Von o2 beauftragte Kanzlei droht mit Mahnbescheid, hab ich ein Recht, zu erfahren, wofür ich zahlen soll?
Guten Abend!
Eine Kanzlei Purps Vogel Flinder aus Potsdam droht mir an, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Vor einigen Monaten bekam ich Post von dieser Kanzlei, die angeblich im Auftrag der Telefonica Germany GmbH & Co (O2) handelt. Diese forderte von mir ungefähr 100 Euro. Ich habe bei dieser Kanzlei angerufen und darum gebeten, mir die angeblich offene Rechnung zuzuschicken, was verneint wurde. Die Dame drohte lediglich weiter.
Am nächsten Tag bin ich in den O2 Shop gegangen und dort wurde mir versichert, es seien keine Forderungen offen. Ich habe dann erneut die Kanzlei angerufen und mitgeteilt, dass ich bei O2 war und keine Forderung existiert und der Dame ein nettes "auf nimmer wiederhören" gesagt.
Nach einigen Monaten Ruhe droht mir diese Kanzlei mit dem gerichtlichen Mahnbescheid in einem Schreiben, das heute im Briefkasten war.
Nun frage ich mich: Wenn ich tatsächlich irgendwas nicht bezahlt haben soll, wieso kann mir diese Kanzlei keine Rechnung zuschicken, in der steht, für was ich wann angeblich versäumt habe zu zahlen?
Geld für einen Anwalt habe ich nicht und ich fühle mich bedroht und genötigt. Für Tipps für mein weiteres Vorgehen wäre ich dankbar.
14 Antworten
Ich würde mir von 02 schriftlich geben lassen, dass keine offenen Forderungen bestehen und fortan alles was von dieser Kanzlei kommt in den Papierkorb befördern.
Natürlich nur wenn du sicher bist und du das auch schriftlich hast, dass es sich um 02 handelt.
Du kannst auch bei O2 nachfragen ob die überhaupt mit dieser Kanzlei arbeiten.
Hallo.
Du musst das schriftlich machen.
Schreib denen per Einschreiben das du für dien Betrag eine Kopie und eine Vollmacht die auch gerichtsfest ist, haben willst, für deinen 'Rechtsanwalt.
Liebe(r) Liron1991,
in diesem Fall solltest Du gar nichts tun und die Zustellung des gerichtlichen Bescheides abwarten.
Gegen diesen Bescheid legst Du schriftlich Widerspruch ein. Wenn Dein Widerspruch vorliegt, muss der Anspruch auf die Geldforderung vor Gericht nachgewiesen werden. In der Regel kann der Anspruch nicht nachgewiesen werden.
Damit ist der Fall erledigt.
Freundliche Grüße
Delveng
2017-06-10, Samstag, 23:57
hab ich ein Recht, zu erfahren, wofür ich zahlen soll?
Ja. Und wenn die Kanzlei dir wiederholt die Vorlage der Rechnungen und der Vertragsgrundlage verweigert, begeht sie mindestens eine Ordnungswidrigkeit.
Ich würde mich nun an die für diese Kanzlei zuständige Anwaltskammer wenden. Dort wahrheitsgemäß den fall schildern und ein Bußgeld beantragen wegen Verstoßes gegen §43d BRAO. Da du nur telefoniert hast, können die sich eventuell ausreden. Daher wäre gut, wenn du einen Verbindungsnachweis vorlegst, dass du wirklich zweimal dort angerufen hast.
Die werden von der Kammer dann zur Stellungnahme aufgefordert und dann kann man sehen, was dabei raus kommt.
Du hast grundsätzlich ein Recht das zu erfahren. Wenn die den nicht nennen wollen könnte es sein, dass das nicht wirklich Leute von O2 sind und die dich betrügen wollen. Lass dir nichts einreden. Du hast für nichts zu bezahlen, wofür keine Rechnung existiert