Job center hat das Mietangebot zugesagt und dann?
Hallo, ich brauche euren Rat. Das Job Center hat auf das Mietangebot zugesagt. Wenn der Vermieter dann auch ein OK gibt, darf ich denn den Mietvertrag unterschreiben? Und wenn ja, soll ich dann mit dem unterschrieben Mietvertrag zum Job Center?
3 Antworten
Wenn das Jobcenter verbindlich zugesagt hat, kansnt du den Mietvertrag unterschreiben und dann ab zum JC mit dem Vertrag.
Noch besser, das du die Zusage schriftlich hast ;)
Dann ab zum Vermieter.
Der Vermieter hat mir gesagt dass meine Selbstauskunft angekommen ist und er den Mietvertrag fertig macht. Nun ist die Frage, den Mietvertrag für uns fertig machen, oder was könnte es damit meinen?
Schalte doch mal den Kopf ein. Was gibt es daran nicht zu verstehen? Wozu sollte ein Vermieter den Mietvertrag fertig machen, wenn nicht für dich. Er hat ein Duplikat für sich.
Ja und Ja.
Wie Maja0403 schon schrieb, ja wenn du ihn Unterschrieben hast, ab zum Jobcenter.
Der Vertrag gilt dann als Beweiß das du die Wohnung hast und sie dir dann die Miete Überweisen.
Ich habe eine schriftliche Zusage per Post bekommen auf das Mietangebot, welches ich abgegeben habe