darf man schummeln beim Lebenslauf?

63 Antworten

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Hallo,

ein Lebenslauf ist ein Dokument, dass von dir Unterschrieben wird. Der Arbeitgeber geht also davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat. Wenn der Arbeitgeber erfährt, dass du geschummelt hat, dann kann er dich wegen arglistiger Täuschung fristlos entlassen.

Daher solltest du deinen Lebenslauf erstellen ohne zu Lügen.

Tipp von mir:

Lücken die kleiner sind als 3 Monate sind nicht schlimm. Nach einem Schulwechsel etc. kann das schonmal vorkommen. Wenn du also mal 3 Monate Arbeitslos warst, dann lass das einfach weg.

Für alle größeren Lücken solltest du dir was einfallen lassen.

Schreibe rein, dass du dich um deine Oma gekümmert hast oder sonst irgendetwas, das nicht als Lüge enttarnt werden kann. Alles ist dabei besser als eine große Lücke im Lebenslauf.

Paulusbico  26.08.2014, 11:54

Wenn "arbeitslos", dann besser "arbeitssuchend" reinschreiben, klingt aktiver/positiver.

lancim  26.08.2014, 13:06

So allgemein stimmt das nicht! Der Arbeitsvertrag ist nicht mit jeder Täuschung automatisch nichtig:

„Die Täuschung muss [...] ursächlich für das Eingehen des Arbeitsverhältnisses gewesen sein.“ (http://www.zeit.de/karriere/beruf/2011-03/arbeitsrechts-schummeln-vita)

yudothis  26.08.2014, 13:15
@lancim

Na klar.

Aber bei fast jeder Täuschung kann der Arbeitgeber hinterher sagen "Hätte ich das gewusst, hätte ich sie nie genommen".

Wenn man jetzt ein paar Monate Arbeitslosigkeit unterschlägt, dann kann der Arbeitgeber nichts machen - aber bei einer richtigen "Lüge"

suessemaus33333 
Beitragsersteller
 26.08.2014, 10:21

Danke für die Tipps :)

cakaep  27.08.2014, 21:32

Naja - sich was einfallen lassen - ist ja auch wie täuschen - oder?

Was ist dann deine Erklärung für diese "schwarzen Stellen" ?

Im Bewerbungsgespräch wirst du dich rechtfertigen müssen, bzw. der AG geht dann sowieso automatisch davon aus, dass du in diesen Zeiten arbeitslos warst.

Wenn du jedoch eine Arbeitsstelle "künstlich" länger machst, als du tatsächlich dort gearbeitet hast oder einfach eine Arbeitsstelle erfindest, könnte ich mir vorstellen dass -sofern das rausgefunden wird- eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein kann. Vielleicht ist der Arbeitgeber aber auch nachsichtig, das kann er selbst entscheiden.

Ja, er kann dich hochkant aus dem Unternehmen werfen. Sei ehrlich. Egal wie schlimm die Vergangenheit war, wie oft du einen Abschluss nicht geschafft hast und wie lange du schon arbeitslos bist, hier geht alles bei 0 los und der Arbeitgeber will sich unabhängig davon ein eigenes Bild von dir machen und sehen, was du wirklich kannst. Eine abgebrochene Ausbildung kann heißen, dass es nicht die richtige Stelle ist, dann sollte man auch damit aufhören, in diesem Fall wäre es sogar gut, dies aufzuführen.

Naja. Wenn es rauskommen sollte handelt es sich um einen Fall der arglistigen Täuschung und kann eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Des weiteren gebe ich zu bedenken das ein Arbeitgeber, der Dir aus diesem Grund fristlos kündigen darf, von Dir Schadensersatz fordern kann falls entweder ein wirtschaftlicher Schaden entsteht durch Deine fehlende Arbeitskraft oder die Differenz von Deinem alten Lohn zum Lohn einer Ersatzkraft, beispielsweise über Personalleasing.

Wenn der AG das rausfindet, kann er dich fristlos kündigen. Weiß nicht ob das nicht Strafe genug ist

Innerlicht  26.08.2014, 08:08

So ein Schwachsinn.

Man wird nicht fristlos gekündigt, weil man im Lebenslauf etwas weggelassen hat! Ein Lebenslauf ist kein Zeugnis, sondern eine (Selbst-) Darstellung, die möglichst positiv wirken soll!

GoetheDresden  26.08.2014, 08:09

Das kann der Arbeitgeber nur, wenn der Bewerber in der Bewerbung wissentlich FALSCHE Angaben gemacht hat (z. B. wenn er behauptet er habe da und dort gearbeitet, obwohl er es nicht hat).

Cheval591  26.08.2014, 08:10
@GoetheDresden

Gehts nicht darum ? Ich mein man kann ja nicht einfach Infos weglassen ohne dass das Lücken erzeugt. Dann muss man sich ja was Anderes ausdenken

hydralernae  26.08.2014, 08:12
@Cheval591
Gehts nicht darum ?

In der Frage steht nirgends, dass sie sich da was ausdenken will.

das Lücken erzeugt. Dann muss man sich ja was Anderes ausdenken

Nee, muss man nicht, dann sind da halt Lücken.

Innerlicht  26.08.2014, 08:13
@Cheval591

Nein, wieso muss man sich was Anderes ausdenken?

Man kann auch einfach nur sagen: Ich habe den und den Abschluss und fertig.

Man kann auch Lücken im Lebenslauf lassen und nur die guten Stellen/ Abschlüsse und Co. angeben - muss dann aber mit Rückfragen rechnen, die man wahrheitsgemäß beantworten muss.

Man schreibt keinen Lebenslauf, um sich dadurch irgendwie einen Nachteil ans Bein zu binden.

Es ist wie gesagt alles erlaubt, solange es keine falschen Angaben sind.

moreblack  26.08.2014, 08:13
@hydralernae

Lücken muss man immer erklären. Wenn du eine Lücke hast, geht der AG ziemlich sicher davon aus, dass du in der Zeit arbeitslos warst.

hydralernae  26.08.2014, 08:16
@moreblack

Dann ist das so. Wenn er dich trotzdem einstellt, kann er dich deshalb aber eben nicht später fristlos kündigen. Ist halt 'ne andere Frage, wie so ein lückenhafter Lebenslauf ankommt. Verboten ist das nicht.

Cheval591  26.08.2014, 08:17
@Innerlicht

Ja ok. Ich habe ihre Fragestellung so verstanden, dass sie vorhat ihre schwarzen Stellen irgendwie aufzuhübschen indem sie da einfach was Anderes hinschreibt.

suessemaus33333 
Beitragsersteller
 26.08.2014, 08:17
@Innerlicht

Alles klar, ihr habt mir wirklich geholfen Leute!!

Das man nicht fristlos gekündigt werden WÜRDE, beruhigt mich auf jeden Fall schonmal...

Übrigens wollt ich mir nie was ausdenken, sondern wie oben geschrieben "ein-zwei Sachen streichen" (weglassen)

Danke

suessemaus33333 
Beitragsersteller
 26.08.2014, 08:08

ja WENN er das rausfindet, ich hab bisher nicht die erfahrung gemacht das nochmal nach dem bewerbungsgespräch darauf rumgehackt wurde ob ich vor 5 jahren irgendwann evtl viellt doch arbeitslos war (zb)..

Fristlose Kündigung klingr ausserdem ziemlich hart. auch ehrliche Menschen könnten sich ja mal irren/ sich vertun beim Schreiben...

danke für eure antwort