mieter Wohnungen zugänglich machen müssen für Handwerker darüber gibts auch Gerichtsurteile zu Gunsten der Vermieter
Laut Gesetz KANN der Besitzer der Wohnung die Wartung an den Mieter delegieren, muss er aber nicht.
Es ist üblich, dass großzügige Zeitfenster eingeplant werden.
Zu 3.: Wir bitten unsere Mieter, die Rauchmelder selbst einmal jährlich zu testen. Nur darum geht es eigentlich, denn die Dinger sind außer der normalen Staubbeseitigung wartungsfrei. Wir haben die Mieter unterrichtet, was zu tun ist und lassen uns einmal pro Jahr schriftlich bestätigen, dass sie getestet haben und alles funktioniert.
Verwaltungen größerer Wohnanlagen können das aber nicht machen. Die ganze Verantwortung, die sie trifft, wenn mal wirklich der Ernstfall mit entsprechenden Folgen eintreten sollte, verhindert, dass sie so pragmatisch vorgehen.
Die Unsicherheit, dass einzelne oder viele Mieter ihre Pflichten dann nicht ernst nehmen, ist zu groß. Genausowenig, wie der Gesetzgeber darauf vertraut hat, dass Mieter alle selbst Rauchmelder in ihre Wohnungen einbauen und deswegen die Vermieter verpflichtet hat, ist das Vertrauen angebracht, dass die Mieter die Geräte auch zuverlässig warten bzw. testen, bzw. ggf. Batterie wechseln usw.
Zu 4.: Die RM-Warter haben ihren Tag irgendwie verplant und können auch einmal in die Situation kommen, dass etwas länger dauert, als vorgesehen. Sie könnten also ganz pünktlich kommen, aber sie könnten sich auch verspäten und weil das so unsicher ist, nehmen sie sich ein 2-Stunden-Zeitfenster raus. Das ist ganz normal, auch wenn sie dann vielleicht in 5 Minuten durch sind.
Hallo Insomnia777,
leider wird unter dem Begriff "Betriebsbereitschaft" nicht überall dasselbe verstanden, so dass diese Formulierung auch etwas schwammig ist.
Im Regelfalle geht man davon aus, dass der Mieter für die "normale" Betriebsbereitschaft verantwortlich ist. D.h. er hat dafür zu sorgen, dass die durch den Vermieter installierten Rauchmelder nicht zugestellt oder (durch Kinder, Maler, Raucher, ...) abgeklebt worden sind und dass regelmäßig die Batterie über den Testknopf getestet wird. Ggfs., sofern möglich, sollte auch Staub etc. entfernt werden.
Der Vermieter ist hingegen für die Wartung zuständig. Und genau das ist das, was der Kundendienst einmal im Jahr durchführt. Er wird das Gerät öffnen und genau anschauen, ob es technisch noch einwandfrei funktioniert.
Gerade dann, wenn eine gute Anlage mit vernetzten Rauchmeldern betrieben wird und ggfs. sogar Aufschaltung auf eine (hausinterne bzw. über einen Hausmeister oder Sicherheitsdienst überwachte) Meldeanlage (keine Brandmeldeanlage) erfolgt, dann ist die Wartung gar nicht mehr durch den Mieter durchzuführen.
In sofern: Alles super! Ich kenne genügend Vermieter, die sich (auch mangels Kontrolle Seitens der Behörden) einen Dreck um die Rauchmelderpflicht scheren... da ist es gut und beruhigend zu wissen, dass andere Vermieter diese Thema durchaus sehr ernst nehmen!