Unterhaltsberechtigte Kinder
Bei Finanzierungsanfragen steht meistens dabei "Wieviele unterhaltsberechtigte Kinder wohnen in Ihrem Haushalt?". Jetzt stellt sich mir die Frage, welche Angabe ich machen muß, denn ich habe mit meiner Frau ein gemeinsames Kind und unser 2. Kind stammt aus der vorigen Beziehung meiner Frau und ihrem Ex, ist somit nicht mein leibliches Kind und ich müßte im Grunde nicht fürs Kind aufkommen bzw das Kind erhält Unterhalt von ihrem leiblichen Vater. Rein aus meinem Verständnis (wie oben erklärt) würde ich nur 1 Kind angeben. Oder muß ich 2 angeben?
7 Antworten
2 Kinder, Unterhaltsberechtigt ist dem Grunde nach gemeint, ausgeschlossen wären z.b. erwachsene Kinder oder eigene Kinder die keinen Unterhaltsanspruch mehr haben
Hallo, es sind definitiv alle Kinder (3) anzugeben. Dafür werden aber auch Kindergeld und die Unterhaltsansprüche angesetzt.
Viele Grüße Aaron Schulz (Google, Xing)
Wird das aus der vorherigen Beziehung mitgenommene Kind im Falle einer erneuten Heirat mit zu deiner Unterhaltspflicht gezählt?
Nein.
Alle Kinder, die in Deinem Haushalt leben. Wenn eins davon "Einkünfte" hat (Unterhalt), muss man das an anderer Stelle angeben.
Na die Anzahl Kinder die in deinem Haushalt leben, egal von wem sie sind. einfach oder?
So seh ich das auch. Es steht ja der leibliche Vater in der Unterhaltspflicht, und der leibliche Vater bin nun mal leider nicht ich.
es geht nicht darum wer die unterhaltspflicht hat sondern darum ob es dem grunde nach unterhaltsberechtigte kinder sind
Unterhaltsberechtigt versteht sich für mich so, daß das Kind im Falle einer Trennung berechtigt ist, Unterhalt von mir zu bekommen.
nein, nicht unterhaltsberechtigt dir gegenüber sondern generell unterhaltsberechtigt
nein, in dem fall geht´s um unterhaltspflicht !
und das ist er nicht !