Chef zahlt die Samstagarbeit in Bar aus?

3 Antworten

Gegen welche Gesetzte verstößt mein Chef, wenn er uns Mitarbeiter für die Arbeit am Samstag in Bar auszahlt

Gegen gar keine Gesetze, solange dieser Barlohn auf der Gesamtabrechnung mit aufgeführt ist und etwaige Abgaben entsprechend gezahlt werden. Falls nicht hilft ein Tipp ans Finanzamt - dir sollte aber klar sein, dass es auf dich zurückzuführen ist

RDM419 
Beitragsersteller
 25.01.2021, 20:08

Es wird nicht auf der Abrechnung/Gehaltsabrechnung aufgeführt

LePetitGateau  25.01.2021, 20:09
@RDM419

Na dann : Ab zum Finanzamt

(wie LebvonMamasGeld aber richtig angemerkt hat: Wenn das schon länger so geht, dann wird auch gegen dich strafrechtlich ermittelt)

RDM419 
Beitragsersteller
 25.01.2021, 20:10
@LePetitGateau

Aber meine Strafe wird dann bestimmt nicht so hoch ausfallen wie für den Chef oder?

LePetitGateau  25.01.2021, 20:11
@RDM419

Das entscheidet dann am Ende des Tages ein Gericht. Ich würd keine 25.000 € oder mehr zahlen wollen nur damit ich meinem Chef eins ausgewischt hab und dazu meinen Job verliere

RDM419 
Beitragsersteller
 25.01.2021, 20:16
@LePetitGateau

Der Job ist unwichtig. Und Geld, welches ich nachzahlen muss auch. Mir geht es darum dem Chef zu zeigen das er sich nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen sollte

RDM419 
Beitragsersteller
 25.01.2021, 20:23
@LePetitGateau

Und warum sollte ich meinen Job verlieren deshalb? Kündigen kann er nicht ohne Grund und ich habe ja keinen fehler gemacht sondern nur etwas, was falsch läuft aufgedeckt

DerCaveman  26.01.2021, 00:54
@RDM419

Es geht dann aber auch bei dir nicht nur um das Nachzahlen der Steuern, sondern hoechstwahrscheinlich auch um ein Strafverfahren wegen Steuerverkuerzung.

Wenn das Geld nicht auf den Lohnabrechnungen auftaucht, wird wahrscheinlich darauf keine Sozialversicherungensbeiträge gezahlt. Entsprechend handelt es sich um Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt - Paragraph 266a Absatz 1 und Absatz 2 StGB (Arbeitnehmer und Arbeitgeberbeiträge). Zudem ggf. die Leichtfertigkeit nach Paragraph 8 Absatz 3 SchwarzArbG.

Entsprechend werden keine Lohnsteuer gezahlt, daher liegt eine Steuerhinterziehung nach Paragraph 370 AO vor.

Trägt dein Arbeitgeber die Samstagstunden nicht in die Stundenaufzeichnungen ein, ist die Stundenaufzeichnung fehlerhaft. Dies stellt je nach Branche nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) oder Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) eine Ordnungswidrigkeit da. Paragraph 21 / Paragraph 23 des jeweiligen Gesetzes.

Die zuständige Behörde ist der Zoll, besser gesagt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Ergo: Straftaten und Ordnungswidrigkeiten liegen vor.

P.s. die Barzahlung an sich ist kein Problem, stellt nur ein Problem dar wenn dafür nicht Beiträge gezahlt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
DerCaveman  26.01.2021, 00:53

Hier sollte man aber noch anmerken, dass natuerlich auch die bar erhaltenen Gelder zu versteuern sind. Hat der FS dies nicht getan, schneidet er sich wahrscheinlich ins eigene Fleisch, wenn er die Finanzbehoerde darueber informiert.

RDM419 
Beitragsersteller
 25.01.2021, 21:11

Danke dir für diese ausführliche antwort! Damit kann ich was anfangen

RobinM66  25.01.2021, 21:15
@RDM419

An den Zoll kannst du dich anonym wenden. Per Mail, telefonisch oder per Post.

Du solltest, wäre zumindest besser , deine Behauptung auch belegen können, anhand von Beweisen. Vielleicht kennst du die Auftraggeber (relevant für spätere Zeugenbefragungen). Wenn du weißt, wann/wo/welcher deiner Kollegen arbeitet, kannst du das auch gerne mitteilen. So können die Beamten entsprechend gezielt eine Prüfung durchführen.

RDM419 
Beitragsersteller
 25.01.2021, 21:20
@RobinM66

Danke dir. Das mein Chef Mitarbeiter ohne eine abgeschlossene Ausbildung in dem Berufszweig beschäftigt, sollte dies doch auch gegen geltenes gesetzt verstoßen. Die Kunden zahlen nämlich für einen Gesellen und keinem Hilfsarbeiter.

RobinM66  25.01.2021, 21:33
@RDM419

Kurze Ergänzung zum Paragraph 266a StGB:

Der Absatz 1 geht nur, wenn es keine geringfügigen Arbeitnehmer sind.

Ergänzung zur Stundenaufzeichnung:

Da gelten je nach Art, die Bußgeldvorschrift in

$21 Absatz 1 Nummer 7 MiLoG oder

$23 Nummer 5 AEntG

( bin mir bei den Nummern jetzt aber nicht 100% sicher, Angabe ohne Gewähr) 😁

Wie das jetzt gesetzlich mit der Abrechnung des Kunden aussieht bezüglich Meister & Hilfskraft, kann ich dir nicht sagen. Es gibt nur jeweils für diese Bereiche unterschiedliche Lohngruppen, entsprechen die Frage ob über die Lohngruppe bezahlt wird (als Stundenlohn). Ansonsten hättest du noch als weitere Ordnungswidrigkeit den Mindestlohn-Verstoß und auf den Verstoß entsprechend die Sozialabgaben. Aber das wäre jetzt einfach nur etwas weit gesponnen :)

Haben Sie denn das Geld, das Sie Samstags erhalten haben, bisher ordnungsgemäß In Ihrer Steuererklärung angegeben?