Räumung des Kellers während meiner Abwesenheit
Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich kam am Samstag aus einen 3-wöchigen Urlaub wieder und fand einen Brief der Hausverwaltung, in welchem alle Mieter aufgefordert wurden, ihren Keller zu markieren. So wolle man rausfinden, welche Räume genutzt werden und welche Keller neu zugeteilt werden können. Nun sollte man dies bis zum 18.11. machen, sonst würden die nicht markierten Räume aufgebrochen und ausgeräumt. Durch meinen Urlaub habe ich dies leider nicht gemacht und finde nun meinen Keller aufgebrochen und fast leer wieder. Außer einem Fahrrad fehlt alles... und auch das Rad stand nun im unabgeschlossenen Raum... Was hab ich da für ein Recht? Kann ich überhaupt was einfordern?
14 Antworten
Das weitere Vorgehen hängt hier stark von der exakten Formulierung im Mietvertrag und der seinerzeitigen Raumzuteilung ab. Nichtsdestotrotz ist die HV verpflichtet, die aus den Kellerräumen entfernten Gegenstände einzulagern. Du musst daher zunächst an die HV herantreten mit der Aufforderung, Dir die dort eingestellten Gegenstände herauszugeben. Ob das Öffnen des Abteils rechtswidirg war oder nicht, kann mit den gegebenen Informationen nicht geklärt werden. Es dürfte aber überlegenswert sein, dafür Mitglied im Mieterverein zu werden, weil die auch rechtliche Beratung anbieten.
Rechtlich gesehen handelt es sich hier um einen Einbruchdiebstahl. Dieser sollte unverzüglich zur Anzeige gebracht werden.
Egal, ob du vorher informiert wurdest oder nicht. Da deine Zustimmung zur Räumung fehlte, war es nicht legal. Ausser natürlich, so ein Vorgehen wäre ausdrücklich im Mietvertrag oder sonstigen Vereinbarungen mit dem Vermieter vereinbart.
Die Hausverwaltung hat hier mit viel zu kurzen Fristen gearbeitet. Aber dennoch ist es ihnen nicht erlaubt in Kellerräume eines Mieters ohne dessen Einwilligung einzudringen. Du hättest nämlich der geforderten Markierung deiner Kellerräume auch widersprechen können.
Die Hausverwaltung hat sich in dem Fall strafbar gemacht, da keine Gefahr im Verzug war.
Die Frage ist jetzt, wie du das handhaben willst. Rechtlich gesehen ist alles klar. Nur, was bringt das für Folgen mit sich, wenn du den gerichtlichen Weg gehst? Im Zweifel musst du davon ausgehen, dass du dann über kurz oder lang ausziehen wirst.
Meine Empfehlung: Sprich mit der Hausverwaltung, sie sollen deine komplette Habe wieder in deinen Kellerraum räumen und den Raum wieder verschliessbar machen. Sollte etwas fehlen oder beschädigt worden sein, dann verlange Entschädigung dafür.
Stellt sich die Hausverwaltung da quer, dann bleibt dir eigentlich nur noch der Weg zur Polizei und evtl. zu einem Anwalt. Das sollte aber dann alles schnell passieren.
Rechtlich gesehen handelt es sich hier um einen Einbruchdiebstahl.
Das ist in Anbetracht der dürftigen Informationen eine kühne Behauptung. Weder ist bekannt, ob das vom OP genutzte Kellerabteil Teil des Mietvertrages ist, ihm überhaupt explizit zugewiesen oder aber als leerstehend schlicht okkupiert wurde. Der Umstand, dass die HV offenbar keinen Überblick über die tatsächlich genutzten Räume hat, legt Letzteres zumindest nahe.
Dieser sollte unverzüglich zur Anzeige gebracht werden.
S.o. Reine Spekulation. Denn sofern die Nutzung nur geduldet war, kann der Eigentümer respektive die HV die Duldung jederzeit aufheben. Hier wäre auch eine 3-Wochen-Frist mehr als ausreichend. Und dann gibt es in Ermangelung eines Straftatbestands auch nichts anzuzeigen.
Egal, ob du vorher informiert wurdest oder nicht. Da deine Zustimmung zur Räumung fehlte, war es nicht legal
Das ist erstrecht Käse. Bei einer Räumung kommt es auf die Zustimmung ja gerade nicht an. Deswegen ist es ja eine Räumung.
Die Hausverwaltung hat hier mit viel zu kurzen Fristen gearbeitet.
Nein.
Aber dennoch ist es ihnen nicht erlaubt in Kellerräume eines Mieters ohne dessen Einwilligung einzudringen.
Das ist immerhin korrekt. Nur ist nicht bekannt, ob das überhaupt angemietete Kellerräume des OP sind.
Du hättest nämlich der geforderten Markierung deiner Kellerräume auch widersprechen können.
Nein.
Rechtlich gesehen ist alles klar.
Das stimmt sogar zum Teil, nur Dir ganz offenbar nicht.
ich glaube nicht das du was machen kannst. Für solche Fälle ist es aber schön wenn man jemanden im Haus hat der sich in der Abwesenheit auch mal um die Wohnung und auch Keller kümmert.
es ist Einbruch !
Denn mit einer Abwesenheit eines Mieters ist ja immer zu rechnen !
alle Mieter aufgefordert wurden, ihren Keller zu markieren.
Hier wird alles von einer angemessenen Frist Ankündigung bis Räumung abhängen. Ob diese Frist angemessen lange genug war ist im Einzelfall zu prüfen. Da hier sicherlich kein dringendes Handeln erforderlich war sollte die Frist 4-6 Wochen lang sein.2-3 Wochen halte ich für viel zu kurz. Auch käme hier eine Anzeige wegen Einbruchdiebstahl in Frage?
Ist der Kellerraum nicht offiziell mit gemietet worden? Was steht da im Mietvertrag? Das grenzt ja schon an Hausfriedensbruch, bzw Einbruch. Wenn sich das mit dem Fahrrad nicht klärt würde ich Anzeige erstatten.
Genau so ! würde auch ich vorgehen ! Ob Namen daran oder nicht -Pläne sollte man schon lesen können !