Probejahr bei Hartz4?

3 Antworten

Das Probejahr sollte Euch zustehen, egal, wer im Mietvertrag steht.

https://www.hartz4.de/bedarfsgemeinschaft-auf-probe/

Mama22092011 
Beitragsersteller
 26.04.2018, 15:42

Da habe ich mich bereits erkundigt da es NICHT sein Kind ist gilt das Probejahr dennoch

Peppi26  26.04.2018, 14:09

steht auch ganz klar da auf der Seite. wechselseitige wille. Sie waren sofort eine bg und das Probe Jahr geht nicht. ich glaube das Probe Jahr geht nur wenn sie unverheiratet sind und kinderlos. das Amt geht ansonsten immer davon aus das der Partner einsteht.

beangato  26.04.2018, 14:39
@Peppi26

Noch einmal: Der Vermutung kann man widersprechen.

Und nein, meine Beispiele sind nichts anderes. Bruder und Schwester SIND Mann und Frau.

Peppi26  26.04.2018, 14:03

das ist doch was ganz anderes. hier ziehen 2 Menschen( Mann&Frau) mit einem Kind zusammen. damit ist es eine bg und somit gibt's kein probejahr.

Peppi26  26.04.2018, 13:52

steht auch auf deiner Seite. Leben Kinder im haushalt sind sie eine bg.

beangato  26.04.2018, 13:57
@Peppi26

Da steht: Das wird VERMUTET. Dem kann man widersprechen und das ganze als WG führen.

Wenn 2 Mütter mit ihren Kindern zusammenziehen, ist das doch auch keine BG. Warum soll es also eine sein, nur weil ein Mann mit einer Frau und DEREM Kind zusammenzieht? Der Mann könnte auch der Bruder sein - ist das für Dich dann auch eine BG?

Peppi26  26.04.2018, 13:49

Nein,es ist egal ob es das leibliche Kind ist oder nicht. da macht der Staat keinen Unterschied.

Peppi26  26.04.2018, 13:43

Sie hat ein Kind. Leben Kinder im haushalt geht ein probejahr nicht. nur für unverheiratete Paare ohne Kinder.

beangato  26.04.2018, 13:49
@Peppi26

Wenn es nicht das gemeinsame Kind ist, geht das trotzdem.

Das solltest du beim zuständigen Jobcenter abklären.

Ihr seid ein Paar und somit wird euer Einkommen zusammen gerechnet. Was soll denn ein probejahr sein? Dann würden das ja alle machen.

verreisterNutzer  28.10.2018, 22:26

Da kommt keine Reaktion mehr, oder? Wenn du in dem Bereich nur Halbwissen oder so wie es scheint, gar kein Wissen hast, dann solltest du die Antwort ganz sein lassen!

verreisterNutzer  10.06.2018, 00:53

Warum wird eigentlich immer geantwortet, auch von Leuten, die keine Ahnung haben?!

Deine Antwort ist im Bezug auf die Frage komplett falsch!

Peppi26  26.04.2018, 13:42

Dein Kind lebt bei euch?Dann könnt ihr kein Jahr auf Probe machen. da Kinder im Haushalt Leben. das geht nicht. dann seid ihr eine bg. egal ob er der leibliche Vater ist oder nicht

Peppi26  26.04.2018, 13:40

Du bekommst die Hälfte der miete bezahlt und dein ALG 2. habe es gerade gelesen. Er muss auch miete zahlen genau wie du.

Mama22092011 
Beitragsersteller
 26.04.2018, 13:29

Beim Probejahr wird das Einkommen nicht angerechnet. Jahr auf Probe halt um zu schauen ob das Zusammenleben klappt