Unterhaltsberechtigte Kinder

7 Antworten

2 Kinder, Unterhaltsberechtigt ist dem Grunde nach gemeint, ausgeschlossen wären z.b. erwachsene Kinder oder eigene Kinder die keinen Unterhaltsanspruch mehr haben

Hallo, es sind definitiv alle Kinder (3) anzugeben. Dafür werden aber auch Kindergeld und die Unterhaltsansprüche angesetzt.

Viele Grüße Aaron Schulz (Google, Xing)

Wird das aus der vorherigen Beziehung mitgenommene Kind im Falle einer erneuten Heirat mit zu deiner Unterhaltspflicht gezählt?

frankkann 
Beitragsersteller
 28.09.2010, 12:53

Nein.

Alle Kinder, die in Deinem Haushalt leben. Wenn eins davon "Einkünfte" hat (Unterhalt), muss man das an anderer Stelle angeben.

Na die Anzahl Kinder die in deinem Haushalt leben, egal von wem sie sind. einfach oder?

faband  28.09.2010, 12:47

nein, in dem fall geht´s um unterhaltspflicht !

und das ist er nicht !

frankkann 
Beitragsersteller
 28.09.2010, 12:49
@faband

So seh ich das auch. Es steht ja der leibliche Vater in der Unterhaltspflicht, und der leibliche Vater bin nun mal leider nicht ich.

michi89  28.09.2010, 12:50
@frankkann

es geht nicht darum wer die unterhaltspflicht hat sondern darum ob es dem grunde nach unterhaltsberechtigte kinder sind

frankkann 
Beitragsersteller
 28.09.2010, 12:54
@michi89

Unterhaltsberechtigt versteht sich für mich so, daß das Kind im Falle einer Trennung berechtigt ist, Unterhalt von mir zu bekommen.

michi89  28.09.2010, 14:09
@frankkann

nein, nicht unterhaltsberechtigt dir gegenüber sondern generell unterhaltsberechtigt