Rechnung als Privatperson stellen (Bilderverkauf)?
Morgen zusammen,
ich habe in meiner Freizeit Fotos gemacht, die meine Firma (wo ich auch arbeite) gerne nutzen möchte (als Werbung, im Netz, etc.).
Sie wollten mir auch gerne Betrag XX pro Bild zahlen. Jetzt zur Frage: Kann ich für einen einmaligen Verkauf eine gesetzlich korrekte und anerkannte Rechnung schreiben?
Also 10x Summe X = Summe X
Muss ich Steuern angeben? Oder woanders angeben ?
Danke für eure Antworten
2 Antworten
Eine einmalige Tätigkeit ist kein Gewebe, weil es an der dauerhaftigkeit fehlt; und braucht deshalb nicht agemeldet werden.
Man schreibt drauf : Privatrechnung, kein Ausweis der umsatzsteuer , oder ähnliches .
Muss versteuert werden als Sonstige Einkuenfte mit einer Freigrenze von 256 Euro im Jahr beim Gewinn. Freigrenze bedeutet, über der Grenze muss alles versteuert werden.
Wenn Du einfach so Rechnungen mit Steuerausweis losschickst, wirst Du Dir Ärger mit dem Finanzamt ins Haus holen.
Keine Rechnung, keine Steuern!!!! Bitte einfach um Erstattung. Die Firma will eine Rechnung haben, um Vorsteuer ziehen zu können. Eine Rechnung darfst Du aber nicht ausstellen.
Sowas wie eine "Privatrechnung" gibt es im juristischen Sinne gar nicht. Da das Dokument, das die Grundlage für die Zahlungsforderung bildet, nicht den Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 UStG entsprechen kann und wird, sollte er das Kind besser nicht als Rechnung bezeichnen.
In der Praxis passiert es viel zu oft, dass der Buchhalter auf der anderen Seite bei dem Wort "Rechnung" sofort auch eine steuerliche Geltendmachung im Sinn hat und um eine mit dem Steuersatz ergänzte Rechnung bittet. Dem kommen leider viele "Rechnungssteller" nach, ohne zu wissen, dass sie damit einen steuerlichen Schaden verursachen. Daher kam meine Empfehlung von einer ERSTATTUNG statt RECHNUNG zu sprechen bzw. schreiben.
An welcher Stelle ist meine Empfehlung Käse???
Dann dürften ja auch die ganzen Kleinunternehmer die von der UST befreit sind keine "Rechnungen" ausstellen.
Natürlich denkt ein Buchhalter bei "Rechnung" automatisch an UST. Aber wenn klar angegeben ist, dass und warum diese keine USt enthält ist das sauber und korrekt.
Wenn der Buchhalter trotzdem Vorsteuer zieht ist das nicht mehr das Problem des Rechnungsausstellers
Kleinunternehmer dürfen Rechnungen schreiben, in denen sie auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG hinweist.
Was keine Rechnung ist steht in § 14 UStG. Die vorgegebenen Inhalte stehen in § 14 Abs. 4 UStG. Die Angabe zur Versteuerung ist verpflichtend. Ohne diese ist die Rechnung eben nicht "sauber und korrekt".
Käse!
Natürlich kann man als Privatperson auch eine Rechnung ausstellen. Keine Ahnung wo dieses Gerücht herkommt, dass man das nicht dürfte.
Man darf lediglich keine Umsatzsteuer in der Rechnung ausweisen. Ggf kann man noch als Hinweis mit reinschreiben "Privatrechnung - enthält keine MWST"
Dann kann die Firma das als Betriebsausgaben verbuchen (aber eben keine Vorsteuer ziehen)