Termin beim Arbeitsamt - Freistellung beim alten Arbeitgeber?
Habe da mal gelesen, das der ehemalige / noch jetziger Arbeitgeber einen die Zeit geben muss wenn man zb ejn Termin beim Amt (sollte man ja wahrnehmen da sonst Sperre) hat oder Bewerbungsgespräche. (notfalls hol gelber Schein wenn Chef Unsinn macht)
4 Antworten
Nein, das ist nicht so. Beim Amt ist es eher der Fall, dass Arbeit vor geht und sie dir einen Termin außerhalb deiner Arbeitszeit geben (gibt extra Zeiten für Berufstätige) und für ein Bewerbungsgespräch muss dich dein Arbeitgeber natürlich nicht freistellen.
Wenn das Amt den Termin vorgibt, dich Einläd, muss dein AG dich freistellen. Nicht aber wenn du Sagst ,ich geh mal morgen zum Amt.
Wenn die Kündigung vom AG ausging, muss er dich zusätzlich bei der Suche nach neuer Arbeit unterstützen. D.h. er muss dir auch zu Vorstellungsgesprächen frei geben.
Wenn die Kündigung vom AG ausging [...] D.h. er muss dir auch zu Vorstellungsgesprächen frei geben.
Nicht nur dann, sondern auch dann, wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt oder das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag endet oder wegen Befristung ausläuft.
Gut danke
Nur, wenn Du einen Zeitvertrag hast oder vom AG gekündigt wurdest. Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeiter für Vorstellungsgespräche bezahlt freizustellen, wenn sie aufgrund einer Kündigung durch den Arbeitgeber auf Jobsuche sind. Sie müssen die ausgefallene Zeit auch nicht in Form von Überstunden nacharbeiten. Grundlage hierfür ist der § 629 BGB. Der Gesetzgeber wollte damit für gekündigte Beschäftigte eine Erleichterung schaffen, eine unmittelbare Anschlussbeschäftigung zu finden.
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2015-06/arbeitsrecht-befristung-freistellung-bewerbung
Ber 629 BGB regelt aber nur bei unbefristeten Verträgen.
@Pucky99: Ein Arbeitsverhältnis auf Zeit wird schon bei Vertragsbeginn vom AG "beendet". Welcher AN kann einen befristeten Vertrag bestimmen?
Ja danke das ist der Fall
Ja, wenn du gekündigt hast (gekündigt wurdest), muss dich dein Arbeitgeber freistellen, damit du schnellstmöglichst entweder Unterstützung vom Amt bekommen kannst oder eine neue Stelle antreten kannst (Freistellung für Vorstellungsgespräch).
wenn du gekündigt hast (gekündigt wurdest), ....
Freistellung in beiden Fällen und auch wenn es eine verhaltensbedingte Kündigung war?
In Kommentaren zum Gesetz steht jedenfalls nicht, dass der Anspruch bei verhaltensbedingter Kündigung nicht bestehen würde.
Ok danke.
Andere sagen ja.