Ab wann darf man sich Verlag nennen?
Müssten BESTIMMTE Voraussetzungen erfüllt werden, um sich Verlag nennen zu dürfen, oder reicht eine Gewerbeanmeldung?
3 Antworten
Die Gewerbeanmeldung reicht im Prinzip aus. Willst Du aber Bücher wirklich in den Buchhandel bringen, dann musst Du noch eine Menge lernen und beachten.
Danke für die Antwort! Es geht um ein Magazin, welches es nur über unsere Webseite zu beziehen gibt, also nicht im Zeitschriftenhandel.
Leitspruch unserer Rechtsordnung ist: Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Beispiel: Du heißt "Hans Martin Müller" und nennst Dich dann "Hans Martin Müller Verlag". Dann muß ja erst einmal jemand kommen, der Dir das verbieten will. Egal was Ordnungsamt, Polizei, Nachbar, gegnerischer Anwalt sagen: Letztlich entscheidet immer ein Richter. Will salopp heißen. Alle anderen haben Dir nichts zu sagen, bis ein Gericht es rechtskräftig verboten hat. Wenn Du also unter Deinem Namen "Hans Martin Müller" ein Gewerbe als Einzelfirma anmeldest und dann den Geschäftsnamen "Hans Martin Müller Verlag" verwendest, müßte also jemand erst einmal ein berechtigtes Interesse nachweisen, Dir den Namen zu untersagen.
Heute darfst du google & wikipedio kostenlos nutzen. Dann findest du : Rechtsgrundlage des Verlagswesens ist in Deutschland das Verlagsgesetz (VerlG),[1] das im Juni 1901 erstmals in Kraft trat und seither mehrfach geändert wurde. Es regelt Aufgaben, Honorare, Vertragswesen sowie Rücktrittsrechte des Verfassers und die Folgen der Insolvenz des Verlegers. Wichtigste Rechtsgrundlage zwischen Verlag und Verfasser bildet der Verlagsvertrag.
Dann suche doch einfach selbst unter VERLAG und du findest alle Antworten.
Und wozu gibt es GuteFrage.net? ...
Nicht für Fragen, die man selber googlen kann! Siehe Richtlinien!
Das ist nicht meine Frage. Wir verlegen keine fremden werke, sondern eigene. Sprich: Der Verlag soll lediglich unser Magazin verlegen.