Probezeit 4 Monate aber 13 Tage Urlaubsanspruch?
Person XY. Hat eine Probezeit von 4 Monaten Ausbildung, Volljährig. Fängt im August eines Jahres an, hat aber laut Vertrag schon im selben Jahr 13 Tage Resturlaub.
Wenn in der Probezeit doch Urlaubssperre ist, warum hat die Person dann schon aufspruch auf 13 Tage Urlaub und wann kann sich der Auszubildende die nehmen, wenn er nur in den Ferien Urlaub nehmen kann? 5 Tage die Woche bleiben noch 3 Tage Urlaub übrig.
5 Antworten
Wenn in der Probezeit doch Urlaubssperre ist
Wo soll das stehen?
Es gibt kein Gesetz in dem steht, dass man während der Probezeit keinen Urlaub nehmen kann/darf.
wann kann sich der Auszubildende die nehmen, wenn er nur in den Ferien Urlaub nehmen kann?
Wie kommst Du darauf?
Der AG soll dem Azubi nach Möglichkeit bevorzugt in der berufsschulfreien Zeit Urlaub genehmigen. Wenn ein Azubi aber z.B. am Mittwoch Berufsschule hat und Montag, Dienstag Urlaub möchte, ist das rechtlich kein Problem.
In den meisten Betrieben die ausbilden, bekommen die Azubis auch während der Probezeit Urlaub (ist bei uns auch der Fall). Es macht doch keinen Sinn, wenn jeder Azubi seinen diesjährigen Urlaubsanspruch ins nächste Jahr (1. Quartal) mitnimmt und dann alle ihren Urlaub nehmen dürfen/müssen.
Der Gesetzgeber sieht im Bundesurlaubsgesetz sowieso vor, dass Urlaubsanspruch im laufenden Kalenderjahr genommen werden muss und eine Übertragung nur in Ausnahmen gestattet ist.
Ich hatte am Anfang der Ausbildung auch für das laufende Jahr noch 13 Tage Urlaub weil es ja aufs Jahr hochgerechnet wird. Wir durften dann schon in den Herbsferien den ersten Urlaub nehmen und dann ab dem 1.12. war die Probezeit ja sowieso durch und da zwischen Weihnachten und Neujahr die Firma sowieso geschlossen hatte gingen dafür auch noch Urlaubstage drauf. Einfach mal mit dem AG sprechen wieso angeblich keine Urlaub während der Probezeit erlaubt sein soll
Du kannst eine Uebertragung des Urlaubsanspruchs auf das naechste Kalenderjahr beantragen. Dann muss er uebertragen werden (BUrlG § 7 Abs. 3 Satz 4).
Es gibt keine Urlaubssperre in der Probezeit.
"Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben."
Ansonsten erwirbst du mit jedem vollen Monat 1/12 des Jahresurlaubsanspruchs.Sind es 13 Werk- oder Arbeitstage?
Dann ist das schon einmal nicht sein Urlaubsanspruch, wenn er eine 5-Tage-Woche hat. Denn Werktage beziehen sich auf eine 6-Tage-Woche. Bleiben 11 Arbeitstage, die man bequem verteilen könnte.
Natürlich kann man Urlaub nehmen in der Probezeit. Ob das aber so gut ankommt ist die andere Sache.
Werktage