Kann man ein Inkasso Büro anzeigen?

10 Antworten

wenn es ein seriöses Inkassobüro ist werden sie diesen Widerspruch jetzt ihrem Auftraggeber vorlegen und ggf. weitere Dokumente vom Gläubiger verlangen die die Forderung untermauern. Das Inkasso macht nur was der Gläubiger ihnen sagt und glaubt erstmal dem Gläubiger.

Gab es denn vorher direkte Mahnungen des gläubigers die zurückgewiesen wurden und erst danach als er das schon wusste hat er das Inkasso eingeschalten? In dem Fall wäre möglicherweiße eine Anzeige gegen den Gläubiger hin wenn man ausreichend darlegen kann das das Inkasso eingeschaltet wurde um eine unrechtmäßige Forderung mit mehr druck quasi zu erpressen. Der normale weg wäre die Zahlungsklage.

Lullababy 
Beitragsersteller
 09.11.2015, 09:19

ich habe noch nie eine Rechnung der Firma inkclub die fordert. noch von dem Inkasso Büro alektum je was gehört oder gesehen

Miramar1234  09.11.2015, 09:25
@Lullababy

Du könntest bei der Handelskammer eine Anfrage zum Register stellen.Sollte es nichts geben....freuen die sich und dann wäre es doch was für die Justiz.

Geheim0815  09.11.2015, 09:28
@Lullababy

hatte mal gegoogelt und wenn es die ist ist es ne schwedische Firma die Druckerpatronen anbietet. Bei den Bewertungen kommt auch das wort Inkasso oder Inkassovorgang (nehme ich an, ist schwedisch) vor... (https://de.trustpilot.com/review/www.inkclub.com). Im Prinzip egal, du hast widersprochen und entweder müssen die jetzt belegen oder den gerichtlichen weg gehen. Sollte ein Mahnbescheid eingehen dort innerhalb von 2 Wochen mit dem geschickten Formular einen Vollwiderspruch machen...  für den unwarscheinlichen Fall einer Klage müssen die die Bestellung und die Lieferung beweisen was sie dann ja nicht können.

Miramar1234  09.11.2015, 09:43
@Geheim0815

Wow,du bist aber ein fleissiger Helfer! Ja passt,prima.

Lullababy 
Beitragsersteller
 09.11.2015, 10:17

also soll ich erst mal abwarten was kommt?

mepeisen  09.11.2015, 13:47
@Lullababy

Inkassos sind keine Behörden. Die können dir grundsätzlich exakt nichts anderes antun, als Mails und Briefe schreiben. Insofern einfach mal abwarten. Wichtig ist nur das, was ggf. von einem Gericht kommt (Mahnbescheid oder Klage). Alles andere kann man grundsätzlich ignorieren.

Lullababy 
Beitragsersteller
 09.11.2015, 10:09

ja hab auch gegoogelt. kenne die Firma aber net. hab auch keinen Drucker. sehr dubios.

Das ist ein Gutes Zeichen,noch ein paar Wochen,und Du kannst sicher sein,das die erkannt haben,das es sich um eine unrechtmäßige Forderung handelt.Jede Firma,deren Inhaber,bzw.verantwortlichen Geschäftsführer kannst Du anzeigen.Die Sinnhaftigkeit prüfe ich nicht.) Du wirst es nicht schaffen,einen versuchten Betrug nachzuweisen.Die Tatbestandsmerkmale  des Betruges sind anspruchsvoll.Eine Rechnung schicken ist kein Betrug.Solltest Du beweisen können,das hunderte oder tausende Menschen ungerechtfertigte Rechnungen bekommen,(Net / Blogger)könntest Du die Polizei oder die Staatsanwaltschaft davon überzeugen,das ein Offizialdelikt vorliegt.Schwierig,aber machbar.Liebe Grüße.

Lullababy 
Beitragsersteller
 09.11.2015, 10:22

eigentlich ist mir meine Zeit dafür zu schade. naja dann warte ich was kommt

Miramar1234  09.11.2015, 10:27
@Lullababy

Ich hoffe doch,das nichts und nie mehr was kommt.Leider hört man das aber oft.Immerhin eine offizielle Firma.So Angsteintreiber,die an Jungs die mal was runterladen ,Abmahnungen schicken,soll es geben.Wenn das nicht zu hoch ist,wird auch fleissig gezahlt.Die dümmsten verraten sich durch eine Orthografie ,die ich nicht weiter beschreiben möchte.)

Lullababy 
Beitragsersteller
 09.11.2015, 10:11

habe ich. habe einen befreundeten Anwalt drüber schauen lassen. der sagt, wenn die sich innerhalb der Frist nicht melden dann ist es vom Tisch. aber ich würde denen so gern ins Handwerk pfuschen. nur denk ich das eine Person da wenig ausrichten kann

Miramar1234  09.11.2015, 10:17
@Lullababy

Versuch über soziale Medien herauszubekommen,wer und wieviele in welchem Zeitraum "fragwürdige" Rechnungen bekommen haben.Das die Fa schwedisch ist,macht es nicht leichter.Möglicherweise beachtet diese die Sorgfalt nicht,könnte nach schwedischem Recht auch sanktioniert werden,oder es kann der Verdacht auf Betrug dann aufkommen,wenn es völlig haltlose Rechnungen sind,wo dann in betrügerischer Absicht (Täuschung) gehandelt würde.Wenn Du das als Hobby machen willst,warum net.)

mepeisen  09.11.2015, 13:48
@Lullababy

Wende dich an das fürs Inkasso zuständige Aufsichtsgericht (siehe Suche unter www.rechtsdienstleistungsregister.de) und beschwere dich dort wegen Verstoßes gegen §11a RDG (Google das zuvor ruhig mal).

Lullababy 
Beitragsersteller
 09.11.2015, 09:20

ich habe Widerspruch gegen die Forderung eingelegt mit einer Frist von 14 tagen mir einen Nachweis zu zeigen

Miramar1234  09.11.2015, 09:24
@Lullababy

Wenn Du ein Datum genannt hast,formell richtig Widerspruch eingelegt hast,dürfte die Sache vom Tisch sein.

Klar, mach das. Nimm alle Unterlagen und dann zur Polizei

In der Regel hat das wenig Erfolg. Hierzu müsste das Inkassobüro vorsätzlich gehandelt haben. Gibt es immer mal aber normalerweise setzen die halt um was sie von deren Auftraggeber bekommen.

RKuchenbuch  09.11.2015, 13:52

Ja das ist richtig. Ich glaub nur immer an das Gute im Menschen bzw. bedingt durch die Zulassungspflicht wird der Inkassounternehmer ja wohl seine Genehmigung nicht riskieren (denk ich mir mal ...)

mepeisen  10.11.2015, 07:33
@RKuchenbuch

Das Problem derzeit ist, dass die Inkassos nahezu vogelfrei agieren können. Sie bewegen sich in allerhand juristischen Grauzonen und nutzen das schamlos aus. Alleine schon bei den frei erfundenen Gebühren.

Solange es keine eindeutigen Straftatbestände gibt, wird das weiter ausgenutzt und mit der dieser Branche scheinbar in die Wiege gelegten Kreativität wird alles so getrickst, dass man straffrei wegkommt. Am Ende wurde man halt vom Gläubiger verarscht.

Das sind alles strafrechtlich gesehen wilde Grauzonen. Dem Inkasso reicht es, wenn nur ein Bruchteil, beispielsweise 20% zahlt. Den Rest verfolgt man irgendwann nicht mehr. Vor Gericht, das weiß man genau, wird man ja verlieren.

Auch hier: Im Zweifel wird einfach behauptet, jemand Fremdes hätte sich mit den Daten des TE angemeldet. Und Inkasso und Gläubiger waschen die Hand in Unschuld. Vielleicht war es sogar tatsächlich am Ende des Tages so, dass beide nichts dafür können...

Ich persönlich habe einen guten Gradmesser für Seriosität: Wie geht die Firma mit berechtigten Reklamationen um? Und hier zeigt sich gerade bei Inkassos viel. Reklamationen interessieren im Massengeschäft nicht. Sie werden grundsätzlich so lange wie möglich abgeblockt und erst wenn der "Kunde" penetrant ist und nicht locker lässt, kann es passieren, dass sich jemand den fall genauer anschaut. oft heißt es gerade auch am Telefon in wirschem Ton "Zahlen Sie die Schulden, alles andere ist uns scheißegal." Ich kenne viele extrem frustrierte Leute, die von solchen Telefonaten berichten. Die werden gar nicht angehört...

mepeisen  09.11.2015, 13:31

Richtig. Zumindest wäre eine solche Anzeige ein "Schuss ins Blaue" und daher wird das schnell eingestellt, da ein Verdacht begründet sein muss, ansonsten MUSS die Staatsanwaltschaft das Verfahren von sich aus einstellen.

Sollte das Inkassobüro sich aber über einen berechtigten Widerspruch unbeeindruckt hinwegsetzen, sollte es entsprechende Drohungen aussprechen, dann kann man durchaus einmal beide anzeigen. In erster Linie den Gläubiger und das Inkasso dann wegen möglicher Beihilfe.

Eine Anzeige mit einem unbegründeten Verdacht kann aber dennoch Sinn ergeben. Genau dann, wenn sich beispielsweise im Zusammenspiel mit einem bestimmten Gläubiger die Fälle seit langer Zeit häufen. Denn auch wenn eine einzelne Strafanzeige unbegründet ist, kann sich ein Verdacht ergeben, wenn die Staatsanwaltschaft plötzlich die 500te Strafanzeige zum ähnlichen/gleichen Sachverhalt bzw. gleichem Gläubiger/Inkasso-Spiel vorliegen hat.

Kann man ein Inkasso Büro anzeigen?

Nein, zumindest nicht im strafrechtlichen Sinn, da ein Inkassobüro keine natürliche Person ist. Man kann sich beim Aufsichtsgericht beschweren.

Man kann Personen anzeigen.