Planungsfehler vom Architekten , Folgen: Rückbau , wird er für den Schaden haften?
Ich habe 2012 in Eigenleistung unser Haus gebaut, Anfang Juli 2013 (Termin zur Endabnahme) hat das Bauamt die Endabnahme verweigert. Grund : der Baukörper ist in den letzten 3 m zu hoch. Info für Fachleute: Hauslänge 19 m, jenseits der 16 m ist die Abstandsflächenberechnung mit x 0,8 zu berechnen. Betroffen sind je 3 m einer Brüstung auf dem Flachdach (Terrasse) an beiden Seiten des Gebäudes. Die Höhe dieser Brüstung beträgt im Rohbauzustand 78 cm und mit Dämmung und Aufbau 60 cm sichtbar. ( Ansicht von der Terrasse ). Kernmauerwerk KS, Außen und Innenseite und oben mit PUR gedämmt, Außen und Innen verklinkert und Anker für an die Innenseite anzubringenden Geländer integriert, oben eine 73 cm tiefe Mauerabdeckung, also alles sehr Hochwertig und aufwändig. Die Bauweise ist nach unserer Vorstellung damals mit dem Architekten besprochen, geplant und gezeichnet worden. Der Architekt hatte auch die Vollmacht sich um die Baugenehmigungen usw. zu kümmern. (Bestandteile des Vertrags) Jetzt kommts : unser Architekt hat nicht wie im Genehmigungsverfahren vorgeschrieben die Höhen von einem öffentlich bestelltem Vermesser nivellieren lassen, sondern wie er in Diskusionsrunden gesagt hat schonmal Pi mal Daumen gemessen ! Das aber das Gelände von Anfang des Grundstücks in Richtung der Hauslänge bis zum Ende 163 cm Gefälle hat , hat unser Architekt mit dem Pi mal Daumen Formel nicht gesehen. Das Bauamt sagt nicht unser Problem, wir müssen die Angaben von jedem Architekten nicht kontrollieren. Je abschüßiger ein Gelände, desto Höher ein Baukörper in Gefällenrichtung, so das ist unser Problem. Schaden belegbar ca. 20.000 Euro, Architekt reagiert auf unsere Forderungen nicht, nach mehrmaligem Schreiben verweist er uns auf seine Haftpflichtversicherung.... Frage : habe ich überhaupt Chancen hier Schadensersatz zu bekommen? Wenn ja von Wem? Ich habe gehört, dass die Versicherungen solche Schäden regulieren und sich Intern mit dem Architekten befassen ? Vielen Dank schonmal im Voraus, dass Ihr den langen Text lesen wolltet und hoffe auf Eure hilfreichen Antworten.....
6 Antworten
Euer Fall kann wohl nur nach Studium aller Vertragsbestandteile und nicht bei "gutefrage" beurteilt werden. Wenn Ihr den Weg über Klage und Gerichte gehen wollt, benötigt Ihr nicht nur sehr viel Zeit und Geduld, sondern auch eine Menge Geld.
Falls es Euch gelingt, mit Hilfe eines guten Fachanwalts einen Vergleich mit dem Architekten und seiner Haftpflicht auszuhandeln, wäre das vermutlich die kostengünstigste Lösung für beide Seiten. Leider warten viele Versicherungen jedoch auf ein rechtskräftiges Urteil.
Der Architekt haftet für Planungsfehler mehr als 20 Jahre. Dein Fachanwalt scheint nicht der richtige zu sein.Der Bauherrnschutzbund könnte Dir helfen einen geeigneten Fachanwalt zu finden.
Ob die Berufshaftpflicht des Architekten für den Schaden aufkommt, wird u. a. davon abhängen, ob die Ausführung mit der genehmigten Planung übereinstimmt. Offenbar war der Architekt lediglich mit der Genehmigungsplanung beauftragt, nicht jedoch mit der Ausführungsplanung und der Bauleitung.
Die Beauftragung eines Vermessungsingenieurs erfolgt durch den Bauherren, nicht durch den Architekten. Ist sie hier - wie in vielen mir bekannten Fällen - aus Kostengründen nicht erfolgt?
Da kann Dir bei GF niemand ernsthaft raten. Das kann nur ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Und da der Architekt offenbar nicht die Bauleitung hat wird es Euch schwer fallen, ihm Planungsfehler nachzuweisen. Zumindest sind nunmehr mehrere Prozesse wegen Baugenehmigung (Verwaltungsgericht) und Schadenersatz (Landgericht) und falls ihr dort gewonnen haben solltet wieder beim Landgericht wegen der Höhe des Schadenersatzes in Aussicht. Überlegt Euch gut, ob ihr die finanziell durchsteht!
Aber noch einmal: Raten kann Euch nur ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht!
Die Nichtbeauftragung einer Vermessung ist kein Planungsfehler, sondern ein Ausführungsmangel. Daraus kannst Du nur dann einen Schaden erstattet bekommen, wenn die Abweichung ursächlich von einer falschen Vermessung ist.
Ist die Vermessung schuldhaft unterblieben haftest Du, weil Du Auftraggeber hättest sein müssen. Die Bauaufsicht wird sich deshalb immer an die Bauherrschaft halten.
Ob Du den Bauleiter (nicht den Entwurfsverfasser) wegen der unterlassenen Vermessung und der daraus resultierenden baurechtswidrigen Ausführung haftbar machen kannst ist eine reine Rechtsfrage, die nur ein Fachanwalt aufgrund der bestehenden Verträge beurteilen kann.
Ob im Haftungsfall seine Berufshaftpflichtversicherung zahlt kann Dir egal sein. Abzuwägen sind aber die nicht unerheblichen Prozesskosten, die Du tragen musst, wenn Du den Prozess verlierst oder der Bauleiter insolvent wird.
Solch eine komplizierte Frage kann nur ein Fachmann beantworten. Geh zu einem Anwalt und nimm die Kosten in Kauf. Geh zum Bauamt und versuche Schadensminimierung zu erreichen. Ich kenne Häuser, die nicht bezogen werden durften, weil sie den Auflagen nicht entsprachen. Nimm den Architekt in seine Regresspflicht (Haftpflicht) und bau zurück.
Hallo liebe Leute, danke für Eure Antworten , hier ein paar Ergänzungen : Bundesland NRW , Stadt Detmold Leistungen im Architektenvertrag nach HOAI 15 Leistungsphasen 1-4 und 5 ( Bauantrag + Maurerpläne inkl. Statik und Wärmeschutznachweis Leistungsphase 8 : Bauleitung + Beantragung u. Betreung der öffentlichen Mittel u. Finanzierung. Bei Vollmacht bin ich als Bauherr nicht verpflichtet die Vermesser zu beauftragen, nicht vermessen wurde nicht aus Kostengründen, sondern der Archi hatt es schlichtweg nicht machenlassen, obwohl dies Vorraussetzung der Baugenehmigung war.Habe ich schriftlich. Die Ausführung ist 100% nach Plan getätigt worden. Ich habe seit Oktober 2013 einen Fachanwalt, ich kenne Ihn schon länger und habe Vertrauen, er zögert aber in Sachen Klagen, erstzens, weil wir mit dem Abriß beschäftigt sind und zweitens sagt er, dass die Architekten-Haftpflicht nicht bezahlen wird ! Warum und wie weit ich Chancen habe um den schweren Weg zu gehen wollte ich hier etwas mehr erfahren. Vielen Dank nochmal für Euren Einsatz