Wie ist das mit meinem Resturlaub bei Pensionsantritt in A?
Ich werde demnächst in Pension gehen und weiß nicht ob ich den ganzen Jahres -Urlaub bekomme oder nur anteilig? Pension ab August in Österreich! Möchte noch anmerken dass ich Ende April 10 Jahre in der Firma bin !
lg neukragen
4 Antworten
Auch in Österreich gilt - ähnlich wie in Deutschland (hier gilt neben anderen Abweichungen allerdings generell das Kalenderjahr, in Österreich das Arbeitsjahr, nur bei entsprechender vertraglicher Regelung das Kalenderjahr) - die Bestimmung, dass nach den ersten 6 Monaten des ersten Arbeitsjahres eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf den vollen gesetzlichen Urlaubsanspruch besteht - das sind in Österreich 30 Werktage (alle Wochentage, die nicht Sonn- und Feiertage sind), ab dem 26. Arbeitsjahr 36 Werktage.
Wenn Du also ab August in Pension gehst, hast Du Anspruch auf den vollen gesetzlichen Urlaub von 30 Werktagen.
Du findest die entsprechende gesetzliche Bestimmung im Urlaubsgesetz UrlaubsG § 2 Abs. 2 Satz 1:
Der Anspruch auf Urlaub entsteht in den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres im Verhältnis zu der im Arbeitsjahr zurückgelegten Dienstzeit, nach sechs Monaten in voller Höhe [Anmerk.: Hervorhebung durch mich]
(Quelle: https://www.jusline.at/gesetz/urlaubsg/paragraf/2 )
Ergänzung:
Restlicher Urlaub, der Dir noch zusteht, muss Dir bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch gewährt oder - wenn das nicht möglich ist - ausgezahlt werden.
Auch dazu gibt es die entsprechende gesetzliche Bestimmung im Urlaubsgesetz UrlaubsG: § 10 "Ansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses" ( https://www.jusline.at/gesetz/urlaubsg/paragraf/10 )
in deutschlan d gibt es bundesurlaubsgesetz. darin ist geregelt im ersten HJ anteilm. urlaub und im zweiten HJ vollen gesetzl. urlaub. ich kenne mich nicht in A aus ob es da auch so ein gesetz gibt. google mal
Wie ist das mit meinem Resturlaub bei Pensionsantritt in A?
Woher sollen wir wissen, wann und wie du deinen Urlaub verwenden willst? Das musst du schon selbst entscheiden.
In Österreich gibt es ähnlich wie in Deutschland eine Gesetzgebung, die passende Regelungen (Gesetze) erlässt. Grundsätzlich dürfte es in Österreich ähnliche Gesetze geben wie in Deutschland, aber es es gibt definitiv auch Abweichungen, weswegen du dir die österreichischen Gesetzessammlungen durchlesen solltest.
Die deutsche Gesetzessammlung findet man hier: http://www.gesetze-im-internet.de/
Das ist ein Thema für den Betriebsrat oder die Chefetage. Jede Firma hat ihre eigenen Konditionen und Pension gehört doch wohl zum Staat.
Das ist schon richtig. Aber Betriebsrat kann die Fragen beantworten. Wer hat schon die ganzen Gesetzbücher zu Hause oder im Kopf? Sonst hätte Neukragen ja nicht gefragt. Viele wissen auch nicht, wo das jeweilige Gesetz steht. Du hast seine Frage nun auch nicht beantwortet ..........
vollen oder vollen gesetzlichen - als doch firmeninterne Regelung oder Gesetz. Was gilt nun für Neukragen?
wenn gesetzl. 25 Tage und betriebl. 30 tage dann wird von 25 gerechnet. individuell kann dein unternehmen ja 30 tage anrechnen, mal fragen
Neukragen braucht Antworten, nicht ich. Ich habe keine Frage gestellt. Wir fragen unseren Betriebsrat, dann wissen wir Bescheid.
Ich habe ihn an seinen Betriebsrat verwiesen, weil ich es nicht weiß. Deine Antworten interessieren m i c h nicht.
Deine Antworten interessieren m i c h nicht.
Sollten sie aber - dann lernst Du wenigstens noch etwas ... 😂😅🤣
Immerhin hast Du "gemeckert", weil ich bis zu meinem Kommentar noch nicht selbst geantwortet hatte!!
Ich habe nicht gemeckert. Hinweis und Meckerei sind zwei Paar Stiefel. Weißt du, ich bin schon sooooo lange in Rente und muss nichts mehr lernen. Du scheinst keine Kritik zu vertragen. Ich wünsche dir alles Gute.
"Gemeckert" habe ich ja auch in Anführungszeichen gesetzt!
Und wo gab es Kritik?
Und woraus ergibt sich, dass ich sie nicht "vertragen" könne??
Das hat weder etwas mit dem Betriebsrat (der sollte, wenn es denn einen gibt, allenfalls Auskunft geben können) noch der Chefetage oder "eigenen Konditionen" der Betriebe etwas zu tun, sondern ist gesetzlich geregelt.
Nach dem (deutschen) Bundesurlaubsgesetz BUrlG besteht Anspruch auf den vollen (mindestens den vollen gesetzlichen) Urlaub, wenn das Arbeitsverhältnis, wie hier, nach dem 30.06. endet.