Provisionsvertrag ohne Gewerbeanmeldung geht das?
Ich brauche dringend einen juristischen Rat ob ich einen Provisionsvertrag abschließen darf. Soweit ich mich informiert habe, braucht man eine Gewerbeanmeldung, wenn man am Umsatz eines anderen Unternehmens im Rahmen von einer Provionsvereinbarung beteiligt ist.
Mein Problem ist bloß, dass ich eine ausländische Staatsbürgerschaft habe und in Deutschland nur beratend (freiberuflich) tätig sein darf, d.h. keine Gewerbe anmelden kann.
Hätte jemand eine Idee wie man ein solcher Vertrag in dem Fall ausgestalten könnte, damit er juristisch gesehen aufwandfrei wird?
Wird sich z.B. etwas an dem Sachverhalt ändern, wenn die Provision als ein Beratungshonorar umbenannt wird?
Ich bin für jeden Tipp dankbar!
3 Antworten
Ich vermute einmal, dass es Dir lt. Eintragung in Deinem Pass nicht erlaubt ist, unselbstständige oder selbstständige Arbeit aufzunehmen. Falls das so sein sollte, darfst Du keine Arbeit in Deutschland aufnehmen, ganz gleich ob lohn-/gehaltsabhängig oder in Form eines angemeldeten Gewerbes.
Das Hilfsargument, als 'Berater' tätig zu sein, hilft hier auch nicht, dies betrifft bestenfalls die so genannten 'freien Berufe' (Anwälte, Steuerberater, Künstler usw.), aber auch das ist für Deinen Aufenthaltsstatus unerheblich.
Grudsätzlich gilt, dass jede Tätigkeit, die der Gewinnerzielung dient, anmelde- und steuerpflichtig ist.
Konkreteres kann man in Deinem individuellen Fall erst dann sagen, wenn Dein Aufenthaltsstatus bekannt ist.
Selbständige freiberufliche Tätigkeit im Bereich Unternehmensberatung (freier Beruf: beratende Volks- bzw. Betriebswirte) is laut dem Aufenthaltstitel erlaubt.
Ein Beratungshonorar musst du genau so versteuern. Wenn du das tust, kann es dem Provisionsgeber egal sein, wie du das nennst. Für ihn bist du dann ein Tipp-Geber. Wie hoch die Provision vereinbart wird unterliegt dem freien Vertragsrecht.
So ist es. Auch ein Diamant-Träger verdient es, so seine Antwort klar und eindeutig richtig ist DH
OK... - beratende Volks- und Betriebswirte können in Form eines freien Berufes tätig sein, eine Gewerbeanmeldung ist dann nicht erforderlich (natürlich sind Einkünfte aber trotzdem in vollem Umfang steuerpflichtig).
Wenn sich dein potentieller Arbeitgeber also mit dem Gedanken anfreunden kann, mit Dir einen entsprechend formulierten Vertrag abzuschließen, ist daran nichts auszusetzen.
Ich rate aber dringend davon ab, einen Handelsvertretervertrag abzuschließen, dann aber selbst nach Außen als Freiberufler aufzutreten. So etwas fliegt z.B. schon bei einer schlichten Lohnsteuerprüfung beim Arbeitgeber regelmäßig auf...