Privatverkauf Laptop?
Hallo,
ich habe gestern einen gebrauchten Laptop von mir privat über die Plattform "eBay Kleinanzeigen" verkauft. Ich habe in der Artikel Beschreibung darauf hingewiesen, dass der Artikel ein Gebrauchtgegenstand ist, jedoch einwandfrei funktioniert.
Der Käufer, der die Sache am selben Tag für 130€ gekauft hat, meldet sich nun, dass der Laptop nicht einwandfrei laufe und schnell heiß werde und sich abschaltet.
Er hatte mich bei der Übergabe gefragt, ob der Laptop soweit funktioniere, was ich ihm bestätigte. Dass der Laptop sehr schnell heiß und laut wird, damit hatte ich persönlich nie Probleme, da ich den Laptop immer auf einer Vorrichtung hatte (Laptophalterung) damit der Lüfter frei war.
Der Käufer fühlt sich jetzt betrogen und ich hätte eine Falschaussage bei der Übergabe getroffen, und möchte den Laptop zurückgeben.
Kann ich mich jetzt als Privatverkäufer darauf berufen, da er den Laptop sogar bei der Übergabe angeschaltet hat und ihn getestet hat, dass die Sache von Rückgabe ausgeschlossen ist? Ich habe ja in der Hinsicht keine falsche Aussage getroffen, da ich selbst nie das Problem mit dem Lüfter hatte. Zudem handelt es sich um einen gebraucht Gegenstand, wo es durchaus zu ausfällen kommen kann.
Kann ich rechtlich die Rücknahme verweigern?
Weil 1. Ich habe nicht in die Anzeige geschrieben Gewährleistung ausgeschlossen, aber es ist ein Privatverkauf 2. Der Käufer hat das Ding bei Übergabe angeschaltet und gesagt er macht das jetzt auf Vertrauensbasis und hat ihn mitgenommen, als er gesehn hat er funktioniert. 3. Es ist ein Gebrauchtgegenstand, und es können eben technische Fehelr auftreten.
Ich würde mich sehr über ihre Rückantwort freuen!
7 Antworten
Biete ihm die Laptophalterung als Draufgabe kostenlos an.
Das kommt davon, wenn man Dinge verschweigt. Hättest Du ihm bei der Übergabe gesagt, dass er schnell heiß wird und er ihn auf einen Halter stellen soll, hättest Du Dir nichts vorwerfen müssen. Noch besser wäre es gewesen, es in der Beschreibung zu erwähnen. Das ist unfaires Verhalten und wird Dir noch Ärger einbringen. Ich würde ihn zurücknehmen und mit ehrlicher Beschreibung einstellen.
Auch wenn persönlich abgeholt wurde, kann man ja wohl nicht verlangen, dass er das Teil erstmal 2 Stunden laufen lässt, ehe er ihn mitnimmt.
Er hat hn gesehen, getestet, gekauft. Das Recht ist auf deiner Seite. Gib ihm den Tipp mit dem Lüfter. Mehr mu0t du nicht tun. Vielleicht überlastet er ihn auch, wenn er so heiß wird.
Mußt du wissen, ob du dich darauf einlassen willst. Müssen mußt du nicht.
Das musst du aber nicht akzeptieren. Er hat das Ding gekauft wie besehen und getestet. Wenn er einen perfekten Laptop will, muss er sich einen neuen kaufen.
Auch private Verkäufer sind nicht ausserhalb der Gewährleistungpflicht:
Dein Angebot und Deine Aussage "Gebrauchtgegenstand" finde ich mehr als wackelig. Das entbindet Dich nicht davon, alle Schäden zu beschreiben und in Deinem Angebot anzugeben.
Dieses:
Dass der Laptop sehr schnell heiß und laut wird, damit hatte ich
persönlich nie Probleme, da ich den Laptop immer auf einer Vorrichtung
hatte (Laptophalterung) damit der Lüfter frei war.
hast Du bestimmt nicht in Dein Angebot geschrieben, wäre jedoch notwendig gewesen.
Kann ich mich jetzt als Privatverkäufer darauf berufen, da er den Laptop
sogar bei der Übergabe angeschaltet hat und ihn getestet hat, dass die
Sache von Rückgabe ausgeschlossen ist?
Nein, kannst Du nicht. Die Zeit, ab der das Gerät heiss wird, wurde mit Sicherheit nicht erreicht.
Du hast als Verkäufer das Recht den Artikel 2 x nachzubessern. Das kannst Du dem Käufer anbieten, dabei kannst Du noch Bezug auf die Seriennumer des Geräts nehmen.
Warum hat er ihn denn nicht vor Kauf getestet?
Ich hatte mal was ähnliches. Computer zum Verkauf angeboten, Intressenten kamen vorbei, ich bot an, dass sie ihn testen sollen ( bei mir zu Hause), dies lehnten sie ab! Gut 3h später klingelte es an meiner Tür und die Leute kamen wieder mit der Begründung, Computer sei defekt ( Das Gerät ging bei mir und hatte keine Mängel). Wollte ihn nicht zurücknehmen! Die drohten dann mit Polizei, also hab ich das Geld zurück. Schloß das Gerät bei mir wieder an und oh Wunder es funktionierte ohne Probleme! Das Gerät hatte ich für 30€ angeboten.
Naja seitdem bin ich schlauer, schreibe klar in meinen Anzeigen, bei Abholung gerät testen, Rücknahme ausgeschlossen!
Ja, ich habe ihm gesagt, ich hatte nie Probleme und dass ich das auf so ner Ikea Laptophalterung hatte. Aber er will das trotzdem zurückgeben.