Probejahr bei Hartz4?
Hallo ich hoffe mir kann einer helfen.
Mein Partner und ich möchten zusammen ziehen und das Probejahr in Anspruch nehmen. Er geht arbeiten ich bekomme ALG 2. Nun zu meiner Frage: wenn wir uns eine Wohnung suchen und nur er im Mietvertrag steht bekomme ich dann trotzdem mein Hartz4 plus die halbe Miete oder geht es dann nur das ich im Mietvertrag stehe.? Und würde das Probejahr auch greifen wenn ich nicht im Mietvertrag stehe?
3 Antworten
Das Probejahr sollte Euch zustehen, egal, wer im Mietvertrag steht.
Da habe ich mich bereits erkundigt da es NICHT sein Kind ist gilt das Probejahr dennoch
Noch einmal: Der Vermutung kann man widersprechen.
Und nein, meine Beispiele sind nichts anderes. Bruder und Schwester SIND Mann und Frau.
das ist doch was ganz anderes. hier ziehen 2 Menschen( Mann&Frau) mit einem Kind zusammen. damit ist es eine bg und somit gibt's kein probejahr.
steht auch auf deiner Seite. Leben Kinder im haushalt sind sie eine bg.
Da steht: Das wird VERMUTET. Dem kann man widersprechen und das ganze als WG führen.
Wenn 2 Mütter mit ihren Kindern zusammenziehen, ist das doch auch keine BG. Warum soll es also eine sein, nur weil ein Mann mit einer Frau und DEREM Kind zusammenzieht? Der Mann könnte auch der Bruder sein - ist das für Dich dann auch eine BG?
Nein,es ist egal ob es das leibliche Kind ist oder nicht. da macht der Staat keinen Unterschied.
Sie hat ein Kind. Leben Kinder im haushalt geht ein probejahr nicht. nur für unverheiratete Paare ohne Kinder.
Wenn es nicht das gemeinsame Kind ist, geht das trotzdem.
Das solltest du beim zuständigen Jobcenter abklären.
Ihr seid ein Paar und somit wird euer Einkommen zusammen gerechnet. Was soll denn ein probejahr sein? Dann würden das ja alle machen.
Da kommt keine Reaktion mehr, oder? Wenn du in dem Bereich nur Halbwissen oder so wie es scheint, gar kein Wissen hast, dann solltest du die Antwort ganz sein lassen!
Warum wird eigentlich immer geantwortet, auch von Leuten, die keine Ahnung haben?!
Deine Antwort ist im Bezug auf die Frage komplett falsch!
Dein Kind lebt bei euch?Dann könnt ihr kein Jahr auf Probe machen. da Kinder im Haushalt Leben. das geht nicht. dann seid ihr eine bg. egal ob er der leibliche Vater ist oder nicht
Du bekommst die Hälfte der miete bezahlt und dein ALG 2. habe es gerade gelesen. Er muss auch miete zahlen genau wie du.
das gab's bei uns nie. Ich kenne das als wg,aber dennoch seid ihr eine bg und dann muss dein Freund für dich mit aufkommen.
Nein. Sie sind nicht automatisch eine BG. Sie sind nicht verheiratet.
https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/bedarfsgemeinschaft-auf-probe/
Beim Probejahr wird das Einkommen nicht angerechnet. Jahr auf Probe halt um zu schauen ob das Zusammenleben klappt
steht auch ganz klar da auf der Seite. wechselseitige wille. Sie waren sofort eine bg und das Probe Jahr geht nicht. ich glaube das Probe Jahr geht nur wenn sie unverheiratet sind und kinderlos. das Amt geht ansonsten immer davon aus das der Partner einsteht.