Unsere Hausverwaltung antwortet nie. Ist das eine Strategie, oder Überforderung?

5 Antworten

Eben darum sollten gravierende Mängel und Beschwwerden nicht nur der Hausverwaltung gemeldet werden sondern auch dem Vermieter resp. dem Eigentümer und zwar schriftlich mit Einwurfeinschreiben der Post.

Wer steht denn als Vermieter im Mietvertrag?

Im Übrigen kann durch Mietminderung oder Ersatzvornahmen die Hausverwaltung in ihrer Reaktion beflügelt werden. Die HV handelt nach dem Spruch: Wer nicht arbeitet, macht auch keine Fehler. Schriftlich antworten muss sie nicht auf Briefe der Mieter.

LordFaultier 
Beitragsersteller
 27.11.2021, 05:54
Die HV handelt nach dem Spruch: Wer nicht arbeitet, macht auch keine Fehler. 

Ja, das scheint tatsächlich so zu sein. Habe es schon befürchtet.

Wer steht denn als Vermieter im Mietvertrag?

Der Vermieter ist eine Immobilien-Investmentgesellschaft mit Sitz in Luxemburg.Anfragen werden mit dem Hinweis beantwortet mich an die zuständige Hausverwaltung zu wenden...

Vielen Dank für die Antwort!

Grundsätzlich Schriftverkehr und der als Einwurfeinschreiben. Mängel anzeigen, Frist setzen und ankündigen, dass du bei Verzug selbst die Abstellung beauftragst und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst.

Außerdem: Bei erheblichen Mängeln darfs du die Miete angemessen mindern, das ab Inkenntnissetzung der HV, auch dann gegebenenfalls rückwirkend, wenn bisher nicht erfolgt.

LordFaultier 
Beitragsersteller
 27.11.2021, 05:49

Vielen Dank für die Antwort! Dann werden wir es wohl so machen müssen. Ich hatte bislang gehofft, ohne solche Druckmaßnahmen die Hausverwaltung zu einem Handeln zu bewegen und hatte auf ein nachbarschaftliches Geben-Und-Nehmen gesetzt. Aber es scheint von der Hausverwaltung da kein Interesse zu geben.

Du wirst aber doch wohl wissen, ob Dein Vertreter überlastet ist oder nicht.

Schreibt er wenigstens seine Rechnungen oder verzichtet er auf sein Honorar?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
LordFaultier 
Beitragsersteller
 26.11.2021, 15:28

Die jährlichen Betriebskostenabrechnungen enthalten immer Posten, die eigentlich nicht aufgelistet sein sollten, wir gehen regelmäßig in Widerspruch und haben bisher immer Recht bekommen. Sie sind oft Fehlerhaft, allerdings immer zu Ungunsten der Mieter. Die Mietzahlungen selbst laufen über Dauerauftrag. Den Zahlungseingang könnte auch ein Zwölfjähriger checken. Von daher kann ich nicht erkennen, ob es Überforderung oder Masche ist.

schleudermaxe  26.11.2021, 15:31
@LordFaultier

Ich bin irritiert, und dafür bezahlt ihr die auch noch?

LordFaultier 
Beitragsersteller
 26.11.2021, 15:33
@schleudermaxe

Naja, als Mieter kann ich mir schlecht eine andere Hausverwaltung aussuchen. Das ist Sache des Hauseigentümers. Und ausziehen, ist bei der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt auch nicht so easy.

schleudermaxe  26.11.2021, 15:34
@LordFaultier

Wieso denn Mieter, dann ist es doch gar nicht Deine Hausverwaltung. Warum also sollte sie Dir antworten müssen?

Und BK-Abr., in son Ding gehören ja alle Kosten und Lasten des Grundstücks und wenn ein Mieter damit nicht klar kommt, was der BGH ausgeurteilt hat, helfen wir ihm auch. Er darf sich dann so einen Sieg auch an die Jacke heften.

LordFaultier 
Beitragsersteller
 26.11.2021, 16:04
@schleudermaxe

Mieter in Großstädten sprechen, wenn von den Mehrfamilienhäusern die Rede ist in denen sie eine Mietwohnung gemietet haben, oft von "ihrem" bzw. "unserem" Haus. So wie sie auch von "ihrem" Viertel, "ihrer" Stadt sprechen. Das kann manchmal verwirrend sein. Das "Wir" schließt dann manchmal die Hausgemeinschaft mit ein. Die Hausverwaltung wird dann zu "unserer" Hausverwaltung, da sie für das Haus zuständig ist, in dem die Mieter leben, auch wenn sie natürlich nicht, die Hausverwaltung des Mieters ist. Ihnen gehört auch nicht die Stadt, oder das Viertel in denen sie leben.

Die frühere Hausverwaltung des Mehrfamilienwohnhauses unseres Vermieters hat auf Anfragen geantwortet. So ist vermutlich eine Gewohnheit entstanden, man habe es bei der Hausverwaltung mit Menschen und nicht mir Steinen zu tun.

Aus deiner Gegenfrage deute ich, dass du der Meinung bist, eine Hausverwaltung müsse nicht, auf Fragen der Mieter antworten. Ich kenne mich da juristisch nicht aus. Möglicherweise ist das so. Meine Frage ist nur: Ist das eine Masche, oder Inkompetenz. Möglicherweise ist es aber auch einfach nur Faulheit (da es ja eventuell keine juristische Verpflichtung zur Antwort gibt).

Wie auch immer. Ich empfinde es als unhöflich.

schleudermaxe  26.11.2021, 16:45
@LordFaultier

Dann sollte diese schwere Belastung auch Dein Vertragspartner erfahren. Wieso geht der Vermieter denn nicht ans Telefon?

LordFaultier 
Beitragsersteller
 26.11.2021, 21:31
@schleudermaxe

Mein Vermieter ist eine Immobilien-Investmentgesellschaft mit Sitz in Luxemburg.Anfragen werden mit dem Hinweis beantwortet mich an die zuständige Hausverwaltung zu wenden...

Mich interessierte eigentlich nur, ob es da bei Hausverwaltungen eine policy, bzw. firmeninterne Anweisung gibt, nicht auf Mails und Briefe der Mieter zu antworten, da dies bei juristischen Problemen eventuell als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Nach dem Motto: Wir wussten ja nix davon.

schleudermaxe  27.11.2021, 08:43
@LordFaultier

Wer steht im Mietvertrag?

Und ob Groß- oder Kleinststadt, wenn der nicht spurt, was mich als Mieter betrifft, geht es eben an die Juristen.

Wobei eine Mangelanzeige ja auch keine Antwort benötigt. Die kommt in die Akte und gut ist.

LordFaultier 
Beitragsersteller
 27.11.2021, 12:20
@schleudermaxe

Klar, ein Anwalt lässt sich immer einschalten. Aber bedeutet es für eine Hausverwaltung nicht letztlich mehr Arbeit vor Gericht zu erscheinen, nur weil man zu faul ist eine Klingel zu reparieren? Und schafft es nicht unnötige Spannungen zwischen den Mietern und der Verwaltung, wenn man die Mieter wie Luft behandelt? Auf eine Mail kurz zu antworten: "Herzlichen Dank für die Nachricht. Wir werden uns um eine zeitnahe Lösung des von Ihnen geschilderten Problems bemühen." Da bricht sich doch niemand einen Zacken aus der Krone. Das dauert eine Minute. Und der Mieter hat das Gefühl, dass man ihn ernst nimmt.

Und unabhängig davon: Wenn mir ein Nachbar im Haus einen guten Morgen wünscht, bin ich auch nicht juristisch verpflichtet ihm zu antworten. Trotzdem mache ich es und pflege so ein gutes Verhältnis zu meinen Mitmenschen. Das haben mir meine Eltern schon mit drei Jahren bei gebracht.

schleudermaxe  27.11.2021, 13:20
@LordFaultier

Naja, auch ich kenne keinen Dienstleister und auch keinen Arbeitnehmer, der doch mal eben und alles ohne Bezahlung kann, und sollte.

Zudem wird die Verwaltung von Dir auch gar nicht bezahlt.

LordFaultier 
Beitragsersteller
 27.11.2021, 19:12
@schleudermaxe

Na klar, indirekt zahle ich die Verwaltung mit meiner Miete. Die Verwaltung übernimmt die Aufgaben des Vermieters, der Vermieter erhält für die von mir gemietete Wohnung eine Miete.

Die Verwaltung wird dafür bezahlt auch die Kommunikation mit den Mietern zu führen.

Und zu der Wohnung, die ich gemietet habe gehört laut Mietvertrag eine funktionierende Klingel.

Und wenn ich in eine Restaurant gehe bezahle ich auch nicht den Kellner, sondern der Restaurantbetreiber, trotzdem darf ich erwarten, dass der Kellner mir eine Gabel bringt, wenn er mir einen Teller Spaghetti an den Tisch bringt und das Besteck vergessen hat.

schleudermaxe  27.11.2021, 21:22
@LordFaultier

Woher kennst Du den Vertrag, und Klingel im MV höre ich zum ersten mal.

LordFaultier 
Beitragsersteller
 28.11.2021, 09:51
@schleudermaxe
Woher kennst Du den Vertrag

Ich kenne den Mietvertrag, der von mir angemieteten Wohnung, da ich ihn beim Unterzeichnen gelesen habe und er mir vorliegt. Die Klingelanlage wird im Übernahmeprotokoll erwähnt. Das Übernahmeprotokoll ist Teil des Mietvertrags.

Unabhängig davon gibt es mehrere Gerichtsurteile , die eine Mietminderung rechtfertigen, wenn die Klingelanlage längere Zeit defekt ist, auch dann, wenn sie nicht explizit im Mietvertrag erwähnt wird. Da eine defekte Klingelanlage in einem Mehrfamilienhaus die Gebrauchstauglichkeit einer Wohnung einschränken kann

Aber das ist nicht der Punkt. Meine Ausgangsfrage war, ob es Strategie oder Überforderung ist, wenn Hausverwaltungen auf Anfragen der Mieter nicht reagieren. Angenommen es gebe für Mieter kein Recht auf eine funktionierende Klingelanlage, auch wenn diese beim Einzug existierte, angenommen es gebe keinen Anspruch auf eine regelmäßige Entsorgung des Mülls, und kein Anspruch auf Schädlingsbekämpfung, wenn der Keller voller Ratten ist. Und angenommen es gebe auch keine rechtliche Verpflichtung der Hausverwaltung auf Anfragen der Mieter zu reagieren, dann kann man doch trotzdem als Hausverwaltung kurz Antworten. Eine standardisierte Antwort, sei es in Form einer Empfangsbestätigung bei einem Mail-Eingang ist super einfach in wenigen Minuten auch von Laien einzurichten. Wer das nicht hinbekommt hat vielleicht einfach den falschen Beruf gewählt.

Ich verstehe nicht den Grund für eine verweigerte Kommunikation. Ich verstehe es menschlich nicht, aber auch organisatorisch nicht. Es macht doch für eine Hausverwaltung viel mehr Arbeit ständig Einschreiben entgegen zu nehmen, Mietminderungen abzuwehren, vor Gericht zu erscheinen und am Ende dann doch die Klingelanlage reparieren lassen zu müssen. Wozu diese abblockende Art? Es schürt doch nur unnötig Spannungen, und wirkt unprofessionell, faul und schlampig.

schleudermaxe  28.11.2021, 14:01
@LordFaultier

Klingel war beim Einzug also schon defekt, trotzdem wurde eingezogen, was willst Du bitte mindern und was willst Du bei Gericht?

LordFaultier 
Beitragsersteller
 28.11.2021, 14:07
@schleudermaxe

Nein. Die Klingel war beim Einzug nicht defekt. Die Klingelanlage funktionierte auch 4 Jahre lang. Sie wird lediglich im Übergabeprotokoll erwähnt.

Ist wie gesagt auch nicht die Frage. Die Frage ist warum reagiert die Hausverwaltung generell nicht auf Anfragen.

schleudermaxe  28.11.2021, 14:09
@LordFaultier

Habe ich auch hier schon viele Male geschrieben, sie wird dafür nicht bezahlt, ist doch ganz einfach.

LordFaultier 
Beitragsersteller
 28.11.2021, 14:10
@schleudermaxe

Doch sie wird vom Hauseigentümer u.a. dafür bezahlt die Kommunikation mit den Mietern zu führen.

schleudermaxe  28.11.2021, 14:11
@LordFaultier

Also kennt Du doch deren Vertrag, das wurde bisher von Dir bestritten.

LordFaultier 
Beitragsersteller
 28.11.2021, 19:56
@schleudermaxe

Nein, ich kenne den Vertrag nicht.

Bestreitest du, dass die Kommunikation mit Mietern über Dinge ,die die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung betreffen allgemein in das Aufgabenfeld von Hausverwaltungen fällt?

Warum nennt die Hausverwaltung dann "Ansprechpartner" für Mieter auf ihrer Homepage?

Warum wurden uns Mietern dann Ansprechpartner mit Kontaktdaten genannt? Als der Wechsel der Hausverwaltung vollzogen wurde?

Warum haben Hausverwaltungen häufig eine sogenannte Mietersprechstunde?

Warum gibt es Beratungsfirmen, die Hausverwaltungen darin beraten, die Kommunikation mit den Mietern zu verbessern?

Warum hängt in so gut wie jedem großstädtischen Mehrfamilienhaus im Eingangsbereich ein Aushang mit Telefonnummern? Die in bestimmten Fällen zu kontaktieren sind?

schleudermaxe  28.11.2021, 20:16
@LordFaultier

Keine Ahnung, denn Deine Erlebnisse kann ich für meinen Bestand nicht bestätigen.

Taktik. Ging mir beim alten Vermieter ähnlich. Warum weiß ich nicht, aber alleine ein Termin für die Schlüsselübergabe zu bekommen musste ich fast 1 Monat hinterher rennen (!). Sowas hab ich noch nie erlebt.

Wahrscheinlich Stategie, soweit Du Mieter undnicht Eigentümer bist.

Du machst Arbeit, Du bist lästig.

Extra Arbeit machen ist im Wirstchaftsplan nicht vorgesehen udn man steht als Verwalter besser da, wenn man keien weiteren Kosten hatte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung