Das Bauamt behandelt unseren Altbau wie ein Neubau ist das normal?

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Bauantrag ist gestellt soweit so gut dann ging es los erst zum Brandschutz im 1og ist der 2 Fluchtweg zu klein weil unsere Fenster zur Straße raus zu klein sind

Ja, das ist der Fall, wenn - wie angegeben - die lichten Maße im Bestand nur
70x110cm betragen. Das ist als Fluchtweg unzulässig, und kann nur durch einen Umbau oder einen alternativen Rettungsweg geheilt werden. In Anbetracht der baulichen Lage sehe ich keine andere Lösung, als auf den Dachausbau entweder zu verzichten, oder aber die gesamte Fassade entsprechend abzuändern. Selbst ein externer Fluchtweg via Fluchttreppe ist hier nicht möglich, es sei denn, man vezichtete auf den erdgeschossigen Anbau.

jetzt fordert das Bauamt die Fassade umzubauen und ein größeres Fenster einzuplanen was eigentlich fast nicht machbar ist weil im 1 og die decken darnicht so hoch sind um so ein großes Fenster einzubauen wie gefordert 

Dann ist die Bauvorlage zumindest diesbezüglich schlicht nicht genehmigungsfähig.

Das Bauamt behandelt unseren Altbau wie ein Neubau ist das normal ?

Ja. Bei einem Bauvorhaben dieser Art bleibt zwar der Bestandsschutz primär unberührt, aber alle Änderungen haben nach aktueller Rechtslage zu erfolgen.

Können die das dürfen die das Wir können doch nicht das komplette Haus
umbauen ?

Ich halte das BV hier für nicht genehmigungsfähig. Auch der Anbau im EG ist m.E. unzulässig, da er den Küchenbereich von jeglichem Tageslicht trennt. Mal abgesehen davon, dass sich hier ein massives Lüftungsproblem stellt, sind Aufenthaltsräume ohne direktes Tageslicht respektive ohne Fenster nach LBO gar nicht zulässig. Beides, sowohl das OG wie das EG, stellen Verstöße gegen formelles Recht dar.

Ich frage mich auch, wie sich hier die GRZ darstellt (sofenr in der Skizze auch die westliche/linksseitige Grundstücksgrenze miteingetragen wurde). Unabhängig von der tatsächlichen Nutzung gebe ich zudem zu bedenken, dass sich das Objekt nach Umbau vermutlich nicht mehr wird veräußern lassen, es sei denn mit erheblichem Verlust aufgrund der begrenzten Nutzbarkeit.

Ihr solltet euch besser nach einem anderen Haus umsehen.

Hallöle,

ich arbeite in einem Architektur-Büro und das was vom Bauamt von Euch gefordert wird, ist leider gang und gäbe und leider auch völlig korrekt (zumindest baurechtlich gesehen). Es wird halt einfach daran gedacht, was ist, wenn ihr mal das Haus verkauft. Der nächste Besitzer hätte dann vielleicht gern ein Fenster in der Küche und das vielleicht nicht nur, weil es bautechnisch auch eigentlich da sein müsste. Dann die Fenster im DG: die sollen ggf. Leben retten können usw usw. 

Wir haben bei unseren Projekten auch schon so manches umplanen müssen, was vorher besser und sinnvoller gewesen ist. Aber vieles hat auch schon einen wirklich sinnvollen Hintergrund.

Mein Rat: geht mit den Plänen direkt zum Bauordnungsamt und besprecht mit dem in den bisherigen Schreiben genannten Sachbearbeiter Eure geplanten Umbauten. So lassen sich am besten Kompromisse aushandeln und Hintergründe klären. Die vom Bauamt haben oftmals auch sehr gute alternative Vorschläge! Trockener, reiner Schriftverkehr geht eher in die andere Richtung.

Wohlgelaunte Grüsse,

wölfin

Sascha35 
Beitragsersteller
 08.01.2017, 12:03

http://prntscr.com/dsxqfq

ist ein ausschnitt vom Grundriss fürs Verständnis 

der andere klappt irgend wie nicht 

diewoelfin0815  08.01.2017, 12:10
@Sascha35

Also mich wundert die Ablehnung absolut nicht! Da liegt ja wirklich absolut alles im Dunkeln!

Schon mal überlegt die Nutzungen zu tauschen, also z.B. das Spielzimmer (das man dann ja zunächst Z.B.V. nennen könnte) mit der Küche?

Sascha35 
Beitragsersteller
 09.01.2017, 08:39
@diewoelfin0815

keine schlechte idee werde das mal mit dem bauamt besprechen 

Sascha35 
Beitragsersteller
 08.01.2017, 11:57

wir haben uns ja schon soweit mal geeinigt das das wir den umbau eines Fensters in den Plänen eingezeichnet und was irgend wann mal im Zuge eine Renovierung angepasst wird 

aber das mit dem Bodentiefesfenster ist auch nicht so eine schlechte Idee aber das Problem ist das sie uns vom Bauamt gesagt haben das die Fenster im lichten min 90x120cm haben wir haben zz nur im 1 Og Fenster von 70x110cm also müssen die Fenster in der breite und in der höge geändert werden was die Fassade total verunstaltet 

das einzeigst Fenster was im EG groß genug ist und was man nach oben hin übertragen könnte ist im jetzigen Badezimmer was er vor kurzem renoviert wurde dann müsste das bad auch mit umgebaut werden weil die dusche im weg ist 

dann ist ja noch das problem mit dem geplanen abstellraum an die Küche sie müssen sich unser haus als U  vorstellen 

http://www.directupload.net/file/d/4594/mpm33asi_pdf.htm

jetzt haben die das Problem das in die Küche kein Tageslicht rein kommt 

wir haben denen geschrieben das es uns egal ist ob da Tageslicht rein kommt 

und im anbau sind 2 Dachkuppeln geplant wodurch ja dann licht in die küche kommt 

und das Argument wenn das haus verkauft wird ist ja soweit ok aber der neue Käufer ist sich ja im klaren was er kauft er begutachtet es doch 

Mit dem Bestandsschutz habe ich es auch schon versucht da sagte man mir nur das es sowas wie Bestandsschutz nicht mehr gibt 

Und unser Haus haben die sich nicht angesehen möchten wir eigentlich auch nicht 

Es gibt hier bei uns auch kein Bebauungsplan es ist ein kleines Dorf hier in NRW Kreis viersen 

Sue sagten mir ich solle nach viersen und mich mal mit dem Brandschutz beauftragten unterhalten er meinte nur er sehe da kein Problem es ist ja ein Altbau dan wahren wir bei der oberen Bauaufsicht Behörde die meinte nur sehe da kein Problem  nur unser Bauamt in Kempen stellt sich quer 

FordPrefect  09.01.2017, 12:00

Mit dem Bestandsschutz habe ich es auch schon versucht da sagte man mir nur das es sowas wie Bestandsschutz nicht mehr gibt

S.o. - der Bestandsschutz schützt nur den Bestand vor zwischenzeitlichen rechtlichen Änderungen. Ändert man den Bestand, erlischt er logischerweise.

Ja können die.. Das ist oft ein Problem da die einfach neue Auflagen erstellen woran der neue Besitzer arbeiten soll.. Kannst es versuchen mit das Zauberwort Bestandschutz.. Das kann was bewirken.. Aber einfach ist es nicht... Viel Erfolg... 

Akecheta  08.01.2017, 09:46

Es geht nicht um Bestandsschutz, es geht um bauliche Veränderungen - falls du das nicht gelesen haben solltest.

Zum rechtlichen ist ja schon ausreichend geschrieben worden, zum technischen bleibt festzustellen, dass es für fast alles eine Lösung gibt, teilweise aber natürlich mit Mehraufwand bzw. Mehrkosten verbunden. Im Hinblick auf das 1. OG kann man ggf. andenken bodentiefe Fenster einzubauen, statisch ist das oftmals recht einfach, da der Sturz ja schon über dem Fensterausschnitt vorhanden ist und man diesen einfach nur nach unten vergrößert. Freunde von mir hatten ähnliche Probleme, die sich im Endeffekt so ziemlich alle lösen ließen.