Chef verbietet Trinken am Arbeitsplatz, gibts da schon Urteile?
Hallo zusammen,
unser Arbeitgeber verbietet uns das einfache Trinken von Wasser oder sonstigen Flüssigkeiten am Arbeitsplatz. Ich arbeite im Verwaltungsbereich einer Rehaklinik. In unseren Büros gibt es keine Chemikalien oder so.
Der Arbeitgeber erwartet von uns das wir in unserer Pause und nur in den Pausenräumen trinken.
Da man wohl öfter trinkt als isst müssten wir so viel öfter aufstehen und durch den Weg zu den Pausenräumen hin und weg viel von unserer Pause dafür opfern.
Bei Nichtbefolgen dieser Regelung droht der Chef uns mit Abmahnung.
Gibt es dazu irgendwelche Urteile von Gerichten? Zb ist Trinken eigentlich Arbeitszeit oder darf der Chef das überhaupt verbieten?
Viele Grüße
10 Antworten
Hängt natürlich vom Einzelfall ab. Reiner bürojob oder auch Kundenkontakt ?
Und wie ist es mit dem Toilettengang ?Auch nur in der Pause?
Ist der Verwaltungsbereich öffentlich für Patienten?Dann könnte ich die Regelung noch verstehen. Ansonsten finde ich es ummenschlich.
Gibt es einen Betriebsrat?
Der AG kann Essen und Trinken am Arbeitsplatz untersagen. Dafür sieht der Gesetzgeber aber bestimmte Pausen vor.
Aber das Verbot ist rechtens. Wenn sich auch unmenschlich anhört. Aber es ist nun mal so und es gibt auch Gründe für das Verbot.
Mit Google: "Essen und Trinken während der Arbeitszeit" - hunderte von guten Beiträgen, von Juristen, Arbeitsrechtlern, Foren, Gerichtsurteile
Sehr interessant. Hatte anfangs auch gedacht, dass es doch nicht sein kann, dass man während der Arbeit nix trinken darf, aber anscheinend ist dies wirklich so. Dafür sind eben die Pausen vorgeschrieben. Gibt echt einige Urteile dazu. Kann jetzt keines genau benennen, aber ich hab auch schon einiges dazu gelesen, da es bei meiner Schwester in der Arbeit eine ähnliche Regelung gibt...
Das Trinken am Arbeitsplatz kann der AG ohne weiteres verbieten. Das Trinken allgemein allerdings nicht.
Das ist auch keine Pause wenn Du zum Aufenthaltsraum mußt und trinkst. Nur in den Pausen zu trinken ist ja wohl Unsinn und entbehrt ein wenig Menschenverstand.
Der Personalrat sollte sich kümmern.
Welche denn im Verwaltungstrakt? Das ist eine Bürotätigkeit!