Käufer ist unzufrieden mit der Ware! Privatverkauf. Hilfe
Habe mein Handy verkauft. Fotos zeigen Kratzer und Gebrauchspuren auf dem Handy. Habe auch hingeschrieben das Kratzer da sind ! Jetzt schreibt der Käufer das er enttäuscht ist und eins Lösung sucht. Das Handy wäre rechts oben stark zerkratzt und würde " schlimm aussehen". Außerdem sei die Linse kaputt, was mir neu ist !! Bei der Auktion stand dabei das es sich um einen Privat Verkauf handelt und eine Rückgabe sowie Garantie ausgeschlossen sei. Was kann ich tun?
6 Antworten
Der Ausschluss von Garantie und Rückgabe hilft dir nicht, wenn der Artikel von der Beschreibung abweicht...
Die IMEI-Nr. hast du dir notiert...?
Um, falls es dir das Handy zurück schickt, zu überprüfen obs den überhaupt dein Gerät ist.
zeig mal das bild. war bestimmt auf ebay. hatte ich auch schon mal. die wollen nur den preis reduzieren. Er hat gekauft wie beschrieben und gesehen! ich würde ebay den fall schildern und dort nochmal um rat fragen
Kommt schonmal vor, dass der Käufer nicht zufrieden ist. Aber Du hast alles richtig gemacht. Du hast auf die Gebrauchsspuren und Kratzer hingewiesen und eine Rückgabe und Gewährleistungspflicht ausgeschlossen. Ich weiß nicht warum dem Käufer immer gleich unterstellt wird, er wolle den Preis drücken etc. Er hat sich es halt einfach besser vorgestellt. Hat aber halt nunmal Pech gehabt. Wollte billig, aber wie neu, das geht nunmal nicht. Mein Rat: Bleibe freundlich aber standhaft. Sage das es Dir leid tut, dass er unzufrieden ist, der Artikel von Dir aber korrekt beschrieben und die Auktion mit aussaggekräftigen Fotos unterlegt war und Du deshalb weder einen Preisnachlass geben noch das Handy zurücknehmen kannst. Wenn der Käufer tatsächlich doof ist, gibt es trotzdem ne negetive Bewertung. Ist vielen von uns schon passiert. Die Käufer sind nunmal in der besseren Position, die können ja keine negative Bewertung bekommen.Viele Glück !!
Jeder sieht etwas anders, es kann sein, dass er sein geld zurück haben will und Sie bekommen Ihr Handy nie zurück. Wenn sie dden Satz geschrieben haben, muss nicht genauso sein, wäre nur gut" Dieses ist ein privater Verkauf, keine Rücknahme,Kein Widerspruchsrecht, Bilder sind Bestandteil der BVeschreibung" kann er nichts machen. Sie haben nach bestem Wissen aklles geschrieben, nicht darum kümmern. Nur alles ausdrucken, denn sollte es weitergehen sind Sie in der Beweispflicht und da gilt immer noch alles schriftliche wird anerkannt, nichts anderes. Vergessen viele.
habe geschrieben...Dieses ist eine Privatauktion. Daher keine Garantie und/oder Gewährleistung und keine Rücknahme.
ihn höflichst auf genau diese umstände hinweisen und um verständnis bitten dass er alle informationen bekommen hat! sei es so dass es wirklich schlimmer aussieht ist es dich seine nachweispflicht! in dubio pro reo ein hoch auf die deutsche rechtsprechung
auf fotos sieht man aber doch wie das Handy aussieht...wozu brauche ich die IMEI nr?