PayPal Käuferschutz bei Privatverkauf ohne Rücknahmen?
Hallo
Ich habe neulich einen Laptop über eBay verkauft. Die Artikelbeschreibung:
Ich verkaufe hier einen Magic Mobile X140 Ultra Slim 14" Laptop von Terra. Das Gerät ist optisch einwandfrei und funktioniert. Ich hatte lediglich ein Problem mit dem APIC-Treiber unter Linux (Debian), Windows habe ich nicht ausprobiert. Nach dem Deaktivieren dieses Treibers lief das Gerät einwandfrei. Im Lieferumfang enthalten sind der Laptop, eine Windows 7 Home Premium Lizenz (ohne CD), ein Ladegerät und die Originalverpackung. Die Festplatte ist nicht dabei. Die Batterie ist in Ordnung.
Bei Fragen bitte einfach melden ^.^
Dies ist ein Privatverkauf, Rücknahmen werden nicht akzeptiert und ich biete keine Garantie für die oben genannten Artikelmerkmale.
Das Gerät wurde als gebraucht verkauft. Nun behauptet der Käufer, der Computer würde unter Windows nicht starten und will, nachdem ich die Rücknahme verweigerte, den PayPal Käuferschutz einschalten. Da ich ja eindeutig darauf hingewiesen habe, das das Gerät unter Debian Linux funktioniert, dass Windows nicht getestet wurde und dass es sich um einen Privateverkauf handelt, dass ich keine Rücknahmen akzeptiere und keine Garantie für den angebotenen Artikel anbiete stellt sich mir die Frage, ob PayPal diesem Antrag statt geben würde?
3 Antworten
Wer Recht hat oder nicht, ist leider bei PayPal-Zahlung unerheblich. Indem Du PayPal-Zahlung gestattest, räumst Du dem Käufer auf Deine Kosten 180 Tage Käuferschutz, d.h. Reklamations- und Rückgaberecht, ein. Da kann Dein Käufer behaupten, was er will, keiner prüft das nach.
PayPal hält sich nicht an deutsches Recht, die haben ihre eigenen Regeln und die lauten vor allem: den Käufer zufrieden stellen. So ist es, wenn man AGB als gelesen und akzeptiert anklickt und diese nicht gelesen hat.
Das Geld wird von PayPal zurück gebucht werden.
Wenn Du Privatverkäufer bist, musst Du doch kein PayPal anbieten.
Ich habe Dir doch geschrieben, keiner prüft das nach. Denkst Du, PayPal schickt jemand zu Deinem Käufer um den Laptop zu untersuchen? Hättest Du das Geld auf Deine Bankverbindung schicken lassen, hättest Du jetzt keinen Ärger.
Stimmt, das Anbieten der Zahlung mit PayPal war keine gute Idee. Aber wenn das keiner nachprüft, kann dann nicht jeder der etwas auf eBay kauft und mit PayPal bezahlt einfach den Käuferschutz beantragen, ob da jetzt ein Problem vorliegt oder nicht? Fallen für den Verkäufer eigentlich zusätzlich zu der Rückzahlung noch Gebühren an?
Genauso ist es. Bei PayPal fallen keine weiteren Gebühren an. Und bei ebay, wenn die Rückgabe erledigt ist, bekommst Du die Verkaufsprovision zurück erstattet.
Du hast 2 Fehler gemacht:
1. Du hast die Gewährleistung nicht ausgeschlossen.
2. Du hast paypal angeboten.
Zu paypal hat dir dresanne schon was geschrieben. Der vergessene Ausschluss der Gewährleistung hat da keine Bedeutung mehr.
Lasse Dich nicht einschüchtern.
Du hast alles offen und ehrlich gesagt.
Das Problem liegt am Käufer, nicht an Dir.
Der kann Dir garnichts.
Und lasse Dir bloß nicht mit Anwalt drohen. Das ist der letze verzweifelte Versuch Dich einzuschüchtern.
Lache darüber.
Mario
Laut PayPal AGB zur Käuferschutzrichtlinie, Punkt 4.2 weicht der Artikel allerdings nicht erheblich von der Artikelbeschreibung ab und fällt somit nicht unter den Käuferschutz...