Hartz/4 rückwirkend beantragen - ist das möglich?
Hallo,
ich habe ein RIESEN Problem. Bin seit September alleinerziehend mit meinen 2 Kinder (5+9 Jahre alt) und habe Wohngeld + Kinderzuschlag beantragt (Hartzamt meinte das ich damit den Bedarf decken würde). Den Kinderzuschlag haben sie mir bis Nov. in Höhe von 280 EUR genehmigt. Jetzt sollte ich wieder alle Ul vorlegen und soll nun 133 € monatl. zurück zahlen. (ich gehe von aus das ich aufgrund der UVG Zahlung für das 5-jährige Kind zurückzahlen muss). Nun habe ich mal die kompletten Einkünfte die ich habe durch den Hartz 4 Rechner geschickt und festgestellt das der Kinderzuschlag (bin von den 280 EUR ausgegangen) + Wohngeldzahlung + Unterhalt + Kindergeld + mein Einkommen noch nicht mal den Bedarf lt. Hartz4 Rechner von mir und meinen Kindern decken. Hier werden ja sogar Freibeträge auf mein Einkommen berücksichtigt?!
Kann ich wenigstens die Kostenübernahme für die Rückzahlung des Zuschlages rückwirkend beantragen????
Ich weis wirkl. nicht mehr wie es weitergehen soll, bitte gebt mir einen Rat. Vielen Dank schon im Voraus für eure Hilfe!
4 Antworten
Kann ich wenigstens die Kostenübernahme für die Rückzahlung des Zuschlages rückwirkend beantragen????
Grundsätzlich könnte § 28 SGB X (Wiederholte Antragstellung) zum Tragen kommen, der sinngemäß besagt, dass ein Antrag auf Sozialleistungen rückwirkend in einen Alg2-Antrag umgedeutet werden muss, wenn diese anderen Leistungen VOLLSTÄNDIG verwehrt werden oder VOLLSTÄNDIG zu erstatten sind.
Aus deinem Text geht allerdings nicht genau hervor, was exakt bewilligt wurde und was zu erstatten ist. Ist nur en Teil der gewährten Leistungen zu erstatten, greift § 28 SGB X in der Regel nicht.
Nachtrag zu meiner Antwort: Allerdings kann man bei dir auch nichts pfänden, was sollen sie dir wegnehmen? Man kann dich also schlecht zur Zahlung zwingen.
nein- antrag gilt ab antragsdatum- nie rückwirkend
Nein. Hartz IV ist dazu da, deinen Lebensunterhalt zu sichern. Da du noch lebst, hast du das ja bisher geschafft. Du bekommst ALG2 erst ab Antrag, also so schnell wie möglich beantragen, geh noch heute zum Jobcenter!