Eigentumsverhältnisse - Zigarettenautomat auf fremden Grundstück

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Betreten ohne weiteres nicht, gestohlen hat er aber nichts - nur sein Eigentum nach Besitzer- und Vertragspartnerwechsel eingezogen, damit also auch den alten mündlichen Vertrag beendet. Forderungen am Umsatz kann wohl auch nicht stellen, da nichts Konkretes vereinbart war bzw. der Vertrag mit dem Alteigentümer nicht übernommen wurde. Insgesamt eine Nichtigkeit, für die es sich nicht lohnt, sich aufzuregen.

Maxiwell 
Beitragsersteller
 28.03.2012, 12:23

Würdest Du es auch als Nichtigkeit betrachten, wenn es um Dein Grundstück ginge und sich jemand darauf ungefragt zu schaffen macht? Der Vertrag wurde übernommen. XY kann das Geld behalten. Mit solchen Firmen möchte ich keine Verträge (mehr)....

Harald2000  28.03.2012, 13:13
@Maxiwell

Das Betreten habe ich nicht als Nichtigkeit abgetan - habe ja geschrieben "ohne weiteres nicht"; wäre mir auch unheimlich, wenn da fremde Leute rumgeistern würden; er hätte es ankündigen müssen. Ich meinte mit Nichtigkeit eher den entgangenen Mietzins, der sich wahrscheinlich in Größenordnungen von 10,- € pro Monat bewegt. Der Ordnung halber würde ich den Vertrag aber kündigen bzw. den Abbau als Aufhebung des früheren mündlichen Vertrags ordentlich feststellen per Einschreiben mit Rückschein - ehe plötzlich ein neuer Automat auf dem Grundstück steht.

Maxiwell 
Beitragsersteller
 18.04.2012, 10:13
@Harald2000

Hallo Harald2000! Nochmals vielen Dank für Deinen Kommentar. Ich hatte zwar versucht, die Angelegenheit (wegen Automaten) nüchtern zu betrachten, fiel mir aber schwer..., habe mich jedoch zwischenzeitlich wieder beruhigt.... Dein Tipp, den früheren mündlichen Vertrag per Einschreiben zu kündigen usw. finde ich sehr gut und werde ich umsetzen. Du siehst das Gott sei Dank von einer anderen Perspektive. Ich stimme Dir zu. Vielen Dank für Deine Mühe und dass Du mir geholfen hast. Ich wünsche Dir alles Gute! Herzliche Grüße

Harald2000  18.04.2012, 11:32
@Maxiwell

Freue mich geholfen zu haben und danke für den Stern, den die meisten Leute leider vergessen.

Eigentlich müsste eine solche Fremdnutzung als Last ins Grundbuch eingetragen werden. Das hat der Vorbesitzer aus Kostengründen aber versäumt. Dir wäre eigentlich auch nichts anderes übrig geblieben, als den Automatenaufsteller zu veranlassen, das Ding abzubauen, und das grundstück wieder in den ursprünglichen Zustand zu bringen.

Die Frage ist nicht so einfach zu beantworten.

Im Grundsatz liegt hier ein Mietvertrag vor. Du bist in keinem Fall Eigentümer des Zigarettenautomaten, sonder nur Vermieter der Fläche. Du bist entsprechend dem Gurndsatz "Kauf bricht Miete nicht" in den Vertrag eingetreten.

Damit hast Du dem Mieter auch den Zugang zur Mietsache zu gestatten - der Abbau war also i.O.

Du kannst nun nur noch dem MIetzins fordern, ggf. per Mahnbescheid. Im Zweifelsfall orientierst Du Dich an den Werten der letzten Jahre (sofern Du diese kennst).

BadBoy4ever  28.03.2012, 11:12

So sehe ich das auch.

Vielleicht kannst du den alten Eigentümer des Hauses fragen, was das so pro Jahr ungefähr war, das kannst du mind. fordern.

Das wird aber wirklich nicht so viel sein, spreche da aus Erfahrung. ;)

Falls er nicht darauf eingeht, würde ich über eine Anzeige wg. Landfriedensbruch nachdenken, dafür brauchst du noch nicht mal einen Anwalt.

Zusätzlich, wenn er einfach nicht zahlt, kannst du auch zivilrechtlich was machen, ein Mahnbescheid wäre das einfachste, du könntest auch gleich klagen.

Ob du das wg. der wahrscheinlich geringen Summe machen möchtest, bleibt dir überlassen.

Im Prinzip haben Sie recht, was sogennannte fest mit dem Grundstück verbundene Einbauten als wesentliche Bestandteile betrifft. Hier handelt es sich jedoch zweifelsfrei um eine gesonderte vertragliche Regelung, die Ihnen lediglich aus formalen Gründen vorenthalten wird. Der Verkäufer hätte Ihnen dazu im Kaufvertrag entsprechende Angaben machen und Ihnen auch eine Kopie des Nutzungs/Aufstellvertrages aushändigen müssen. Aus diesem Vertrag ergibt sich nicht nur das Recht zur Aufstellung des Automaten samt Fundament und darin eingelassenem Befestigungspfahl, sondern auch die Provisionsvereinbarung hinsichtlich der Einnahmen und auch der spätere Rückbau; zu allen diesen Dingen ist da natürlich auch das Betretungsrecht des Grundstückreea geregelt. Seien Sie einfach froh, dass dieser Giftschrank weg ist und entfachen Sie keinen "Sturm im Wasserglas"!