Probleme mit dem Architekten
Hallo,
wir bauen ein von einem Architekten geplantes Haus mit einer Fertighaus-Firma. Alles ging gut - Bauantrag ist durch. Doch der Architekt weigert sich jetzt die Baubeginnsanzeige als Verantwortlicher für den Brandschutz zu unterzeichnen - weil er nicht der Bauleiter ist.
Wir stehen kurz vor dem Baustop. Was können wir jetzt tun?
Danke für jede Hilfe.
Jörn
6 Antworten
Ihr habt vermutlich kein Problem mit dem Architekten, sondern mit der Bauleitung durch die Fertighausfirma. Offenbar ist der Architekt nicht mit dieser Leistung beauftragt, dann kann er auch folglich auch nicht für die Einhaltung brandschutzrechtlicher Vorschriften bei der Bauausführung verantwortlich sein. Die Verantwortung liegt dann einzig und allein bei der Fertighausfirma, also muss diese auch die Baubeginnanzeige unterschreiben. Möglicherweise verfügt die Firma aber über keinen entsprechend qualifizierten Bauleiter.
Die Landesbauordnungen unterscheiden sich zum Teil hinsichtlich der Bestimmungen zur Bauleitung. Habt ihr vielleicht eine Firma aus einem anderen Bundesland beauftragt, der die bei euch geltenden Vorschriften nicht bekannt waren?
Schade, das sie nicht schreiben, welches Bundesland es ist. Bei uns in Bayern ist es seit ein paar Jahren sehr verschärft worden. Als Planer braucht er die Baubeginnsanzeige natürlich nicht unterschreiben. Da müssten sie ihm tatsächlich die Bauleitung übertragen. Die BB-Anzeige muss eigentlich die Firma machen, die das Haus baut. In ihrem Fall die Fertighausfirma. Die muss auch die Statik und auch den Brandschutznachweis erstellen. Das sollten sie aber in ihrem Vertrag schon drin haben, denn sonst kostet das noch zusätzlich. Nächste Hürde ist dann die Bodenplatte oder der Keller. Der sollte auch von der Fertigbaufirma erstellt werden, denn sonst brauchen sie dafür auch wieder einen Statiker, der die Nachweise erstellt. Wenden sie sich also an den Bauleiter der Fertighausfirma und nötigen sie diesen, aber nicht den Architekten!!!!! Ihr Maurermeister aus Bayern
Zuerst wird der Plan eingereicht. Wenn der Bau genehmigt ist muss vor Beginn ein Brandgutachten erstellt sein und die Statik. Beides ist in Bayern erforderlich, damit man die Baubeginnsanzeige machen kann. Meistens macht der Statiker beides. Der Architekt kann die Baubeginnsanzeige nicht unterschreiben, wenn er die beiden Gutachten nicht erstellen darf. Oder er muss sie sich machen lassen.! Die Baubeginnsanzeige wird meistens von der Rohbaufirma gemacht, wenn die beiden Berechnungen vorliegen. Diese sind 1 Woche vor Baubeginn an die Baubehörde zu schicken. Bei einem Fertighaus macht das dann wohl die Fertighausfirma, da sie die Statik sowieso machen müssen, um ihre Rahmen zu berechnen und so. Steigt denen mal aufs Dach. Vorher nicht anfangen!!!!!!
Wer hat denn den Bauantrag als Verfasser unterschrieben ? Der Brandschutznachweis ist Bestandteil des Bauantrages und somit ist der Verfasser des Bauantrages verantwortlich für Vollständigkeit und Richtigkeit. Bei größeren Gebäuden fordert das Bauamt i.d.R. eine Prüfung der Brandschutzes durch ein Ingenieurbüro, aber das ist sicher bei nem EFH nicht der Fall. Für welche Leistungsphasen ist der Architekt denn eingekauft?
warum nicht ?
Für die Planung des vorbeugenden baulichen Brandschutzes ist allein der Entwurfsverfasser verantwortlich; für die Ausführung nach dieser genehmigten Planung der Bauleiter.
Die Baubeginnsanzeige muss der Bauleiter unterschreiben.
Wieso baut Ihr schon ohne Bauleiter und ohne Baubeginnsanzeige? Da gibt es in jedem FAll einen Baustopp und ein Bussgeld.
Leider nicht Richtig, was sie schreiben