Zahlt Mieter oder Vermieter?
Hallo ihr Lieben,
ich habe derzeit ein Problem mit meiner Hausverwaltung.
Meine Toilettenspülung lief einige Wochen nach, der Spülkasten ist in der Wand verbaut.
Der Handwerker meinte das Schwimmerventil ist alt und defekt und musste ausgetauscht werden.
Kosten hierfür 100€. In meinem Mietvertrag steht, dass ich für Instandhaltungskosten bis 110€ aufkommen muss.
Nun habe ich aber öfter im Internet folgende Aussage gelesen:
"Auch die Reparatur des in einem WC-Spülkasten eingebauten Schwimmerventiles stellt keine "Kleinreparatur" in diesem Sinne dar, anders nur dann, wenn der Hebel, mit dem das Ventil von außen durch den Mieter betätigt wird abbricht oder sonst funktionsunfähig wird. Das Schwimmerventil unterliegt nämlich nicht dem Zugriff des Mieters."
Muss ich nun die Rechnung zahlen? Die Hausverwaltung ist ziemlich erpocht darauf, dass ich die Kosten zu tragen habe.
Ich wohne erst seit einem Jahr in der Wohnung und sehe es ehrlich gesagt nicht ein, für ein altes Schwimmerventil die Kosten zu tragen...
Bin für jeden Tipp dankbar.
Liebe Grüße
Hier die Klausel im Mietvertrag...
11 Antworten
Das stimmt.
Unter Kleinreparatur fallen nur Dinge, die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind.
Der Schwimmer nicht.
Zahle nicht und sag, dass sie klagen sollen.
nicht dem Zugriff des Mieters."
Das ist der springende Punkt. Mir wurde das genauso vom Mieterschutzverein gesagt.
Also muss Dein Vermieter zahlen.
Die Reparatur muss der Vermieter beauftragen und bezahlen. Es handelt sich in deinem Fall um keine Kleinreparatur im Sinne des Gesetzes.
Die richtige Antwort auf Deine Frage hast Du Dir schon selbst gegeben. Gehe mal in den Mieterbund als Mitglied
Dann gehe bitte direkt zum Vermieter, wenn Deine Hausverwaltung nicht spurt.
Viel Glück.