Problem Arbeit wegen Kleidung, Jogginghose Abmahnung was machen?
Ich habe eine Problem bei Arbeit. Ich bin bei dieser Firma seit 01.10.2009 und der Chef ist gekommen, hat folgendes gesagt:
Ich soll Arbeitshose anziehen, Jogginghose verboten. Dann ich habe gesagt kein Problem bestellt du Arbeitshose ich Große XL für mich und ich ziehe sie an. Mein Chef meinte, so ja ich müsse unterschreiben, die 80 € werden von meine nächste Lohn abgezogen.
Ich habe meinem Chef geantwortet, ich zahle keinen einzige Cent. Ich arbeite hier 8 Jahre mit Jogginghose und 8 Jahre interessiert es niemanden und jetzt auf einmal ist es wichtig und meine Arbeit bei Lager, ich verstehe nicht.
Jetzt bin ich zuhause, habe eine Abmahnung bekommen. Die ich unterschreiben soll. Ich werde diese Abmahnung nicht unterschreiben. ( Ich habe schon eine neue Arbeit ab dem neuen Jahr. Mein Chef weiß das nicht, aber der neue Vertrag ist schon unterschrieben).
Ich will dass mein neuer Chef kein schlechtes Bild von mir hat und will diese Abmahnung nicht haben, für mich ist das nicht korrekt. Was kann ich machen?
7 Antworten
Wenn es deinem Chef nach 8 Jahren einfällt, dich an das Gebot einer Arbeitshose zu erinnern, ist das sein Problem. Wenn die Berufsgenossenschaften spezielle Arbeitskleidung vorschreiben, muss er sie zur Verfügung stellen. Das ist keinesfalls ein Grund zur Abmahnung! Es sei denn, er hat dich zuvor des öfteren zum Tragen von Arbeitskleidung angemahnt, was wohl eher nicht der Fall war.
Nachdem du dir selbst eine Arbeitshose gekauft hast, hat er auch nicht das Recht, einfach 80 € vom Arbeitslohn einzubehalten! Die würde ich zurückfordern.
Was deinen Firmenwechsel angeht, hat er dir keine Steine in den Weg zu werfen!
Die ganzen Details kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in deinem Namen klären!
Danke für diese Antwort. Montag ich gehe Zu eine Anwalt
Egal wo du arbeitest du hast dich auf Arbeit auch an gewisse Bekleidung auf Arbeit zu halten,wegen dem Arbeitsschutz. Deine Abmahnung ist zu recht. Wir dürfen auch keine Ringe und ketten tragen, also muss sich daran auch jeder halten.
Für die Arbeitsschutzkleidung ist aber der Arbeitgeber zuständig.
Ich schon Gesagt für mich diese falsch. Aber wegen Menschen Wie dich machen reiche Menschen noch Mehr Reich. Diese ist nicht meine Firma. Er will das ich trage diese Hose dann er muss bezahlen. Diese Abmahmung ich gehe zu eine Anwalt. Du bezahlen deine Arbeitskleidung du hast Angst wegen Kündigung Aber diese ist falsch. Mir ist Kündigung Aber egal.
Nein nicht unbedingt. Meine Sicherheitsschuhe musste ich mir damals auch selbst kaufen. und für Arbeitskleidung mussten wir monatlich auch einen Beitrag zahlen .
Wenn du zahlst für mich du bist selber Schuld meine Charakter anders
Bitte um ein Gespräch und frage ihn ob sich die Angelegenheit noch anders regeln lässt. Sei jetzt höflich mit ihm
Hallo.
Prinzipiell muss der Arbeitgeber die Berufsbekleidung ( erstaustattung) bezahlen. Für jedes weitere Jahr bis 100 euro.
Schau mal in deinem Arbeitsvertrag ob irgendwas geregelt ist. Falls ja hat der AG es selbst versäumt. Falls nicht kann er es nicht spontan verlangen. Desweiteren Abmahnungen. Er muss dich vorher Mündlich hinweisen. Solltest du mit absicht verstoßen haben wäre es rechtlich eine Grauzone. Falls du meinst das du im Recht bist gehe zu einem Anwalt und lass die Abmahnung aus der Personalakte löschen. Unterschreiben musst du die schon. Die Unterschtrift ist nur zur Kenntnisnahme und nicht ob du die willst. Du hast sie schließlich erhalten.
Wenn der Betrieb Arbeitskleidung vorschreibt, muss er sie in der Regel auch bezahlen. Zumindest kann er nicht einfach von heute auf morgen verlangen, dass Arbeitskleidung auf Kosten der Arbeitnehmer anzuschaffen sind.
Eine Abmahnung muss man nicht unbedingt unterschreiben. Wenn man nicht unterschreibt, verhindert man aber die Wirksamkeit nicht dadurch. Es kann auch sein, dass der Betrieb sich nur bestätigen lassen, will, dass du sie erhalten hast. Dann solltest du auf den Wortlaut achten. Zumindest solltest du nichts unterschreiben, womit du den Sachverhalt bestätgst.
Du kannst eine Gegendarstellung schreiben und fordern, dass die Abmahnung zurückgenommen wird. Wenn der Chef das anders sieht, hast du allerdings Pech und müsstest vor Gericht dagegen klagen.
Da frage ich mich aber, ob das Sinn macht, wenn du eh gehen willst. Das hängt von der Kündigungsfrist ab, die der Betrieb einhalten muss.
Dein neuer Betrieb wird von der Abmahnung nichts erfahren, außer der alte un der neuen Chef treffen sich beim Golfspielen und reden über dich.
dein Chef wird die Abmahnung nicht zurück nehmen und das zu Recht.