Bezahlt das amt trotz Fristlose Kündigung nocj eine wohnung?

2 Antworten

Wenn deine Wohnung fristlos gekündigt wurde,hast du natürlich bei Bedürftigkeit einen Rechtsanspruch auf eine bezahlte angemessene Unterkunft inkl.deiner Regelleistung und ggf.Mehrbedarf !

Und wenn du das ganze vorher beantragst und auch die Zusicherung zur Kostenübernahme bekommst,was in der Regel der Fall ist wenn die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) angemessen ist,dann solltest du auf Antrag auch ein zinsloses Darlehen für die Kaution bekommen.

Das dann die Wohnung ggf.etwas größer ist spielt dann keine Rolle,wenn die Angemessenheit der bei dir geltenden KDU - eingehalten wird.

sandrajeyka 
Beitragsersteller
 13.11.2016, 10:12

okay. ja also fristlos ja, meine gesetzliche Betreuerin versucht alles das die Kündigung gerecht (also 3 Monate ) ist. was bis jetzt sehr gut aussieht. die "neue Wohnung" is ca 10 qm² größer und kostet soweit ich weiß, genauso viel oder 10-20 Euro mehr.. die Zusage vom Vermieter bekam ich gestern, morgen will ich zum Amt und hoffe das diese mir zusagt. Renovierungs und umzugskosten brauche ich ja nicht. icj brauch nur die Kaution..... habe aber dennoch mega Angst, dass das Amt mir dies ned zustimmt...

isomatte  13.11.2016, 10:23
@sandrajeyka

Dir wurde also die Wohnung fristlos gekündigt,nicht das ich etwas falsch verstanden habe ?

Aber selbst wenn dir dein Job fristlos gekündigt wurde hättest du bei Bedürftigkeit einen Rechtsanspruch auf die Kostenübernahme deines Bedarfes bzw.erst mal von angemessenen Wohnraum,wenn dir ansonsten die Obdachlosigkeit drohen würde.

Das die Wohnung dann größer und evtl.teurer ist spielt auch keine Rolle,sie darf nur die Grenze der Angemessenheit nicht übersteigen und dann dürfte es auch keine Probleme geben.

Wenn du die Zusicherung zur Kostenübernahme bekommst,dann sollte dir auf Antrag auch dein zinsloses Darlehen für die Kaution bewilligt werden.

Selbst wenn dir zum Verlust deiner Wohnung noch deine Beschäftigung fristlos gekündigt wurde stünde dir es zu,denn dann würde es bei selber verschuldeter Arbeitslosigkeit im ALG - 2 eine Sanktion von 30 % deiner Regelleistung geben,dass dann über 3 Monate,also bei einem Single von derzeit 404 € Regelsatz 30 % weniger.

Du wurdest Fristlos gekündigt, dafür gibt es einen Grund, der wahrscheinlich bei dir liegt.

Damit bekommst du eine 3 Monatige Sperre in diese Zeit erhälst du keine Leistungen vom Amt. 

Ein Umzug ist deine Sache ist. Solange du ALG1 bekommst. Bei ALG2 kann allerdings das Amt sagen ob die Wohnung zu teuer oder zu groß ist und dich auffordern umzuziehen.