Purps Vogel Flinder unseriös?

4 Antworten

Was mich stutzig macht:

diesen Widerspruch zurück zu ziehen und die Forderung zu begleichen - ansonsten würde man eine Gerichtsverfahren durchführen.

Wenn der Widerspruch nicht Erfolgreich sein könnte, dann bräuchte man den nicht zurück nehmen. (Denke ich.)

Hast du mal im Netz dazu nachgeschaut? Da gibt es eine menge Einträge zu dieser Firma und deren Forderungen. :)

kevin1905  23.02.2019, 19:42
Wenn der Widerspruch nicht Erfolgreich sein könnte, dann bräuchte man den nicht zurück nehmen.

Der Widerspruch gegen einen Mahnbescheid ist immer erfolgreich, da es sich um ein vollautomatisches Verfahren handelt.

Der Gläubiger wird informiert, dass dem Mahnbescheid widersprochen wurde und kann dann kostenpflichtig das streitige Verfahren einleiten oder eben aufgeben.

chanfan  23.02.2019, 19:44
@kevin1905

In dem Fall oben nehme ich deswegen auch an, das die schon wissen, das ihre Forderung nicht berechtigt ist. Wie siehst du das?

kevin1905  23.02.2019, 20:07
@chanfan

Sehe ich ganz genau so.

Oft gibt es dann noch ein Vergleichsangebot von wegen wir erlassen die Hälfte. Alles Mummpitz. So spielt jemand der keine Karten auf der Hand hat und allen erzählen will er habe ein Straight Flush.

Naddel2402 
Beitragsersteller
 23.02.2019, 18:44

Danke für die Antwort.

Wortwörtlich steht dort:

Infolge Ihres Zahlungsverzuges haben wir das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie eingeleitet. Sie haben gegen diesen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt. Aufgrund dieses Widerspruches müsste nunmehr ein streitigen Verfahren vor dem zuständigen Amtsgericht durchgeführt werden. Dieses verursacht weitere Kosten, die von Ihnen zu tragen wären.

Wir empfehlen Ihnen daher dringend, den Widerspruch mit dem beigefügten Formular gegenüber dem zuständigen Amtsgericht zurückzunehmen.

Nach Eingang der Rücknahmebestätigung wäre unsere Mandantin (Anmerkung von mir GFKL) bereit, sich mit Ihnen über einen rarenweisen bzw vergleichsweisen Ausgleich der derzeitigen Forderung zu einigen.

Sollten wir bis spätestens zum 01.03.2019 keine entsprechende Mitteilung auf dieses Schreiben von Ihnen erhalten, sind wir beauftragt, wegen ausstehenden Forderungen das streitige Verfahren gegen Sie einzuleiten.

Wie würdet ihr damit umgehen bzw kennt jemand die Rechtslage?

Aufheben.

  • Falls es noch mal kalt wird nutzen um dem Kamin anzufeuern
  • ansonsten bis Sommer warten um damit den Grill anzuzünden.

Sollen sie doch klagen. Das kostet die Leute Geld. Du erwiderst die Klage mit der Einrede der Verjährung, Verfahren kostenpflichtig für die Gegenseite beendet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Kurz und knapp zurückschreiben:

Da die Forderung verjährt ist, weise ich Ihr Ansinnen voll umfänglich zurück. Bei weiteren Belästigungen übergebe ich das mit einer Betrugsanzeige der Polizei.

kevin1905  23.02.2019, 19:42

Könnte auch schon Nötigung sein.

Naddel2402 
Beitragsersteller
 23.02.2019, 22:41
@kevin1905

Danke euch Allen 🤗

Hallo,

2017 war die Forderung aus 2009 bzw. 2010 schon längst verjährt!

Das sind nur Tricks, um den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen!

Wende dich an die Verbraucherberatung deiner Stadt, wenn du dir nicht sicher bist...

Du brauchst nichts zu befürchten!

Emmy

kevin1905  23.02.2019, 20:06
Wende dich an die Verbraucherberatung deiner Stadt, wenn du dir nicht sicher bist...

Obwohl das auch wieder Geld kosten würde..

emily2001  23.02.2019, 21:49
@kevin1905

Die Verbraucherberatung ist nicht teuer?!

kevin1905  23.02.2019, 22:12
@emily2001

Teuer ist relativ. Auch 1,- € kann teuer sein für etwas, dass mir keinen Mehrwert bieten würde. Für mich wäre das in dem Fall gegeben. Natürlich kann das für den Fragesteller anders aussehen.

emily2001  23.02.2019, 23:12
@kevin1905

Das würde ich als "Haarspalterei" bewerten!

"Chercher la petite bête!"