Darf das Arbeitsamt einen Nachweis von einem potenziellen Arbeitgeber verlangen in dem meine Teilnahme am Vorstellungsgespräch bescheinigt wird?
Ich habe ein Vorstellungsgespräch und deswegen verschiebt sich ein Termin den ich beim Arbeitsamt gehabt hätte. Die Dame am Telefon sagte nun zu mir, nachdem sie sich vergewissert hatte das dies ein Termin "mit Rechtsfolgebelehrung" (....als wenn die noch irgendetwas ohne "Rechtsfolgebelehrung" rausschicken würden!) gewesen wäre, das ich mir dann doch bitte von dem potenziellen Arbeitgeber einen Nachweis geben lassen soll. In diesem soll stehen Datum und Uhrzeit, Name des Gesprächspartners (dieser soll diesen Wisch ja auch unterschreiben), Anschrift der Firma, Bezeichnung der Position.....ähem...ja.
So, nun zur eigentlichen Frage, dürfen die das? Ich meine das ich angeben muss wann ich mich wo bewerbe etc. alles gut. Nachvollziehbar - kein Problem.
Aber es kann doch nicht ernsthaft gestattet sein das ich jetzt einen potenziellen Arbeitgeber nötigen muss wie ein Kleinkind das er mir doch bitte, bitte einen Nachweis aushändigt.
Ich möchte nicht danach fragen müssen und ich empfinde es auch wirklich als Frechheit sowas verlangen "zu müssen".
Dem Arbeitsamt steht es gerne frei sich selber telefonisch oder schriftlich bei dem Arbeitgeber (denn ich gebe ja an wo und bei wem ich mich bewerbe) zu erkundigen (oder dürfen sie das nicht? Datenschutz?) ob ich dort war, aber ich muss das doch wohl nicht, oder doch?
Lg gwyn
10 Antworten
Wieso nötigen? Das ist sogar vorgeschrieben, dass sie das machen müssen.
Das ist auch gerade bei Fahrkostenrückerstattung interessant. Wenn sich der dann nicht einverstanden erklärt, zu unterschreiben, dass du da warst, muss er für die Kosten aufkommen.
Eine klitzekleine Unterschrift ist außerdem kein Weltuntergang. Unternehmen haben für sowas auch Stempel.
.... den geben wir kostenfrei raus, haben sogar Vordrucke dafür.
Wie sonst will der Bewerber seine Kosten und Lasten für die Vorstellung wiederbekommen?
Doch, das musst Du.
Wenn du auf der einen Seite Leistungen beziehst, musst du auf der anderen Seite eben die Spielregeln akzeptieren. Und wenn die Spielregeln so aussehen, dass die Sachbearbeiterin vom Arbeitsamt gerne einen schriftlichen Nachweis hätte, um sicherzustellen dass du nicht einfach nur ein Vorstellungsgespräch behauptet hast, sondern wirklich da warst, dann hat sie das Recht dazu.
Und wenn du sowieso schon auf einem Vorstellungsgespräch bist, dann kannst du dir doch auch kurz den Wisch unterschreiben lassen.
Du verschiebst letztlich den Termin beim Arbeitsamt, wieso sollte das Arbeitsamt dann bei dem potentiellen Arbeitgeber anrufen? Es ist deine Aufgabe das nachzuweisen, und nicht Aufgabe des Arbeitsamtes.
wenn es daran scheitert !
warum sollte es dir peinlich sein wenn du dort bist, ist doch menschlich und besser so wie nichts zuhause zu machen.
du bist da sicher nicht die erste Person die sich bewirbt.
Das einzige was peinlich an diesen Zetteln ist, ist wenn ein Bewerber zu mir kommt, mir den Zettel zum abstempeln hinhält und sagt, er will den Job eh nicht. Nur das Amt besteht darauf und darum kommt er halt um sich die Bezüge zu erhalten. Da verweigere ich immer den Stempel zu geben.
ich finde das kein Problem. ist doch ok das die das fordern. und für den Betrieb kein Problem. das kommt oft vor. ich habe für die schule damals auch einen nachweis gebracht das ist da war.
Ja, zu meiner Schulzeit hätte ich das auch noch nicht schlimm gefunden.... ;-) .....da war man das noch gewöhnt.
ach und jetzt ist es auf einmal ein Problem ?
Ja. Das ist es.
du wirst doch sicher im Gespräch erwähnen das du aktuell nicht beschäftigt bist. also ist doch alles geklärt und überhaupt nicht schlimm. ist doch menschlich.
Nötigen?
Mit welchem empfindlichen Übel drohst Du denn dem potentiellen Arbeitgeber?
Natürlich "darf" das Arbeitsamt das verlangen, ist ja auch kein großes Problem.
Kannst natürlich auch gerne darauf verzichten, dazu musst Du das Arbeitsamt nur darüber informieren, dass Du keine Leistungen mehr beziehen möchtest und schon lassen die dich in Ruhe...
Stimmt grundsätzlich. Macht beim poteziellen neuen AG aber keinen guten Eindruck. Eventuell gibt so etwas den Ausschlag, sich für einen anderen Bewerber zu entscheiden.
Danke Arge. Gut mitgedacht.