Abmahnung wegen "Respektlosigkeit"
Hallo zusammen hab mal eine frage. Bin in meiner Ausbildung als Friseurin. Bin die letzte zeit krank gewesen, bin allerdings trotzdem arbeiten gegangen um mir im Nachhinein nichts nachsagen zu lassen. Donnerstag hätte ich Berufsschule gehabt habe mich aber mit folgender Nachricht per WhatsApp bei meinem chef krank gemeldet.
"Hallo ...... ich bin heute nicht in die schule gegangen. Mir geht es extrem beschissen und da ich ja arbeiten kommen MUSS, weil du ja sonst wieder sooo angepisst bist, bin ich heute Zuhause geblieben. .... krank Meldung bekommst du morgen. Und fals es dich interessiert stehe ich kurz vor einer Lungen Entzündung. Aber juckt dich ja eh nicht da bei dir nur Leistung zählt. .... bis morgen"
Das habe ich meinem chef geschrieben. Jetzt hat er mir eine "Abmahnung" wegen RESPEKTLOSEM VERHALTEN geschrieben. .....haben am freitag telefonisch Kontakt gehabt und habe mich für dieses Verhalten auch entschuldigt
kann er das machen? Habe viel im Internet gelesen bin mir jedoch nicht sicher darüber Bitte um hilfreiche Antworten
6 Antworten
Selbstverständlich kann er das machen. Ob das angemessen ist oder nicht vielleicht doch übers Ziel hinaus geht, sei mal dahingestellt, aber in der Sache hat er vollkommen Recht. So kann man nicht mit seinem Chef reden.
Egal wie dreist der Chef ist, er ist und bleibt dein Chef.
Da er eine Autoritätsperson ist, ist die SMS mehr als unangemessen gewesen ("beschissen, angepisst...") und die Abmahnung ist vom Grundsatz her legitim.
Ob das juristisch Grund genug ist, kann dir nur ein Anwalt sagen.
Mit Meinungsfreiheit hat das nichts zu tun.
Du merkst ja selbst, dass es nicht angebracht ist, sich so zu äußern.
Du bist möglicherweise mit einigen Dingen zu Recht unzufrieden. Es bringt nichts, wenn du krank zur Arbeit gehst. Es bringt auch wenig, wenn du mit einer Lungenentzündung drohst oder mit derart pampigen Worten reagierst.
Du könntest allerdings mit dem Chef reden, dass er es akzeptieren muss, wenn du krank bist. Er ändert auch nichts damit, wenn er "angepisst" ist. Genau wie er von dir Respekt erwartet, kannst du ihn auch von ihm erwarten.
Was die Abmahnung betrifft - schreiben kann er sie natürlich. Wenn aber im Wortlaut nicht mehr drinsteht als "respektloses Verhalten", dann ist sie wertlos, weil der Sachverhalt nicht genau beschrieben ist.
Natürlich kann er das. Wenn ich mir das schon durch lese wird mir schlecht und würde dich auch direkt kündigen. Sowas macht man persönlich oder telefonisch und drückt sich anständig aus... So kannst du mit deinen Freunden reden aber nicht mit deinem Chef... Unglaublich...
@ Loki87:
und würde dich auch direkt kündigen
... und damit (zu Recht) ganz schön "baden gehen" - jedenfalls wenn Du deswegen ein Ausbildungsverhältnis kündigen wolltest nach der Probezeit!
Autsch, Kritik am Arbeitgeber ist erlaubt... aber der Ton und die Art deiner Worte spielen ne ganz große Rolle. Man hat dir aber scheinbar keinen Anstand beigebracht also ich würde mich sowas von schämen und mich da schon nimmer mehr hin trauen
Das die Nachricht frech von mir war steht mal ausser frage das weiß ich ja auch selbst. Habe mich für dieses Verhalten auch entschuldigt persönlich. Im Bundes Arbeits Gesetz stehe unter dem punkt Kritik "Kritik am Arbeit geber ist immer erlaubt" Deswegen frage ich
Mach dir mal Gedanken über den Unterschied zwischen Kritik und Beleidigung.
Das kann er machen.
Die Narchicht ist ziemlich unverschämt. Dafür könnte er dich sogar kündigen.
Dafür könnte er dich sogar kündigen.
Ganz sicher nicht im Ausbildungsverhältnis!
Meinungsfreiheit?