Gewerbeanmeldung für einen Freund, halte mit meinem Namen hin
Selam und Hallo,
ich möchte für einen SEHR guten Freund ein Gewerbeanmelden. D. h. über meinen Namen aber er wird das Gewerbe betreiben/arbeiten... ich halte nur mit meinem Namen hin. Kein Kleingewerbe und kein Freiberufler
Trotz Vertrauen etc möchte ich mich absichern, falls etwas passiert ich nicht die Schulden tragen muss.
Was muss ich beachten? Juristisches Gewerbe anmelden? Irgendeine Sonderregelung beachten? Extraschreiben aufsetzen?
p.s. ich bin eine Angestellte, d. h. hat das Auswirkungen weil ich ja normal versicherungspflichtig arbeite?
Bin echt ein Leihe in diesem Bereich.
Bedanke mich jetzt schon für die Hilfe.
10 Antworten
Es gibt keinen vernünftigen UND ehrenwerten Grund, sein Geschäft nicht über den eigenen Namen laufen zu lassen.
Wenn er wegen mieser Bonität oder Insolvenzstraftaten kein Gewerbe betreiben darf oder kann, bedeutet ein solches Einspringen, dass er bei der nächsten Aktion ähnlichen Erfolg hat und der dann auf Deine Rechnung geht.
Von möglichen Begleit-Straftaten wie Geldwäsche etc. ganz abgesehen...
Und übrigens: Ein Laie ist etwas ganz anderes als eine Leihe...
Man kann sich absichern, indem man andere in den Schlamassel laufen lässt. Es gibt so Dinge wie faktischer Geschäftsführer u.ä. Wenn Du also Dich schützen willst, dann musst Du bereit sein den anderen auch dumm aussehen zu lassen. Das wäre z.T. mit seinem Wissen und z.T. ohne sein Wissen genau jetzt vorzubereiten.
Es ist dünnes Eis. In der Regel habe ich von solchen Dingen eigentlich immer erst im Nachhinein gehört, was dann an Kleinigkeiten scheiterte. Daher der Hinweis mit vorher.
Es ist keine gute Idee den eigenen Namen zu geben. Im alten Testament gibt es den Hinweis, dass man keine Bürgschaft übernehmen soll. Kann mir vorstellen, dass Ihr eine vergleichbare Sure habt. Der Hintergrund ist egal nach Religion sehr richtig. Wird ein Bürge in Anspruch genommen, also das er zahlen muss, weil die andere Person eben nicht kann, dann alles auf einmal. Wer sich das nicht leisten kann, der soll die Finger weg halten. Auch wenn die eigene Situation sich verschlechtert und man diese Bürgschaft nicht erfüllen kann, dann müsste man sie sofort kündigen. Nicht in erster Linie aus religiösen Gründen. Sondern aus Gründen der Vertragstreue.
Auswirkungen ergeben sich dann auf Deine Sozialversicherung, wenn Deine Einkünfte und Deine Arbeitszeit sich verschieben. Das kann man aber vorher mit einer entsprechenden Anfrage an die Rentenkasse klären lassen. Das kostet ein paar Euro und wenn man es so hält wie gefragt ist man sauber.
Sprachlich bist Du sehr weit vom Unternehmerdasein entfernt. Dieses sprachliche Bild vom Namen hinhalten, dass hat was von Kopf abschlagen. Ein schlechtes Bauchgefühl nicht unterschätzen.
Übrigens etwas was hier noch so von Dir kam. Du möchtest nicht, dass er denkt, Du würdest ihm nicht vertrauen. Was für eine Selbstsicht und was für eine Sicht auf eine Freundschaft?
Wenn ein Freund eine solche Frage aufwirft, dann hat er auch die Aufgabe, diese Freundschaft für den Fall zu schützen, dass in diesem Fall Du ablehnst. Sonst ist das sehr einseitig.
Ist eine Freundschaft nur was wert, wenn man auch die eigene Zukunft gefährdet? Du schreibst nichts von einer Branche oder wie auch immer. Aber nehmen wir nur eines: Ihr könnt keine Gesellschaft bilden, denn dann braucht er auch ein Gewerbe. Er kann also nicht von Privatentnahmen leben. Er braucht einen Arbeitsvertrag. Sonst die Gefahr von Schwarzarbeit und ggf. noch Ausländerrecht dahinter... Dann hat man Euch beide am Hinterteil.
Also - Unterstellung: Du machst das Geschäft mit ihm. Er holt einen tollen Auftrag ran. Er erledigt das auch ordentlich, nur der andere stirbt oder eine neue Wirtschaftskrise halbiert seinen Aktienwert. Dieser Kunde kann nicht zahlen.
Wer bleibt jetzt auf den Kosten sitzen? Das kann leider passieren. Ich stehe heute auf dem Standpunkt ein Jahr Fixkosten auf dem Konto zuzüglich von Geld für Werbung und die Anschubfinanzierung für zwei bis drei Aufträge. Hängt natürlich auch von der Branche ab. Wenn Du das kannst, dann stelle ihn für ein Jahr ein. Wenn das Geld nach einem Jahr nicht weniger geworden ist, dann soll er eben weiter machen.
Die Angst vor dem Misstrauen. Das ist doch eigentlich lustig - oder? Du sagst, Du vertraust ihm. Scheinbar so vollkommen. Doch irgend jemandem weicht er doch aus. Eine Person, eine Behörde oder was auch immer soll eine bestimmte Information nicht von ihm bekommen. Was ist eine solche selektive Ehrlichkeit im Zweifel wert? Notlügen sind erlaubt? Wer lügt, egal gegen wen, der schwört auch falsche Eide, gegen jeden.
Finger weg und Freundschaft beobachten. Ich behaupte: Die Freundschaft wird sich abkühlen. Aber was war dann diese Freundschaft wert?
Warum macht das Dein Bekannter nicht selber? Hat er ein Gewerbeverbot? In dem Fall würde ich Dir empfehlen, das nicht zu machen, weil er dann schon bewiesen hat, dass er keinen blassen Schimmer von einem eigenständigen Unternehmen hat und sei es nur ein Kiosk. Ein gewerbeverbot bekommt man nicht, weil man besonders toll gearbeitet hat und alles rechtzeitig bezahlt hat usw.
nein kein Gewerbeverbot hat andere Gründe
Abgesehen von einer Gewerbeuntersagung fallen mir auf Anhieb keine weiteren Gründe ein, warum jemand ein Gewerbe nicht auf seinen eigenen Namen anmelden kann.
Du kannst dann ganz schnell Steuerschulden, Regressforderungen von Kunden oder Verköufern am Hls haben, für die DU gerade stehen und haften musst. Unter Umständen kostet dich das deinen Job. Du riskierst deine Existenz ! Lass es. Kein Versprechen eines Freundes ist es wert, seine eigene Zukunft zu versauen.
Und glaube mir, wer schon am Anfang einer Gewerbtätigkeit die Behörden und Geschäftspartner durch Täuschung betrügt, der betrügt weiter (auch dich !).
Sie können das nicht über Ihren Namen tun. Er muss seinen eigenen Namen dort eintragen. ER möchte ja auf selbstständiger Basis arbeiten und nicht Sie.
Soetwas gibt wirklich Schwierigkeiten, lassen Sie das !
hmmm
Ja genau deswegen, bin ich schwer am überlegen.
Möchte Ihn auch nicht verletzen, nach dem Motto" ich vertraue dir nicht " etc.
Ich dachte man kann sich absichern, aber scheint wohl nicht so.
Vielen Dank für die Antwort und das wachrütteln.
p.s. nein kein Gewerbeverbot hat andere Gründe
hmmm
Ja genau deswegen, bin ich schwer am überlegen.
Möchte Ihn auch nicht verletzen, nach dem Motto" ich vertraue dir nicht " etc.
Ich dachte man kann sich absichern, aber scheint wohl nicht so.
Vielen Dank für die Antwort und das wachrütteln.
p.s. nein kein Gewerbeverbot hat andere Gründe