Probejahr Hartz4 Mutter mit Kind, neuer Freund?

4 Antworten

Sobald da ein Kind im Spiel ist, kann es schwer werden dieses sogenannte Jahr auf Probe beim Jobcenter durchzusetzen, egal ob es das leibliche Kind ist oder nicht.

Dazu kannst du dir im Internet mal suchen ,, Fachliche Weisungen § 7 SGB - ll , Leistungsberechtigt " und da liest du dir einmal die Seite 2 durch.

Würde euch das Jobcenter gleich als BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) einstufen, dann bleibt ja immer noch der fristgerechte schriftliche Widerspruch und die kostenlose Klage vor dem Sozialgericht.

Laut SGB II § 7 Leistungsberechtigte ist man nicht erst nach einem Jahr eine Bedarfsgemeinschaft, sondern ab dann, "(3a) wenn Partner

  1. [...],
  2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
  3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen [...]"

Nun kann man sagen, "einer der Partner (er oder sie) versorgt das Kind im Haushalt gar nicht!"

Wenn einem das Jobcenter nicht glaubt, kann man ja die Widerspruchsstelle fragen, und danach das Sozialgericht.

Wenn einem auch das nicht glaubt, kann man eben kein Geld ansparen mit Hilfe von ALG II.

Gruß aus Berlin, Gerd

dass sowas nicht möglich sei, wenn ein Kind im Haushalt lebt.

Das gilt dann, wenn es das gemeinsame Kind ist.

Und gerade dann , wenn noch ein Kind im Spiel ist, muss man ein solches Zusammenleben noch viel eher erproben.

Nur mit einem gemeinsamen Kind geht das nicht