PayPal Käuferschutz bei Privatverkauf ohne Rücknahmen?

3 Antworten

Wer Recht hat oder nicht, ist leider bei PayPal-Zahlung unerheblich. Indem Du PayPal-Zahlung gestattest, räumst Du dem Käufer auf Deine Kosten 180 Tage Käuferschutz, d.h. Reklamations- und Rückgaberecht, ein. Da kann Dein Käufer behaupten, was er will, keiner prüft das nach.
PayPal hält sich nicht an deutsches Recht, die haben ihre eigenen Regeln und die lauten vor allem: den Käufer zufrieden stellen. So ist es, wenn man AGB als gelesen und akzeptiert anklickt und diese nicht gelesen hat.
Das Geld wird von PayPal zurück gebucht werden.
Wenn Du Privatverkäufer bist, musst Du doch kein PayPal anbieten.

rocketdoge 
Beitragsersteller
 17.03.2017, 17:28

Laut PayPal AGB zur Käuferschutzrichtlinie, Punkt 4.2 weicht der Artikel allerdings nicht erheblich von der Artikelbeschreibung ab und fällt somit nicht unter den Käuferschutz...

dresanne  17.03.2017, 17:30
@rocketdoge

Ich habe Dir doch geschrieben, keiner prüft das nach. Denkst Du, PayPal schickt jemand zu Deinem Käufer um den Laptop zu untersuchen? Hättest Du das Geld auf Deine Bankverbindung schicken lassen, hättest Du jetzt keinen Ärger.

rocketdoge 
Beitragsersteller
 17.03.2017, 17:34
@dresanne

Stimmt, das Anbieten der Zahlung mit PayPal war keine gute Idee. Aber wenn das keiner nachprüft, kann dann nicht jeder der etwas auf eBay kauft und mit PayPal bezahlt einfach den Käuferschutz beantragen, ob da jetzt ein Problem vorliegt oder nicht? Fallen für den Verkäufer eigentlich zusätzlich zu der Rückzahlung noch Gebühren an?

dresanne  17.03.2017, 17:57
@rocketdoge

Genauso ist es. Bei PayPal fallen keine weiteren Gebühren an. Und bei ebay, wenn die Rückgabe erledigt ist, bekommst Du die Verkaufsprovision zurück erstattet.

Du hast 2 Fehler gemacht:

1. Du hast die Gewährleistung nicht ausgeschlossen.

2. Du hast paypal angeboten.

Zu paypal hat dir dresanne schon was geschrieben. Der vergessene Ausschluss der Gewährleistung hat da keine Bedeutung mehr.

Lasse Dich nicht einschüchtern.

Du hast alles offen  und ehrlich gesagt.

Das Problem liegt am Käufer, nicht an Dir.

Der kann Dir garnichts.

Und lasse Dir bloß nicht mit Anwalt drohen. Das ist der letze verzweifelte Versuch Dich einzuschüchtern.

Lache darüber.

Mario