Ebay Privatverkauf entspricht nicht der Beschreibung?
Hallo, Habe eine kurze Frage. Wenn bei einem Privatverkauf in der Beschreibung: "Artikel funktioniert einwandfrei. Mit Gebrauchsspuren. Artikel wird privat verkauft und kann nicht zurückgegeben werden"
Was passiert den, wenn der artikel extreme Schäden aufweist und nicht richtig funktioniert. Hab ich dann doch das recht auf Rückgabe ? Oder ist das mein Problem ? Danke
6 Antworten
Nie in so einem Fall eine Rückgabe einleiten, zumal privater Verkäufer sowieso keine Rückgabe anbieten. Da eröffnet man einen Fall über einen abweichenden Artikel. Das ist etwas ganz anderes.
Schade, dass Du nicht geschrieben hast, wie gezahlt wurde. Hast Du mit PayPal bezahlt, dann eröffnen den Fall direkt bei PayPal.
Bei Überweisung kannst Du zwar einen Fall eröffnen, der interssiert ebay aber nicht, weil Du bei Überweisung keinen Käuferschutz hast. Du müsstest Deine Forderungen dann zivilrechtlich durchsetzen.
es ist noch garnix passiert. werd aber via paypal bezahlen. wollte mich nur vorab erkundigen.
>Was passiert den, wenn der artikel extreme Schäden aufweist und nicht richtig funktioniert.
Wir zuvor schon erklärt handelt es sich um einen Sachmangel.
Nun hat man diverse Möglichkeiten:
1. Man kann Neulieferung einer einwandfreien Sache verlangen
2. Man kann Reparatur verlangen.
Wenn beides nicht möglich ist, dann kann man vom Kaufvertrag zurücktreten.
Verweigert der Verkäufer die Beseitigung des Sachmangels kann man sogleich zurücktreten:
§ 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
(2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn
Was passiert den, wenn der artikel extreme Schäden aufweist und nicht richtig funktioniert. Hab ich dann doch das recht auf Rückgabe ?
Das kommt darauf an: Wurde der Arikel ordnungsgemäß verpackt und sachmängelfrei dem Paketdienst übergeben, fällt dir die zufällige Verschlechterung des Artikels an, Gefahrübergang § 447 BGB.
Hätte man den vermeindl. Mangel nicht sofort bei Erhalt reklamiert, darf der VK eine darüberhinausgehende Sachmängelhaftung ausschliessen.
Wäre auf den Bildern die Schäden erkennbar, sind sie kein Sachmangel.
Andernfalls kann man dann, wenn der Artikel keine "Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.", wg. eines Sachmangels i. S. d. § 434 I BGB vom Vertrag zurücktreten und Kaufpreis erstattet verlangen.
Dass macht aber nur Sinn, wenn man paypal-Käuferschutz beanspruchen könnte: Dummerwesie wäre eine Klage vorschüssig zu betreiben und meist am Gerichtsort des VK zu erstreiten, was oft genug teurer kommt. Und wäre der Beklagte mittellos, blieb man auf den Prozesskosten auch noch sitzen
G imager761
Alle Antworten sind richtig beantwortet nach recht und Gesetz.
Wie soll er aber beweisen das es so ,war ,sogern ich ihm das auch glasube.
Vor Gesetz muss der/die Richter überzeugt werden das alles schlüssig passt. Ich hab in diesen Fällen das bis auf 2 x auf Kulanz.
Unter "Eine Erfahrung reicher" verbucht. Ohne Folgekosten.
Hab mich einmal wegen 35€ 2 Jahre geärgert. Lohnt nicht dafür ist das Leben zu kurz.
Allerdings wenn alle so denken würden wär dem Unfug, Tor und Tür geöffnet.
Viel Glück und Erfolg, und wenn ihr einen guten Rat bitte zuschicken.
Schönen Gruß und noch einen schönen Sontag
Bley 1914
Das ist ja dann ein Sachmangel (BGB §434) und muss vom Verkäufer nachgebessert werden.