Prüfung der Eigenbemühungen durch Arbeitsamt
Hallo allerseits! Ich muss für den Termin beim Arbeitsamt morgen den Nachweis meiner Eigenbemühungen um einen Arbeitsplatz vorlegen. Wird es eigentlich in der Regel geprpüft, ob ich mich wirklich bei dem jeweiligen Arbeitgeber beworben habe, oder nicht?? Danke!
5 Antworten
In der Regel wird das nicht überprüft.
Dafür haben weder Vermittler noch Arbeitgeber Zeit und das Ergebnis wäre letztlich auch irrelevant.
Such dir einfach ein paar Firmen (u.a.), die Online-Bewerbungsformulare haben und gib an, dass du dich darüber beworben hast (mit Firmen-Name, Position, Datum, etc.); als Eigenbemühung muss das anerkannt werden und ob das Ding nun angekommen ist oder warum es nicht angekommen ist, wird niemand nachprüfen. Größere Konzerne sind auch ganz nett: dort wird niemand gerichtsverwertbar nachvollziehen können, wo ein Schreiben gelandet ist, wenn du es an die Personalabteilung adressiert hast. ^^
Auf deiner Seite reicht als Nachweis gegenüber der ARGE eine tabellarische Aufstellung. ;)
naja, du solltest schon ehrlich sein... und normaler weise soll man ja auch die Anschreiben als KOpie und die Antwortschreiben der Firmen als Kopie mit abgeben
ja aber irgendwann bekommt man doch mal eine antwort... aber ich merk schon... du willst wohl eher das okay haben das du die bescheis.sen kannst
Ne, nicht unbedingt. Ich will nur genau wissen, ob ich es kann und inwiefern :) Ich bin es mir auch nicht zu schade Dir zu erklären, dass ich mich gerade nach dem Abitur in einer Pause befinde, nächstes Jahr gehts DEFINITIV ins Studium oder in die Ausbildung, und als ungelernte und ohne großartige Erfahrung kriege ich doch eh höchstwahrscheinlich nichts. Deshalb nehme ich das mit den Eigenbemühungen auch eher auf die leichte Schulter.
Wenn du irgendwelche Bewerbungen da reinschmuggelst, wo du nicht nachweisen kannst, dass du dich da beworben hast, dann wird eben die Leistung gekürzt. Und es kann dir hier keiner sagen, wie viele Bewerbungen anteilig überprüft werden.
''Deshalb nehme ich das mit den Eigenbemühungen auch eher auf die leichte Schulter.''
- Das ist auch kein Problem, wenn dir Leistungskürzungen nichts ausmachen.
Es geht ja nicht darum, dass ich es nicht nachweisen kann. Ein Anschreiben kann man vorlegen, mehr kann ich nicht tun, und eine Antwort bekommt man ja eben nicht immer. Und wenn die vom Amt nicht anrufen und fragen, ob dort eine Bewerbung von mir vorliegt, dann weiß es auch keiner.
Also, falls das Euch interessiert - mein Berater hat das wirklich nicht geprüft. Er hat nicht einmal meine Tabelle mit der Aufstellung meiner ominösen Bemühungen kopiert oder einbehalten. Und meinte "Viele schreiben das ja aus den "Gelben Seiten" ab". Na ja, kein Wunder wenn die es nicht einmal so aussehen lassen als ob das geprüft sein könnte... Na ja, auf alle Fälle denke ich, dass ich mich jetzt lieber doch richtig bewerben werde, um einfach nur ruhiges Gewissen zu haben. Danke für alle Antworten!
Nicht alle, aber stichprobenartig schon.
Und wenn du Aufforderungen vom Amt bekommst, dann bekommt der Arbeitgeber ebenfalls ein entsprechendes Schreiben, in dem er mitteilen muss, ob du dich dort beworben hast.
Ich hoffe, dass das vom Amt zumindest stichprobenartig überprüft wird!
Das Anschreiben kann man ja leicht jetzt mit einem anderen Datum verfassen und eine Antwort von der Firma bekommt man auch nicht immer.