Kündigung auf ärztlichen Rat, Formular Arbeitsamt

5 Antworten

Das Arbeitsamt schickt dem Arbeitgeber ebenfalls einen Anhörungsbogen. Natürlich erfährt er nichts von deinen gesundheitlichen Gründen. Ob deine Eigenkündigung zu einer Sperrfrist führt entscheidet alleine die Arbeitsagentur.

Die Empfehlung deines Arztes ist dabei nur ein Indiz. Diese Empfehlung kostet den Arzt ja auch nichts. Die Arbeitsagentur sieht das sicher etwas anders. Das hättest du dort VORHER klären müssen, ehe du selbst kündigst.

Der Arbeitgeber wird dazu befragt. Er muss dazu eine Stellungnahme abgeben. Man kann nicht einfach kündigen und dann auf Leistungszahlung hoffen. Es wird IMMER auch die Gegenseite gehört. Wenn du wegen Stress am Arbeitsplatz gekündigt hast, muss der Arbeitgeber sich dazu äußern, was aus seiner Sicht dazu geführt hat. Da könnte ja jeder kommen und sagen: "Ich hatte Stress und will nicht mehr arbeiten". Ich kenne mindestens drei befreundete Ärzte, die mir auf Wunsch auch so ein Attest ausstellen würden. 

toele  20.03.2015, 11:40

doch man kann kündigen  und ich glaube nicht dass das amt einfach mit dem ag sprechen darf warum gekündigt wurde

sie können eine sperre verhängen mehr nicht

und du hast wohl noch nie probleme auf der arbeit gehabt 

manchmal ist es besser zu kündigen als sich kaputt machen zu lassen

hierzulande65  20.03.2015, 11:42
@toele

Was du "glaubst" interessiert aber niemanden. Wenn du es nicht WEIßT, einfach mal nichts schreiben. Ich WEIß es, daher ist meine Aussage korrekt. Ich bin selber jahrzehntelang Arbeitgeber gewesen und weiß, dass die ARGE grundsätzlich bei eigenen Kündigungen Nachfragen beim AG stellt. 

Georg85 
Beitragsersteller
 20.03.2015, 12:26
@hierzulande65

Okay, möchte erstmal klarstellen, dass ich arbeiten will. Was man in diesem Moment als Stress empfindet oder nicht, ist eher dem subjektiven Empfinden geschuldet.

Bei der Befragung, sind diese eher allgemeiner Natur oder beziehen diese sich direkt auf meine Ausführungen auf dem Fragebogen "Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf ärztlichen Rat".

Carolin2411  20.03.2015, 12:33
@hierzulande65

Wer im Glashaus sitzt! Es ist so wie ich es bisher geschrieben habe. Wenn ein Arzt einen bescheinigt, dass man warum auch immer nicht mehr an diesem Arbeitsplatz arbeiten sollte, dann wird der Arbeitgeber nicht dazu befragt. Ob man mit dem Arzt befreundet ist oder spielt hier keine Rolle. 

DerHans  21.03.2015, 14:05
@toele

Der Arbeitgeber bekommt sogar routinemäßig einen Fragebogen. Sonst könnte der Arbeitnehmer ja behaupten, was er will.

Arkasn  04.01.2017, 11:18
@DerHans

Was hier steht ist an Unfug kaum zu überbieten. Der Arbeitgeber darf auf gar keinen Fall über die Art und das Krankheitsbild in Kenntnis gesetzt werden, ebenso wenig muss man das als Arbeitnehmer ja im Krankheitsfall gegenüber dem Arbeitgeber tun. Daher ist jede Befragung des Arbeitsamtes zu Kündigungsgründen bzw. einer zugrunde liegenden Krankheit unzulässig und wird auch keinesfalls "routinemäßig" durchgeführt. Einzig die Aussage des AN und des behandelnden Arztes ist maßgeblich, daraufhin wird ggf. der medizinische Dienst eingeschaltet. Daraufhin kann von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden werden etc.

Der Arbeitgeber wird daher niemals "routinemäßig" zu z.B. einem Burnout befragt und dessen möglicher Minderung oder Verhinderung am Arbeitsplatz da davon ausgegangen werden muss, dass er die Diagnose gar nicht kennt. Ebenso wenig kann oder soll er dazu sogar noch eine Stellungnahme abgeben, das ist völliger Unfug und verstößt gegen das Datenschutzgesetz und die Schweigepflicht sowohl des behendelnden Arztes als auch die des medizinischen Dienstes. Bei Arbeitsunfällen sieht es natürlich völlig anders aus.

Die einzig routinemäßige Abfrage ist, ob Selbskündigung oder nicht, wann gekündigt wurde und wie hoch der Verdienst war etc. Und dazu gibt es das Formular des Amtes welches man ausfüllen lässt und vorlegt. Alles andere ist rechtlich unhaltbar und sollte es tatsächlich stattfinden, sofort zur Anzeige zu bringen um auch evtl. Schadenersatzansprüche zu gewährleisten.

NononoOne  23.10.2019, 13:27
@hierzulande65

Was du glaubst zu wissen ist aber falsch. Eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen und auf Rat des Arztes bedarf keine Klärung mit dem Arbeitgeber. Wieso sollte es auch? Damit hat der Arbeitgeber schlicht und einfach nichts zu tun. Er muss nicht mal wissen das der Arbeitnehmer krank ist, wäre zwar besser das anzubringen aber das Amt wird sich wenn nötig dann mit dem Arzt in Verbindung, wenn überhaupt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird sich dem aber ein Amtsarzt annehmen. Der Arbeitgeber ist damit raus du toller Arbeitgeber. Komm wieder wenn du weißt wovon du redest. Danke

NononoOne  23.10.2019, 13:30
@DerHans

Ein ärztliches Schreiben ist keine Behauptung "Was er will" sondern ein Schriftstück indem hervor geht das der Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage ist diese Tätigkeit bei Arbeitgeber xy auszuüben. Es bedarf keiner Anhörung des AG. Punkt

Also es ist so: Wenn du aus gesundheitlichen Gründen kündigst und dir ein Arzt dazu gerate.n hast, bekommt du bei der Agentur einen Gesundheitsfragebogen den du und dein Arzt ausfüllst. Der Arbeitgeber erfährt davon nichts. Auch musst du dir dann keine Sorgen zu machen, eine Sperrzeit zu bekommen.

Falls du aber aus anderen Gründen selbst kündigst, wird der Arbeitgeber dazu angehört. Bei dir trifft aber oberes zu, daher musst du dir keine Gedanken machen, dass der Arbeitgeber was erfährt. 

Ich gehe davon aus, dass das Attest des Arztes zählt, keine weiteren NAchfragen beim AG laufen.

Und ansosnten.. Du hast eh gekündigt, es kann Dir doch ehrlich gesagt egal sein,w as der AG denkt (und mal ehrlich: wenns nach denen geht, sind sie doch alle Sauebermänner, immer ganz korrekt)

DerHans  20.03.2015, 12:51

Es geht hier doch anscheinend darum, ob eine Sperrfrist verhängt wird.

Auch die Arbeitgeber zahlen in die Arbeitslosenversicherung und sind sicher nicht damit einverstanden, dass Arbeitnehmer sanktionslos kündigen können, und damit die Allgemeinheit (also auch die Arbeitgeberseite) belasten.

Dem Arzt ist das egal. Er muss das Arbeitslosengeld ja nicht bezahlen.

NononoOne  23.10.2019, 13:21

Warum sollten sie damit nicht einverstanden sein? Ein Arbeitnehmer hat doch das recht das wenn es ihm psychisch nicht gut geht das er sanktionslos kündigt. Der Arzt zahlt übrigens auch in die Versicherung ein und der AG zahlt auch kein Arbeitslosengeld. Was redest du denn für ein Nonsense

was passieren kannst das du ne sperre bekommst für drei monate

und das du zu einem amtsarzt musst