muss ich unbedingt als hartz4 empfängerin unterhaltsvorschuss beantragen?

9 Antworten

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Schön, dass der Vater sich um die Kinder kümmert und für sie da ist :) Nur können sie ja nunmal nicht allein von Luft und Liebe leben. Nach dem BGB haben die Kinder gegenüber dem Elternteil, bei dem sie nicht leben, Anspruch auf angemessenen (Bar-) Kindesunterhalt. Ob und in welchem Umfang man als Unterhaltspflichtiger zahlungsfähig ist, steht dann wieder auf einem anderen Blatt. Unterhalt (und auch Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt) sind vorrangig vor dem Bezug von SGB II-Leistungen und müssen vorrangig geltend gemacht/ eingefordert werden. Die Betroffenen stehen dabei in der Mitwirkungspflicht. Kümmerst du dich nicht von dir aus darum, den Unterhalt(svorschuss) geltend zu machen, dann kann (und wird) das Jobcenter selber aktiv werden. Für alle Beteiligten einfacher wäre es, wenn Ihr zusammen zum Jugendamt gehen würdet und ausrechnen lasst, ob/wieviel Unterhalt der Vater derzeit leisten kann, und ggf. UH-Vorschuss zu beantragen.

wenn ich was vom Jugendamt bekomme, wird sofort vom jobcenter abgezogen. für mich, für meine kinder bleibt gar nichts davon aber mein Ex soll UHV zurückzahlen. Wo ist Sinn?

Wieso "bleibt" den Kindern nichts davon ? Jedes Kind hat einen errechneten Bedarf (=sein Regelsatz + kopfanteilige Unterkunftskosten). Mit seinem eigenen Einkommen kann es seinen eigenen Bedarf (teilweise) selber bestreiten und benötigt entsprechend weniger Hilfe aus Steuermitteln. Und Unterhalt vom Vater ist Einkommen. Der "Sinn" ist, dass vorangig die Eltern sich darum zu kümmern haben, den Lebensunterhalt ihrer Kinder zu sichern .. nicht der Staat/ die Steuerzahler. Falls der Vater derzeit nicht über die nötigen Mittel verfügt, den (vollen) Unterhalt für seine Kinder zu leisten, schießt das Jugendamt einen bestimmten Betrag quasi an Vaters Stelle vor - und hat natürlich Anspruch darauf, dass er diesen Vorschuss zurückzahlt, wenn es ihm möglich ist. Leistet (zusätzlich) auch das Jobcenter , um den Bedarf der Kinder zu sichern, hat auch das Jobcenter grundsätzlich einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Vater.

drk102  29.05.2014, 09:50

Alles was Sie vom Jugendamt bekommen wird bei Harz IV wieder abgezogen und Ihnen tatsächlich bleibt nichts davon. Sie müssen auch damit rechnen,dass der verärgerte Mann keine freiwilige Leistungen mehr leistet und vermutlich ist das viel mehr Wert als manche hier glauben. Das Problem ist, dass Sie diesen Antrag stellen müssen, weil der Gesetzgeber vorsieht, dass Leistungen anderer Träger vorrangig zu Hartz IV-Leistungen zu beantragen sind. Falls sich ein alleinerziehender Elternteil weigert, einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu stellen, kann das Jobcenter diesen gemäß § 5 Abs. 3 SGB II selbst einreichen. Denn laut § 12 a SGB II sind Leistungsberechtigte verpflichtet, „Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zustellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist“. Der Leistungsträger hat ein großes Interesse daran, dass ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt wird, da die vom Jugendamt gezahlten Beträge vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückgezahlt werden müssen, Hartz IV jedoch rückzahlungsfrei gewährt wird.

Falls Sie es vermeiden möchten diesen Antrag zu stellen, wäre ratsam, dass der Vatter das Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses leistet (bis 6 Jahre 133, bis 12 Jahre 180 EUR) den einen Anspruch haben Kinder von alleinerziehenden Müttern oder Vätern, wenn der andere Elternteil keinen oder einen unterhalb des Unterhaltsvorschusssatzes liegenden Unterhaltsbeitrag leistet, also nach Einberechnungen des Kindergeldes der Mindestunterhalt nicht gesichert ist.

Und genau deshalb,weil ihr euch getrennt habt,hat er Unterhalt in Bar an dich,für die Kinder zu zahlen,kann er das nicht,musst du Unterhaltsvorschuss beantragen !!! Machst du das nicht,ist das dein Problem und musst dann ohne diese finanzielle Hilfe auskommen,denn der Unterhaltsvorschuss,geht immer vor anderen Staatlichen Leistungen.Oder kannst du eure Kinder ernähren,nur weil er immer für sie da ist ???

larissa25 
Beitragsersteller
 14.08.2013, 17:36

Ich bin hartz4 empfängerin und wenn ich was vom Jugendamt bekomme, wird sofort vom jobcenter abgezogen. für mich, für meine kinder bleibt gar nichts davon aber mein Ex soll UHV zurückzahlen. Wo ist Sinn?

Miesepriem  14.08.2013, 18:35
@larissa25

hartz4 empfängerin und wenn ich was vom Jugendamt bekomme, wird sofort vom jobcenter abgezogen.

Trotzdem bleibt unterm Strich mehr über.

mein Ex soll UHV zurückzahlen. Wo ist Sinn?

Wenn er nicht zahlen kann, so wie es laut Gesetz seine Pflicht ist, springt das Jugendamt ein. Und natürlich muss er das Geld zurückzahlen. Schließlich sind es seine Kinder und nicht die der Allgemeinheit.

Aber manche Leute sind halt nicht belehrbar, das sind dann die ersten die brüllen das sie mit dem eh schon knapp bemessenen Geld nicht auskommen.

Aber btw...

Wenn du den Unterhaltsvorschuß nicht beantragst, kann es passieren dass man dir genau dieses Geld in Abzug bringt. Was meinst du, wie schnell du dann beim Jugendamt bist.

isomatte  14.08.2013, 18:54
@larissa25

Wie schon erwähnt,das Jobcenter verlangt von dir,entweder Unterhalt beim Kindsvater geltend zu machen,oder das Jobcenter versucht selber sich das Geld von ihm wieder zu holen !!! Stellt sich dann nach einer Prüfung des Einkommens deines Ex - heraus,das er nicht Leistungsfähig ist,wird dich das Jobcenter auffordern einen Unterhaltsvorschuss auf dem Jugendamt zu beantragen.Machst du das nach dieser Aufforderung nicht,stellt das Jobcenter die Leistungen für die Kinder ein,weil Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss,immer vor anderen Staatlichen Leistungen zu beantragen ist.Erst wenn du keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss hast und der Kindsvater nicht Leistungsfähig ist,würdest du wieder Leistungen für die Kinder vom Jobcenter bekommen.Unterhaltsvorschuss muss dein Ex nur zurück zahlen,wenn er Leistungsfähig gewesen wäre,aber keinen Unterhalt zahlt.Ist er nicht Leistungsfähig,also würde er bei Zahlung des Unterhalts unter seinen Selbstbehalt liegen,ist das Einkommen dem Jugendamt nachzuweisen,für diese Zeiten in der keine Leistungsfähigkeit bestand,ist auch kein Unterhaltsvorschuss zurück zu zahlen.

Larah10  15.08.2013, 23:37
@isomatte

Machst du das nach dieser Aufforderung nicht,stellt das Jobcenter die Leistungen für die Kinder ein

Das ist nicht ganz korrekt. Kümmert sich die Mutter nicht selber darum, wird das Jobcenter von sich aus aktiv - und leistet derweil ggf. auf vorläufiger/ Darlehns-Basis weiter ;)

isomatte  16.08.2013, 09:33
@Larah10

Das ist aber nur der Fall,wenn die Mutter / Vater keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss hat,laut Frage,hat sie ja noch Anspruch darauf !!! Ich glaube nicht,dass das Jobcenter ihr die Arbeit abnimmt und für sie den Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt.Für den Fall,das kein Anspruch mehr bestehen würde und sie keinen Unterhalt bekommt,dann setzt sich das Jobcenter mit dem Unterhaltspflichtigen in Verbindung und fordert Einkommensnachweise an.

VirtualSelf  16.08.2013, 10:14
@isomatte

Ich glaube nicht,dass das Jobcenter ihr die Arbeit abnimmt und für sie den Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt.

Das ist kein Problem und gesetzlich sogar so vorgesehen.

isomatte  16.08.2013, 11:10
@VirtualSelf

Dann ist es ja gut.DANK DIR FÜR DEN HINWEIS !!! Wünsche schönes Wochenende,Isomatte !

Wenn du Unterhalt für dein(e) Kind(er) willst, solltest du das tun. Selbst wenn er dir jetzt hilft, ist das keine Garantie das es so bleibt.

Zumal es deine Pflicht ist, für deine Kinder Unterhalt zu beantragen. Sie können das ja noch nicht, oder? Du musst halt immer im Sinne deiner Kinder handeln. Und wenn ein Ex nicht freiwillig zahlen will/kann ist Unterhaltvorschuß die beste Lösung. Das Jugendamt holt sich das Geld dann von ihm zurück.

Unterhaltsvorschuss ist eine vorrangige Leistung und muss dementsprechend beantragt werden.
Wurdest du aufgefordert, einen Antrag zu stellen und kommst du der Aufforderung nicht nach, kann grundsätzlich das Jobcenter den Antrag stellen.

Ggf. kann auch die Leistung wegen fehlender Hilfebedürftigkeit eingestellt werden.

Vgl. Fachliche Hinweise zu § 5, § 12 a SGB II
http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Allgemein/IW-SGB-II-Fachliche-Hinweise.html

Das soll verhindern, dass sich Eltern unter der Hand zu Lasten des Steuerzahlers einigen.

Wenn ihr getrennt seit und getrennt wohnt, dann hast Du Anspruch auf UV (ledige, geschiedene und getrennt lebende Personen, die nicht mit dem Vater des Kindes zusammen leben). Und da diese Leistungen vorrangig sind, musst Du sie beantragen, wenn Du Anspruch darauf hast und Hartz IV beziehst.

Tust Du es nicht, dann kann das Amt dich nicht dazu zwingen, aber es werden Dir dann die Leistungen, die Du als UV bekaemst, angerechnt, Du bekaemst entsprechend weniger von der Arge. Bedeutet im Endeffekt, das Geld wird Dir bei der Arge abgezogen, ob nun UV beantragst und beziehst oder eben nicht.

Ersatzweise koenntest Du natuerlich auch Unterhalt vom Vater deines Kindes persoenlich beziehen.

Es ist natuerlich toll, wenn der Vater deiner Kinder dir hilft und dich unterstuetzt, aber er muss natuerlich trotzdem auch fuer den Lebensunterhalt seiner Kinder (Essen, Unterkunft, Ausbildung) aufkommen. Ihr haushaltet ja nun nicht mehr zusammen. Sollte ihm das nicht moeglich sein, z.B. weil er zu wenig verdient oder ebenfalls Hartz IV bekommt oder noch in der Ausbildung ist, dann springt das Jugendamt mit UV fuer 6 Jahre ein. Das Amt kann sich das Geld aber auch nur vom Vater wieder holen, wenn er mit seinem Einkommen ueber dem Selbstbehalt (800 Euro bzw. 1000 Euro berufstaetig) liegt. Zur Ueberpruefung wird das Amt den Vater anschreiben. Arbeitet er mit und kann nachweisen, dass er nicht ueber genuegend Einkommen verfuegt, muss er nichts zurueck zahlen fuer den Zeitraum, er ist dann nicht leistungsfaehig.

Also was spricht dagegen, das Geld zu beantragen?

Larah10  15.08.2013, 23:32

das Geld wird Dir bei der Arge abgezogen, ob nun UV beantragst und beziehst oder eben nicht.

Die fiktive Anrechnung wäre unzulässig - und auch gar nicht nötig. Stellt die Mutter den Antrag nicht von sich aus, wird das Jobcenter selber aktiv.