Das Bauamt behandelt unseren Altbau wie ein Neubau ist das normal?
Wir haben ein Altbau Reihenhaus es ist über 100 Jahre alt Jetzt wollen wir eine gaube ins Dach setzen und das Dach ausbauen und an die Küche ein Anbau setzen ?
Bauantrag ist gestellt soweit so gut dann ging es los erst zum Brandschutz im 1og ist der 2 Fluchtweg zu klein weil unsere Fenster zur Straße raus zu klein sind jetzt fordert das Bauamt die Fassade umzubauen und ein größeres Fenster einzuplanen was eigentlich fast nicht machbar ist weil im 1 og die decken darnicht so hoch sind um so ein großes Fenster einzubauen wie gefordert
Dan der Anbau ( Abstellraum Garage ) an die Küche ist auch ein Problem weil die Küche dan kein Tageslicht mehr bekommt was uns egal ist was wir dem Bauamt auch schriftlich mitgeteilt haben im Anbau sind dachkuppeln geplant Fenster gehen nicht weil es eine grenzbebauung ist
Das Bauamt behandelt unseren Altbau wie ein Neubau ist das normal ? Können die das dürfen die das Wir können doch nicht das komplette Haus umbauen ?? Hat jemand noch eine Idee
6 Antworten
Bauantrag ist gestellt soweit so gut dann ging es los erst zum Brandschutz im 1og ist der 2 Fluchtweg zu klein weil unsere Fenster zur Straße raus zu klein sind
Ja, das ist der Fall, wenn - wie angegeben - die lichten Maße im Bestand nur
70x110cm betragen. Das ist als Fluchtweg unzulässig, und kann nur durch einen Umbau oder einen alternativen Rettungsweg geheilt werden. In Anbetracht der baulichen Lage sehe ich keine andere Lösung, als auf den Dachausbau entweder zu verzichten, oder aber die gesamte Fassade entsprechend abzuändern. Selbst ein externer Fluchtweg via Fluchttreppe ist hier nicht möglich, es sei denn, man vezichtete auf den erdgeschossigen Anbau.
jetzt fordert das Bauamt die Fassade umzubauen und ein größeres Fenster einzuplanen was eigentlich fast nicht machbar ist weil im 1 og die decken darnicht so hoch sind um so ein großes Fenster einzubauen wie gefordert
Dann ist die Bauvorlage zumindest diesbezüglich schlicht nicht genehmigungsfähig.
Das Bauamt behandelt unseren Altbau wie ein Neubau ist das normal ?
Ja. Bei einem Bauvorhaben dieser Art bleibt zwar der Bestandsschutz primär unberührt, aber alle Änderungen haben nach aktueller Rechtslage zu erfolgen.
Können die das dürfen die das Wir können doch nicht das komplette Haus
umbauen ?
Ich halte das BV hier für nicht genehmigungsfähig. Auch der Anbau im EG ist m.E. unzulässig, da er den Küchenbereich von jeglichem Tageslicht trennt. Mal abgesehen davon, dass sich hier ein massives Lüftungsproblem stellt, sind Aufenthaltsräume ohne direktes Tageslicht respektive ohne Fenster nach LBO gar nicht zulässig. Beides, sowohl das OG wie das EG, stellen Verstöße gegen formelles Recht dar.
Ich frage mich auch, wie sich hier die GRZ darstellt (sofenr in der Skizze auch die westliche/linksseitige Grundstücksgrenze miteingetragen wurde). Unabhängig von der tatsächlichen Nutzung gebe ich zudem zu bedenken, dass sich das Objekt nach Umbau vermutlich nicht mehr wird veräußern lassen, es sei denn mit erheblichem Verlust aufgrund der begrenzten Nutzbarkeit.
Ihr solltet euch besser nach einem anderen Haus umsehen.
Hallöle,
ich arbeite in einem Architektur-Büro und das was vom Bauamt von Euch gefordert wird, ist leider gang und gäbe und leider auch völlig korrekt (zumindest baurechtlich gesehen). Es wird halt einfach daran gedacht, was ist, wenn ihr mal das Haus verkauft. Der nächste Besitzer hätte dann vielleicht gern ein Fenster in der Küche und das vielleicht nicht nur, weil es bautechnisch auch eigentlich da sein müsste. Dann die Fenster im DG: die sollen ggf. Leben retten können usw usw.
Wir haben bei unseren Projekten auch schon so manches umplanen müssen, was vorher besser und sinnvoller gewesen ist. Aber vieles hat auch schon einen wirklich sinnvollen Hintergrund.
Mein Rat: geht mit den Plänen direkt zum Bauordnungsamt und besprecht mit dem in den bisherigen Schreiben genannten Sachbearbeiter Eure geplanten Umbauten. So lassen sich am besten Kompromisse aushandeln und Hintergründe klären. Die vom Bauamt haben oftmals auch sehr gute alternative Vorschläge! Trockener, reiner Schriftverkehr geht eher in die andere Richtung.
Wohlgelaunte Grüsse,
wölfin
Also mich wundert die Ablehnung absolut nicht! Da liegt ja wirklich absolut alles im Dunkeln!
Schon mal überlegt die Nutzungen zu tauschen, also z.B. das Spielzimmer (das man dann ja zunächst Z.B.V. nennen könnte) mit der Küche?
keine schlechte idee werde das mal mit dem bauamt besprechen
wir haben uns ja schon soweit mal geeinigt das das wir den umbau eines Fensters in den Plänen eingezeichnet und was irgend wann mal im Zuge eine Renovierung angepasst wird
aber das mit dem Bodentiefesfenster ist auch nicht so eine schlechte Idee aber das Problem ist das sie uns vom Bauamt gesagt haben das die Fenster im lichten min 90x120cm haben wir haben zz nur im 1 Og Fenster von 70x110cm also müssen die Fenster in der breite und in der höge geändert werden was die Fassade total verunstaltet
das einzeigst Fenster was im EG groß genug ist und was man nach oben hin übertragen könnte ist im jetzigen Badezimmer was er vor kurzem renoviert wurde dann müsste das bad auch mit umgebaut werden weil die dusche im weg ist
dann ist ja noch das problem mit dem geplanen abstellraum an die Küche sie müssen sich unser haus als U vorstellen
http://www.directupload.net/file/d/4594/mpm33asi_pdf.htm
jetzt haben die das Problem das in die Küche kein Tageslicht rein kommt
wir haben denen geschrieben das es uns egal ist ob da Tageslicht rein kommt
und im anbau sind 2 Dachkuppeln geplant wodurch ja dann licht in die küche kommt
und das Argument wenn das haus verkauft wird ist ja soweit ok aber der neue Käufer ist sich ja im klaren was er kauft er begutachtet es doch
Mit dem Bestandsschutz habe ich es auch schon versucht da sagte man mir nur das es sowas wie Bestandsschutz nicht mehr gibt
Und unser Haus haben die sich nicht angesehen möchten wir eigentlich auch nicht
Es gibt hier bei uns auch kein Bebauungsplan es ist ein kleines Dorf hier in NRW Kreis viersen
Sue sagten mir ich solle nach viersen und mich mal mit dem Brandschutz beauftragten unterhalten er meinte nur er sehe da kein Problem es ist ja ein Altbau dan wahren wir bei der oberen Bauaufsicht Behörde die meinte nur sehe da kein Problem nur unser Bauamt in Kempen stellt sich quer
Mit dem Bestandsschutz habe ich es auch schon versucht da sagte man mir nur das es sowas wie Bestandsschutz nicht mehr gibt
S.o. - der Bestandsschutz schützt nur den Bestand vor zwischenzeitlichen rechtlichen Änderungen. Ändert man den Bestand, erlischt er logischerweise.
Ja können die.. Das ist oft ein Problem da die einfach neue Auflagen erstellen woran der neue Besitzer arbeiten soll.. Kannst es versuchen mit das Zauberwort Bestandschutz.. Das kann was bewirken.. Aber einfach ist es nicht... Viel Erfolg...
Es geht nicht um Bestandsschutz, es geht um bauliche Veränderungen - falls du das nicht gelesen haben solltest.
Zum rechtlichen ist ja schon ausreichend geschrieben worden, zum technischen bleibt festzustellen, dass es für fast alles eine Lösung gibt, teilweise aber natürlich mit Mehraufwand bzw. Mehrkosten verbunden. Im Hinblick auf das 1. OG kann man ggf. andenken bodentiefe Fenster einzubauen, statisch ist das oftmals recht einfach, da der Sturz ja schon über dem Fensterausschnitt vorhanden ist und man diesen einfach nur nach unten vergrößert. Freunde von mir hatten ähnliche Probleme, die sich im Endeffekt so ziemlich alle lösen ließen.
http://prntscr.com/dsxqfq
ist ein ausschnitt vom Grundriss fürs Verständnis
der andere klappt irgend wie nicht