Was darf Wohngeldkasse anrechnen?
Hallo, ich habe heute meinen Bescheid von der Wohngeldkasse bekommen. In dem Schreiben vermerken sie: Sollte sich das Einkommen von Herrn** erhöhen legen Sie uns bitte unaufgefordert jede Lohnabrechnung vor. Ist damit gemeint das wir jede Lohnabrechnung vorlegen müssen? Mein Mann hat einen Festlohn. ABER...Er bekommt monatlich eine kleine Provision wenn der Umsatz gut war. Müssen wir das vorlegen bzw dürfen die uns die Provision anrechnen?
3 Antworten
Natürlich, die Provision gehört auch zum Einkommen! Wenn ihr das nicht angebt und es später rauskommt, dann kann es Ärger geben!
Wird wohngeld im voraus gezahlt?
Rufe beim Amt an und kläre alle deine offenen Fragen da.
Nur was die sagen ist für dich verbindlich.
Alles was du hier liest, sind zu 90% Vermutungen und sind nicht rechtsverbindlich.. Und auf jeden Fall Auskünfte auf die du nicht berufen kannst wenn was schief läuft.
Nur Amt fragen bringt Wohlbehagen. :-))
http://www.harald-thome.de/media/files/Dies%20und%20das/Einkommenskatalog.pdf
Melden müssen sie das zusätzliche Einkommen in jedem Fall!
Sollte sich das Einkommen von Herrn** erhöhen
Was ist an erhöht nicht zu verstehen??
Ja wenn dein Mann nächsten Monat mehr Provision bekommt müßt ihr das sofort vorlegen.
ja die MÜSSEN die Provision anrechnen. weil es so im Gesetz steht.. Allerdings dürft ihr dann wieder die Lohnabrechnung vorlegen, wenn er dann wieder weniger Provision erhält.
Geht noch mal zum Amt oder ruft da an und klärt, ob es da eine Regelung gibt, damit ihr nicht jeden Monat da hin müßt um die aktuelle Provision rein- oder rausrechnen zu müssen.
Also..falls doch mal jemand dazu Info braucht. Die Provision wird angerechnet aber wir mussten nicht jede einzelne Lohnabrechnung vorlegen. Sie verrechnen es dann einfach beim weitrbewilligungsantrag. Entweder es wird weniger oder es gibt eine Nachzahlung.
Na dann hoffe ich das sie nicht jedesmal 4 monate zum bearbeiten brauchen. Handelt sich eigentlich immer nur um 50- 80 Euro. Wird wohngeld im voraus gezahlt?