Mobile Katzenbetreuung erlaubt bei Mietwohnung (fremnden Schlüssel geben)?
Hallo, wir fahren demnächst für eine Woche in den Urlaub. Da wir drei Katzen haben aber niemand sich privat für die Zeit kümmern kann habe ich nach einer Tierpension Ausschau gehalten. Glücklicherweise gibt es bei uns eine Dame die seit Jahren mobil Tiere betreut. Also einmal am Tag für eine halbe Stunde vorbeischaut, füttert, Klo saubermacht und sich mit den Katzen beschäftigen würde. Das würde uns sehr in den Kram passen, da unsere Katzen dann in ihrer Umgebung bleiben können und außerdem das ganze deutlich weniger kostet als eine Tierpension. Aber wie sieht das aus mit dem Vermieter? Kann der das verbieten? Ich muss der Dame immerhin den Schlüssel geben vom Haus und unsere Vermieter haben im Keller noch private offene Räume (unser Haus wirkt eher wie ein großes Einfamilienhaus, wahrscheinlich war es das auch mal). Aber andererseits, wenn ich eine Putzfrau für unsere Wohnung angagieren würde hätte die ja auch einen Schlüssel und das könnte der doch sichr auch nicht verbieten oder?
8 Antworten
Das ist dann praktisch Besuch von euch.
Wenn es eine Verwandte wäre, würde doch auch niemand danach fragen
Ein großes Dankeschön an euch! Es ist schön, wie ihr euch Gedanken macht und euch sorgt, dass die Tiere während eurer Abwesenheit gut betreut werden und sie in ihrem gewohnten Umfeld bleiben dürfen.
Dem Vermieter würde ich schon Bescheid geben, dass eine Person die Tiere während eures Urlaubs betreut. Verbieten kann er es nicht.
Würden nur alle Tierbesitzer so verantwortungsvoll handeln!
Also einmal am Tag für eine halbe Stunde vorbeischaut, füttert, Klo saubermacht und sich mit den Katzen beschäftigen würde. Das würde uns sehr in den Kram passen, da unsere Katzen dann in ihrer Umgebung bleiben können und außerdem das ganze deutlich weniger kostet als eine Tierpension. Aber wie sieht das aus mit dem Vermieter? Kann der das verbieten?
Nein, verbieten kann er es nicht.
Ich würde ihn aber trotzdem informieren, bzw. die Adresse der Dame geben, falls es mal einen Notfall gibt, wo der Vermieter in die Wohnung muss. z.B. einen Wasserrohrbruch.
Aber auch die anderen Mieter im Haus würde ich informieren, nicht dass die denken es seien Einbrecher in Ihrer Wohnung.
Niemand kann dir verbieten, wen du in deine Wohnung lässt. Ob du die Person beaufsichtigst, ist dir überlassen, du trägst dafür schliesslich auch die Verantwortung.
Aus welchem Grund du die Person in die Wohnung lässt, das ist ebenfalls deine Sache!
Okay vielen Dank :)
Auf alle Fälle solltest du den Vermieter informieren, denn er sollte schon wissen, wer in seinem Haus aus und ein geht. Er wird es aber nicht verbieten können, das kannst du selbst bestimmen, wer deine Wohnung betreten darf oder nicht.
Vielen Dank :) na klar werden wir ihn informieren. Das würde ich ja auch wollen. Finde ich auch selbstverständlich