Purps Vogler, Flinder?
Mein Problem... Habe seit einer Woche eine Kontopfändung von der Kanzlei Purps, Vogler, Fiedler drauf. Heute kam von meiner Bausparkasse ein Schreiben, das dort der gleiche Betrag nochmals gepfändet wird. Es soll um eine Sache von Quelle gehen. Ich habe von der Kanzlei noch nie etwas gehört! Auf mehrere Mails wird nicht reagiert und ans Telefon bekommt man da auch niemand! Einen Pfändung und Überweisungs Beschluss liegt mir auch nicht vor!
4 Antworten
Deine Ausfertigung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wird dir sicherlich in Kürze zugestellt. Denn ohne Vorliegen des selbigen bei der Bank dürfte die Bank gar nicht pfänden. Du kannst nun dein Konto in ein P-Konto umwandeln lassen sofern noch nicht geschehen.
Du musst sicherlich auch einen Titel wie einen Vollstreckungsbescheid vorliegen haben. Denn ohne einem Titel kann kein PfÜB erlassen werden. Daher wundere ich mich schon, warum du von den Forderungen nichts weißt.
Die Kanzlei anzurufen ist zwecklos. Die Gegenseite ist nicht verpflichtet, dir irgend welche Auskünfte zu geben.
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss kann in Abschrift noch kommen.
Was nachdenklich macht ist die Tatsache der Pfändung bei der Bausparkasse. Diese Daten können sie ja nur von Dir haben.
Sollte sich aber alles klären lassen, wenn Du erst einmal weißt, welcher Titel da zugrunde liegt.
Hast du denn jemals bei Quelle etwas bestellt und nicht bezahlt?
Das ist die erste Frage, die man sich stellen muss.
Ansonsten könnte es natürlich eine Personenverwechslung sein. Auf dem PfÜB steht normalerweise ein Aktenzeichen und ein Gericht drauf, von dem der Titel ausgestellt wurde. Du kannst dann dort um eine Aktenkopie bzw. Titelkopie bitten.
Sofern du dann das erste Mal den Titel siehst, kontrolliere vor allem die Adresse. Sofern der auf einer falschen Adresse ausgestellt ist bzw. du damals nicht dort gewohnt hast, kannst du dagegen Einspruch einlegen und "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen. Wichtig: Du musst das sofort machen, denn die 14 Tage Frist laufen ab dem Tag dann endgültig los.
Begründen tut man das mit "Fehlerhafte Zustellung" und beweisen mit beispielsweise einer Meldeauskunft.
Parallel dazu kann man selbst oder via Anwalt eine einstweilige Einstellung der Pfändungen beantragen. Mit derselben Begründung.
Hmm.
Wenn Du Dir keiner Schuld bewusst bist, wende Dich doch mal an den Verbraucherschutz oder auch die Polizei.
Kommt mir alles sehr seltsam vor.