Mit Handhubwagen gerollt. Mit Abmahnung gedroht. Wäre die gerechtfertigt?
Ich arbeite im Lebensmitteleinzelhandel. Das habe ich natürlich nicht im Laden gemacht. Ich habe auf der Rampe gearbeitet. Wenn die Strecken zum laufen weit sind stehen meine Kollegen und ich manchmal auf dem Handhubwagen und rollen damit. Im Laden wäre es ja wegen den Kunden zu gefährlich. Das letzte Mal hat mich der Chef dabei erwischt. Habe einen Anpfiff bekommen. Er hat gesagt, dass ich im Wiederholungsfalle eine schriftliche Abmahnung bekomme. Wäre die gerechtfertigt.
8 Antworten
Ja, die Abmahnung wäre gerechtfertigt und hätte aller Wahrscheinlichkeit nach auch vor Gericht bestand. Denn bei Verstößen gehen Arbeitsschutzvorschriften (die da sind, um Dich zu schützen) sind auch die Arbeitsrichter im Allgemeinen auf der Seite der Arbeitgeber.
Und das "rollern" auf Hubwagen führt immer wieder zu Unfällen.
Ja, die Abmahnung wäre gerechtfertigt.
Es gibt Arbeitsschutzvorschriften und Dein Chef muss für die Einhaltung dieser Vorschriften sorgen. Ich gehe auch davon aus, dass jeder AN Kenntnis hat, wie man den Handhubwagen zu bedienen hat und was absolut nicht geht.
Passiert etwas, bekommt auch der AG Ärger . Um diesen zu vermeiden, bleibt ihm anscheinend nichts anderes übrig als für den Wiederholfall eine Abmahnung anzukündigen.
Dein AG hat auch eine "Fürsorgepflicht" und weiß wahrscheinlich, dass sich dieses Verhalten von Deinen Kollegen und Dir nicht ändern würde, hätte er keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen angedroht.
Leider ist nicht jeder AG so umsichtig und klärt seine Angestellten über solche Gefahren auf.
Natürlich wäre die gerechtfertigt. Der Hubwagen ist nicht dazu da, Personen durch die Gegend zu schieben. Du mißachtest die Sicherheitsvorschriften. Man muss einen Arbeitsunfall nicht herausfordern. Passiert dir was, bezweifle ich, dass die Berufsgenossenschaft dafür aufkommt.
Ja die wäre berechtigt, denn ich bin mir sicher dass neben der Arbeitssicherheit auch eine Beschreibung zur Nutzung von Hubwagen geschreiben wurde.
Vermutlich gab es bei euch eine Belehrung, die so etwas aus Arbeitsschutzgründen untersagte. Dann wäre das durchaus gerechtfertigt.