Einfahrt leicht zugeparkt - Was tun?
Hey, wenn meine Einfahrt leicht zugeparkt wurde (Nur die Spitze des Fahrzeug
blockiert ein kleines Stück der Einfahrt, ca. 1/10) darf ich das Auto dann
abschleppen lassen? Angenommen ich komme trotzdem noch raus, es ist
ja nur ein ganz kleiner Teil der Einfahrt blockiert, es stört mich aber, wird der
Abschleppdienst das trotzdem machen?
5 Antworten
Der Abschlepper macht was du ihm aufträgst. Die Kosten übernimmst auch Du. Das Riskio ist ebenso bei Dir. Ich kann nur raten, Dinge welche nicht notwendig auch nicht zu tun.
Das wäre unverhältnismäßig und du würdest entsprechend auf den Kosten sitzen bleiben.
Interessanter Aspekt: Die Rechtsprechung sieht selbst bei vollständig zugeparkter Einfahrt ein Abschleppen für unverhältnismäßig, wenn du nicht gerade zwingend zu dem Zeitpunkt da durch musstest.
Wäre das nicht ein bisschen übertrieben, selbst wenn du im Recht wärst?
Und solange das nicht andauernd vorkommt, würde ich großzügig und voller grenzenlosen Güte darüber hinwegsehen.
Ja ich mach sowas ja nicht, geht ja auch um die Opferrolle, wenn ich abgeschleppt werde, wegen sowas, ob das okay wäre :)
Der Abschleppdienst schleppt das Auto ab. Aber die Rechnung bezahlst dann du.
Ich bleibe dann darauf sitzen, weil die Einfahrt nicht komplett blockiert war?
Ja, weil die besitzstörung dann kein Abschleppen rechtfertigt.
Du darfst das Ordnungsamt informieren.
Und bleibst drauf sitzen. Verhältnismäßigkeit der Massnahmen