Privatgrundstück: Meine Rechte bei unerlaubten Parkern?
hallo. ich habe ein Privatgrundstück und vermiete dort Parkplätze, auch tages- oder stundenweise. Nun kommt es aber vor, dass dort immer wieder unerlaubte Fremde (also nicht zahlende Kunden) ihre Autos (mal ein paar Stunden, mal tageweise) abstellen. Das Grundstück ist umzäunt, außer bei der Einfahrt natürlich. Bei Einfahrt steht das übliche Schild " Privatgrundstück kostenpflichtig abschleppen ...etc". Welche Rechte hab ich nun gegenüber diesen Fremdparkern?
a) Darf ich denen eine Rechnung (Empfänger: Kennzeichen) schreiben ? b) Darf ich sie an der Weiterfahrt hintern (z.b. einparken) etc. sodass sie erst zahlen müssen? c) Darf ich sie abschleppen lassen? Wer zahlt das dann? Polizei vorher informieren?
... was darf ich noch alles, und was nicht ?
Vielen Dank für Eure Antworten und Tipps.
8 Antworten
Meines Wissens darfst Du sie abschleppen lassen - aber zunächst einmal auf Deine Kosten. Als Grundstücksbesitzer bist Du doch sicherlich Mitglied bei Haus&Grund, dort solltest Du für einen angemessenen Betrag eine entsprechende Rechtsberatung bekommen können.
Leider kann man die Fakten nicht präzise in 2-3 Sätzen zusammenfassen. Daher bitte ich Dich, den Text unter folgefolgendem Link zu lesen, der Dir m. E. Deine Fragen beantwortet:
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/abschleppen_03.php
Zu C) du kannst die Polizei anrufen. Diese lässt das Auto abschleppen und die Rechnung wird direkt an die Falschparker geschickt. Du musst also das geld nicht vorrausstrecken und es nacher einklagen.
Hallo martinifox !
Klar kannst Du sie abschleppen lassen, nur mußt Du die Kosten tragen und später einklagen. Ziemlich aufwendig.
Einparken auf keinen Fall, dass wäre Nötigung.
Ich würde erstmal Zettel unter den Scheibenwischer klemmen.....darauf steht dann das es sich um einen kostenpflichtigen Parkplatz handelt...und das ich das Kennzeichen aufgeschrieben habe. Beim nächsten mal würde das Fahrzeug abgeschlept. Vieleicht noch Beweisfotos machen (Vieleicht mit Tageszeitung).
MFG
Privatgrundstück kostenpflichtig abschleppen
Du kannst nur das durchsetzen,was du auch mit dem Schild androhst...Den Abschleppdienst muß der Halter des Fahrzeugs bezahlen..
Ach,echt??Ist ja ätzend....
nun: erst mal muss der auftraggeber beim abschleppdienst in vorlage treten...