Jobangebote Arbeitsamt - Wie wird überprüft, ob ich mich wirklich beworben habe?

4 Antworten

Zu sagen man hat sich beworben obwohl man es nicht getan ist immer schlecht. Denke, das schon Stichproben gemacht werden ob man sich beworben hat. Bei schriftlichen Bewerbungen muss dann die Absage als Beweis vorgelegt werden. Manche Firmen antworten auch nicht, dann muss man da anrufen und nach seiner Bewerbung fragen und das in die Bewerbungsliste eintragen. So war es zumindest bei meinem Bruder. Dann hat er eines Tages eine Liste mit Adressen von Zeitarbeitsfirmen bekommen, die er dann abklappern musste. Und unterschreiben lassen, dass er sich da vorgestellt hat. In deinem Fall mit der Shishabar würde ich ganz ehrlich sagen, das dir von dem Geruch schlecht wird, Kopfschmerzen. Das ist dann auch nicht zumutbar. Mein Bruder hat sich auch brav beworben und sich über die Jobangebote gefreut, weil er ja wirklich Arbeit gesucht hat. Allerdings auf keinen Fall bei Zeitarbeitsfirmen. Aber da ist er ganz gut rausgekommen indem er sich bei den Vorstellungsgesprächen nicht gerade sympatisch gemacht hat (z.B. gleich fragen "Gibt es einen Betriebsrat?" oder Thema Gewerkschaft u.s.w also Dinge die die nicht so gerne hören.

Infamia 
Beitragsersteller
 22.03.2014, 21:15

danke für deine ausführliche Antwort :) Also versteh ich das richtig, dass es am Anfang tatsächlcih reicht, wenn man nach den 3 Tagen beim Amt anruft und denen erzählt was draus geworden ist und wo man sich warum nicht beworben hat? Ich hab ja auch vor, wirklich Bewerbungen zu schreiben (außer bei der Shishabar >_< ). Aber weil ich grade für meine Aufnahmeprüfung lernen muss, die übermorgen ist, hab ich echt keine Zeit mich da besonders intensiv mit auseinander zu setzen und überall persönlich vorbei zu gehen, um mir irgendwelche Unterschriften oder Bescheinigungen zu holen =/

Jeder Vermittlungsvorschlag, den du erhältst beinhaltet ja einen Antwortbogen, den du an den Arbeitsvermittler zurück geben musst. Ob jetzt wirklich bei jedem potentiellen Arbeitgeber nachgefragt wird, wirst du nie erfahren. Sobald man dich bei einer Falschaussage ertappt, wird "vorsorglich" die Leistung eingestellt, damit eine Rückzahlung nicht zu hoch und für dich "untragbar" wird.

Aber dass du jetzt ein halbes Jahr bezahlten Urlaub hast, von dieser Vorstellung solltest du dich verabschieden.

Infamia 
Beitragsersteller
 23.03.2014, 15:03

Was zur Hölle, ich habe nie von bezahltem Urlaub gesprochen. Mal davon abgesehen dass 500€ mit eigener Wohnung und Auto niemals zum Leben reichen, bewerbe ich mich wie mehrfach erwähnt bei fast allen Vorschlägen tatsächlich, nur die Shishabar hat mir nicht zugesagt. Trotzdem hat es mich nunmal gewundert, dass das Amt bei 5 Monaten voraussichtlicher Arbeitslosigkeit so einen Druck macht, weil ich eben viele Bekannte habe, die nach über einem Jahr Arbeitslosigkeit nciht ein Jobangebot gesehen haben ..

Wen du von der Arge das Angebot mit Rechtsfolgenbelehrung bekommen hast musst du dich dort bewerben und das prüfen die nach indem sie den Arbeitgeber eine Liste mit den aufgeforderten Bewerbern zusenden die der Arbeitgeber abhaken soll wer sich beworben hat und diese dan wieder zur Arge schicken muss damit sie weiß wer sich beworben hat und wer nicht

Genau....das kann und sollte auch nicht sein....Ich bin im Laufe meines Lebens sehr vorsichtig geworden und misstrauisch. .man kann wirklich manchmal Pferde kotzen sehen....sagt ein altes Sprichwort.....uuund EHRLICH WÄRT AM LÄNGSTEN....steckt viel Wahrheit drin....

karinra  07.07.2017, 23:29

Ausserdem kannst dem Sachbearbeiter sagen das du zur Prüfung musst....sollte er verstehen das du wenig Zei hast....aber leider leben die "IM AMT"  sehr nach den Gesetzen die sie ja auch vertreten sollen....aber jede Massnahme hat doch auch ein klitzekleines Gummiband.....aber die meisten Arbeitsamtinsassen finden das partout nicht.....? Dem Sushibarbetreiber kann mit dir bestimmt auch nicht unbedingt was anfangen...