darf man im keller neben einer Ölheizung und einem raum mit Öltanks wohnen? die Hausbesitzerin will die keller räume als Wohnung vermieten ist das erlaubt ?
6 Antworten
Nach den Bauordnungen der Länder muss die Raumhöhe mindestemns 2,40 m betragen, eine ausreichende natürliche Belüftung (Fenster) möglich sein. Dazu kommt eine Sanitärinstallation, Frischwasserversorgung, Abwasserentsorgung und Beheizbarkeit.
Das sind die Mindestvoraussetzungen. Sind diese gegeben, stünde der Vermietung zu Wohnzwecken m. E. nichts im Wege.
Wenn durch die Ölheizung enorme Wärmeausstrahlung entstehen sollte und die Umwälzpumpe geräuschintensiv ist, sähe ich allerdings wieder Bedenken.
Es kommt also auf die Gegebenheiten vor Ort an.
Im Keller dürfen gar keine Wohnungen sein, weil die Deckenhöhe nicht stimmt. Das muss sich zuerst das Bauamt anschauen, ob da überhaupt Möglichkeiten bestehen, dass hier Wohnungen entstehen. Brandschutzmauern, Lüftung und vieles mehr.
Kenne ich nicht. Das sind Bauvorschriften, die eingehalten werden müssen. Was ist da unsinnig? Du kannst dich auf dem Bauamt erkundigen. Die kommen auch vorbei und schauen sich die Öltanks an und den Keller an.
und wo kann man das anzeigen und mit welcher Begründung?
.Ruf auf der Baubehörde an und frag was zu tun ist. Du kannst dem Sachbearbeiter die Umstände, die dich stören, erzählen. Du musst dich zuerst informieren, bevor du irgend etwas oder irgend jemanden anzeigst.
Was willst Du anzeigen? Schau Dir lieber erst mal die anderen Antworten an und prüfe, ob eine Anzeige überhaupt gerechtfertigt ist.
Langsam wird es besser! Also, erst einmal informieren, bevor man anfängt zu denunzieren.
Überall, wo Wohnungen knapp sind, sind auch die Behörden froh über jede zusätzliche Wohnung.
Was heißt besser? Das Bauamt ist dafür zuständig, dass die Keller vermietet werden dürfen. Wenn ein Keller als Keller gebaut wurde, hat er keine Höhe für einen Wohnraum. Ich muss mich nicht informieren. Ich habe nichts anderes behauptet, aber du was in den falschen Hals bekommen. Die Behörden sind auch nicht froh, wenn ungenehmigte "Kellerwohnungen" vermietet werden. Wie kommst du denn auf die Idee? Die Realität hat ergeben, dass solche Wohnung, ohne dass sie gemeldet wurden, vermietet werden. Und dies ist momentan ganz groß in Mode. Schaust oder hörst du keine Nachrichten?
ich habe eine bekannte die wohnt in solch einer Wohnung - und die decke ist nur 2,00 m hoch u. die Tür zu den Öltanks ist im Wohnzimmer mit integrierter Küche ich hallte dieses für mehr als bedenklich deshalb meine frage.
das bedeutet, dass der Öllieferant bei der Befüllung Zutritt haben MUSS.
eigentlich recht eigensicher, wenn keine Manipulation stattfindet.
Ist die Wohnung als Wohnraum ausgewiesen und angemeldet? Deine Bekannte wird froh sein, dass sie eine bezahlbare Wohnung hat.
Es gibt Häuser ohne Keller. Da steht der Öltank auch irgendwo im EG.
Die Anforderungen an einen Keller, der auch als Wohnraum dienen soll, liegen ganz woanders:
Raumhöhe: Wenn die Räume hoch genug sind, können sie auch Wohnzwecken dienen.
Fenstergröße (Belüftung, Licht): Normale kleine Kellerfenster reichen nicht aus, aber wenn die Fenster ähnlich groß sind, wie auch in Wohnräumen üblich und wenn sie vielleicht sogar oberirdisch liegen, ist das kein Problem.
Abwasser: Wie kann das Abwasser beseitigt werden. Wenn das gut geregelt ist, also z. B. direkt in den Kanal läuft oder mittels Hebeanlage ausreichend hoch gepumpt wird, ist auch das kein Problem.
Ein Öltank kann auslaufen, deswegen muß er in einen Bau stehen, der sich Ölwanne nennt. Es besteht aber anders als bei Gas weder eine Geruchsbelästigung noch eine Explosionsgefahr.
Es spricht also erstmal nichts dagegen. Man wohnt ja auch drüber. Warum also nicht daneben.
Ob die Kellerräume allerdings überhaupt als Wohnraum geeignet sind steht auf einem anderen Blatt.
oder es sind Sicherheitstanks - bzw. ein Tank-in Tank System, da braucht es keine Wanne
Was ich bislang gelesen habe, dem stimme ich überwiegend zu. Aber man sollte auch bedenken das im Ernstfall Fluchtwege vorhanden sein müssen. Um sicher zu gehen ob die Räume als Wohnraum genutzt werden können reicht eine Anfrage beim zuständigem Bauamt.
Selten solchen Unsinn gelesen. Woher kennst Du die Verhältnisse bei dem/der FS?