Die richtige Formulierung?

7 Antworten

Hier ein Beispiel: Etwas hart und ausführlich, aber vielleicht ein Ansatz............

Ihr Gebot ist bindend und der Artikel wird so wie angeboten von Privat verkauft. Mit dem Erwerb dieses Artikels verzichtet der Käufer ausdrücklich auf das neue EU-Garantierecht. Es ist ein Privatverkauf unter Ausschluß der gesetzlichen Gewährleistung. Der Bieter erklärt sich mit der Abgabe eines Gebot einverstanden, dass der Verkauf unter Ausschluss jeder Gewährleistung und ohne Rücknahme erfolgt und Irrtümer dem Verkäufer vorbehalten sind und nicht zur Rücknahme verpflichten. Gebote die abgegeben wurden akzeptieren die oben genannten Bedingungen, auf jegliche Garantieansprüche gegen mich zu verzichten. Bieten Sie bitte nur, wenn Sie den Artikel auch wirklich kaufen möchten. Wenn Sie bei Ende der Angebotszeit Höchstbietender sind, haben Sie einen rechtsverbindlichen Vertrag über den Kauf des Artikels abgeschlossen.

Keine Gewährleistung bei unversichertem Versand.

hoffnungsglueck  25.07.2009, 22:16

Find ich super.

FreakyAndi 
Beitragsersteller
 25.07.2009, 22:14

ähm gibts das eu recht echt hab ma gehört das gibt es garnicht

hoffnungsglueck  25.07.2009, 22:16
@FreakyAndi

Find ich super.

RahmSchnitzel  31.03.2012, 16:55
@FreakyAndi

Darf ich das benutzen???

"Grundsätzlich lässt sich ein wirksamer Gewährleistungsausschluss verhältnismäßig einfach bewerkstelligen. Für den privaten Verkäufer reicht sinngemäß folgende Formulierung aus: „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft“.

Eine einfache Formulierung, die einem Verkäufer viel Ärger ersparen kann, wenn er sie kennt und beispielsweise beim Verkauf von Waren bei eBay auch benutzt.

Zwar kann die Gewährleistung mit der richtigen Formulierung ausgeschlossen werden, ein Freibrief ist das aber nicht. Der Verkäufer darf offenkundige Mängel seiner Ware nicht verschweigen, da ihm ansonsten arglistige Täuschung vorgeworfen werden kann.

Es ist daher allen Privatverkäufern zu raten, Warenmängel wahrheitsgemäß anzugeben und gleichzeitig die Haftung auszuschließen. Damit ist man als Verkäufer auf der sicheren Seite."

„Da ich Privatverkäufer bin, schließe ich eine Rücknahme, Gewährleistung oder Garantie aus. Sollten Unklarheiten bestehen, bitte ich Sie, mir vor einem Gebot eine Nachricht zur Klärung zu schreiben. Bitte bieten Sie nur mit, wenn Sie mit diesen Bedingungen einverstanden sind.“

Um jegliche Verwirrung auszuschließen und sich Ärger mit streitlustigen Käufern zu ersparen, würde ich diese Formulierung in ausreichend großer Schrift, vielleicht auch fett markiert, ans Ende deiner Artikelbeschreibung setzen.

Eine von eBay festgelegte Regel lautet: „Ein Artikel, der nicht der Artikelbeschreibung entspricht, kann immer zurückgegeben werden.“ Das heißt, dass du wirklich so genau wie möglich das Produkt beschreiben solltest. Im Verkäuferformular gibt es mittlerweile auch die Option, das Kästchen bei „Rückgabeoptionen“ nicht anzuklicken. Eine Rücknahme ist dann schon einmal ausgeschlossen.

Woher ich das weiß:Hobby

Da Privatverkauf keine Rücknahme, Gewährleistung oder Garantie ... Wenn Versand dann noch: Für von der Post verlorengegangene oder beschädigte Sendungen kann ich keine Haftung übernehmen ... Bei Selbstabholung erledigt sich das natürlich ... Das ist ausreichend.

Wegen der Rechtschreibfehler würde ich dann mal im Duden nachschauen, evtl. online Wörterbuch.

"Da dies ein privater Verkauf ist, werden dem Käufer keine Garantien gewährleistet.", wäre mein Vorschlag...

FreakyAndi 
Beitragsersteller
 25.07.2009, 22:10

hm..