Privatperson Untervermietung Rechnung schreiben
Liebes Forum,
ich bin schier verzweifelt, denn niemand möchte mir meine Frage beantworten. Eine schnelle Hilfe würde ich mir zwar durchaus auch etwas kosten lassen, aber ich rufe bei keiner Hotline für 2 Euro an, wo ich nicht mal weiß, wie lange ich allein in der Warteschleife hänge.
Ich habe schon alles durch. Finanzamt, Mieterschutzbund, Buchhaltung hier, Internet, Bekannte über 3 Ecken aus einem anderen Finanzamt und entweder konnte man mir nicht helfen, oder ich habe immer unterschiedliche Aussagen bekommen.
Folgender Fall: Ich arbeite zur Zeit bei einer Firma in Hamburg. Diese Firma würde mir die Unterkunftskosten für den Januar bezahlen - vorausgesetzt, sie bekommt eine Rechnung vom Vermieter. Der Vermieter ist in diesem Falle eine Dame (selbst Mieterin dieser Wohnung), welche in Absprache mit dem Vermieter, gelegentlich ein Zimmer zur Untermiete anbieten kann.
Nun die Fragen: - Darf eine private Person eine Rechnung schreiben? Wenn ja, auf was ist zu achten? - Braucht man eine Steuernummer oder reicht bei einer Privatperson die Identifikationsnummer? - Die Miete beträgt 450€. Hätte die Dame nach Abgabe ihrer Steuererklärung hier nennenswerte Abzüge, oder gibt es vielleicht so etwas wie einen Freibetrag?
Ihr würdet mir wahnsinnig mit der Beantwortung dieser Fragen helfen, denn die Dame wartet auf meinen Rückruf.
Besten Dank und viele Grüße, L. Lambertin
3 Antworten
Ungewöhnlicher Fall:
Wer ist denn der Mieter des Zimmers (Vertragspartner Mietvertrag)?
Ist es eine kurzfristige Vermietung für einen Monat?
Wohnst Du dort auf Dauer?
Die Dame sollte ihre vollständige Anschrift sowie die Steuer-ID angeben sowie die Rechnung an die Firma adressieren:
"Vermietung Zimmer für Mitarbeiter XXX im Monat Januar 2014 für YYY €. Der Umsatz ist umsatzsteuerfrei."
und unterschreiben... das reicht...
Ok, du hast schon mal viele Fragenzeichen bei mir beseitigt - vielen Dank!
Zwei letzte Fragen bleiben: - Gilt meine 1-monatige Unterkunft hier in Hamburg denn als beruflich bedingte Zweitwohnung? In meinem eigentlichen Wohnort habe ich bereits meine Erstwohnung und ich bin nur wegen meines Jobs hier.
- Gibt es Besonderheiten bei einer privaten Rechnung? (Besonders zwei Punkte: Steuernummer/Mwst.?)
Klasse, du warst schneller als ich. :)
Ich danke dir ganz, ganz herzlich und wünsche dir noch einen schönen Abend!
Bitte sehr - gern geschehen....
Schon mal ganz herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
1.) Vertragspartner ist die Firma 2.) Ich werde dort lediglich für den Januar 2014 unterkommen.
Die Rechnung muss alles beinhalten, was eine andere Rechnung auch beinhaltet. Auch Steuernummer, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und so weiter. Ja, eine Privatperson darf eine Rechnung schreiben, gar kein Problem. Sie muss die Einnahmen auch in der Steuererklärung angeben, wenn sie aber mit ihren GESAMTEN Einnahmen nicht über einen bestimmten Betrag kommt, dann wird sich diese Vermietung nicht bemerkbar machen. Ich glaube also nicht, daß sie wegen dem einen Monat Mieteinnahmen Steuern zahlen muss. Die Rechnungsnummer und so weiter müssen deshalb auf der Rechnung vermerkt sein, weil es sich nicht um einen kleinen Posten bis 100 Euro handelt. Dann wäre es nämlich nicht nötig.
Der simple Satz wie „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG.“ oder „Nicht umsatzsteuerpflichtig nach § 19 1 UStG“ in der Rechnung oder auf der Quittung genügt.
Eine vom Arbeitgeber gezahlte Aufwandsentschädigung für die Mietwohnung des Arbeitnehmers ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn.
Ausnahme in gewissem Rahmen: beruflich bedingte Zweitwohnung (oder hier vorübergend beruflich bedingte Anmietung) - hier kann der AG die Kosten steuerfrei übernehmen.
In diesem Fall kann die Dame dem Unternehmen eine Rechnung ausstellen; versteuern muß sie das sowieso.