Als Mieter auf Privatgrundstück parken

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Sofern in Ihrem Mietvertrag kein Parkplatz vereinbart wurde oder der Vermieter Ihnen keine Erlaubnis zum Parken gegeben hat,haben sie keine Rechte!

Vor unserem Haus auf dem Grundstück des Hauses befinden sich 5 Parkplätze welche durch ein Schild "Privatgrundstück

  • Noch deutlicher kann es nicht sein.Ohne Erlaubnis ;keine Nutzungsrechte!

    um 35€ bittet da ich angeblich auf seinem Parkplatz stehe.

  • Würde ich nicht zahlen.

  • Aber ich würde dann auch nie mehr dort Parken,weil dann mit Sicherheit das Fahrzeug abgeschleppt wird.

Mein Tipp:

  • Wenn die Parkplätze alle dem Geschäftsinhaber gehören,fragen sie ihn,ob sie einen Parkplatz gegen Nutzungsgebühr bekommen können.

  • Ansonsten den Vermieter fragen.

johnnymcmuff  06.11.2011, 22:57

Im Mietvertrag steht: Sofern ein Stellplatz vor dem Hause angemietet wird sind diese durch ein Schild mit Namen oder dem Kennzeichen des Fahrzeuges zu kennzeichnen. Sollte diese Kennzeichnung nicht vorhanden sein so sind die Stellplätze frei nutzbar.

dann kann man Ihnen nichts und der Ladenbesitzer muss die Kosten eines Abschleppens selber tragen und sie können Ihn auf Schadenersatz verklagen.

Sollte mal Ihr Fahrzeug abgeschleppt werden machen sie Bilder von dem Parklatz,dass dort keine Schilder stehen.Am besten noch Zeugen herbeirufen und notieren!

jtgarrett 
Beitragsersteller
 06.11.2011, 23:14
@johnnymcmuff

Danke für die Info... werde ich dann tun wenn ich eines Morgens oder Nachmittags komme und keinen freien Platz vorfinde... das Problem ist: Entweder ich komme nach Hause wenn unzählige Eltern ihre Kinder in den gegenüber liegenden Kindergarten bringen oder die selbigen Kinder vom Kindergarten abholen. Nur bei Spätschichten finde ich meist einen Parkplatz... es sei denn in der nahe gelegenen Veltins Arena ist was los... denn dann kommen die ganzen Besucher und belegen die genannten Parkplätze am Straßenrand...

Ich nehme an Sie sind ein Rechtsanwalt? Zumindest schreiben Sie so ;)

johnnymcmuff  07.11.2011, 13:01
@jtgarrett

Nein,Gott sei Dank,kein Rechtsanwalt, ich wäre vielleicht ein guter von meiner Einstellung her,doch mit der würde ich es nicht weit in diesem Rechtssystem bringen.

  • Außerdem,seit wann schreibt ein Anwalt etwas,was man versteht :-)
jtgarrett 
Beitragsersteller
 06.11.2011, 22:55

Zahlen werde ich sowieso nicht. Mal abgesehen davon, dass die Parkplätze 1. nicht derart gekennzeichnet sind wie es im Mietvertrag vorausgesetzt wird, 2. ich Mieter des Hauses bin, 3. die Parkplätze nur bei Parkplatzmangel genutzt wurden und 3. der Wert der gefordert wird das 5-fache des Mietpreises entspricht.

du solltest in deinen mietvertag schauen, ob etwas darin steht, das du mit der wohnung einen stellplatze gemietet hast oder bei deinen vermieter fragen wie das geregelt ist, ob der bereich de rparkplätze überhaupt zum grundstück eures hausbesitzern gehört.

jtgarrett 
Beitragsersteller
 06.11.2011, 22:50

Hi.

Ich hatte bereits bevor dieser Kochprofi da eingezogen ist mit den Vermietern gesprochen. Da hieß es, dass man diese Plätze reservieren (mieten) kann. Solange diese nicht vermietet sind so sind diese frei für Mieter des Hauses nutzbar. Dazu müssen aber die Parkplätze gekennzeichnet werden um zu sehen ob diese frei oder vermietet sind. Dieser Pflicht muss der Mieter der Stellplätze nachgehen.

Im Mietvertrag steht: Sofern ein Stellplatz vor dem Hause angemietet wird sind diese durch ein Schild mit Namen oder dem Kennzeichen des Fahrzeuges zu kennzeichnen. Sollte diese Kennzeichnung nicht vorhanden sein so sind die Stellplätze frei nutzbar.

Demnach bin ich laut Mietvertrag im Recht. Jedoch möchte ich gerne demjenigen auch die rechtlichen Bestimmungen vorlegen damit er ein wenig den Ball flach hält.

MfG

JT

Hier nochmal für die anderen eine kurze Zusammenfassung:

  1. Der Parkplatz befindet sich auf dem Grundstück des Eigentümers des Hauses
  2. Auf dem Parkplatz steht ein Schild mit der Aufschrift "Privatgrundstück. Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt."
  3. An den Parkplätzen ist keine weitere Kennzeichnung das nur Besucher oder Mitarbeiter des Kochstudios diese nutzen dürfen.

Anbei noch 2 Fotos. Einmal vom Parkplatz und einmal vom Schild. Leider im dunklen geschossen. Daher ist dort nicht allzuviel zu erkennen. Auf wunsch werde ich morgen bei Tageslicht nochmals ein paar Fotos machen.

MfG

JT

Das Schild - (Recht, Gesetz, parken) Die Parkfläche - (Recht, Gesetz, parken)
outfreyn  07.11.2011, 21:29

An den Parkplätzen ist keine weitere Kennzeichnung das nur Besucher oder Mitarbeiter des Kochstudios diese nutzen dürfe

Das ist auch nicht nötig. Es muss nur erkennbar sein, dass es sich nicht um öffentliche Parkplätze handelt.

jtgarrett 
Beitragsersteller
 08.11.2011, 21:39
@outfreyn

Wie bereits erwähnt wird vom Vermieter eine gesonderte Kennzeichnung gefordert.

outfreyn  09.11.2011, 07:50
@jtgarrett

Nein, wird sie nicht. Du verstehst den Passus in Deinem Mietvertrag anscheinend hartnäckig falsch.

Schau mal in Deinen Mietvertrag, da müßte drin stehen, ob ein Stellplatz in der Miete inbegriffen ist oder nicht. Im Zweifelsfall beim Vermieter nachhaken! Zahlen würde ich auf keinen Fall!

Wenn die Parkplätze als private Parkplätze erkennbar sind und laut Mietvertrag nicht ausdrücklich einer dieser Parkplätze angemietet wurde, handelt es sich um eine Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht, welche einen Unterlassungsanspruch des rechtmäßigen Besitzers gegen den Falschparker zeitigt (vgl. §§ 858, 862 BGB).

35 EUR sind da noch absolut im Rahmen; wenn der Geschäftsinhaber einen Anwalt damit beauftragt hätte, eine Abmahnung samt strafbewehrter Unterlassungserklärung zu verfassen, wäre es deutlich teurer geworden.

jtgarrett 
Beitragsersteller
 07.11.2011, 19:05

Besitzstörung ist mir ein Begriff. Auch die Paragraphen dazu. Da ich im Sicherheitsdienst der DB tätig bin werde ich damit täglich konfrontiert.

Der Mieter dieser Parkflächen ist seiner im Mietvertrag eingetragenen Verpflichtung jedoch nicht nachgegangen diese zu kennzeichnen und somit sind diese Parkflächen für jedermann nutzbar. Scheinbar ist dies die einzige Rechtsgrundlage auf der ich mich stützen kann.

outfreyn  07.11.2011, 21:27
@jtgarrett

Der Mieter dieser Parkflächen ist seiner im Mietvertrag eingetragenen Verpflichtung jedoch nicht nachgegangen diese zu kennzeichnen

Er hat sie doch als "Privatparkplätze" gekennzeichnet?

Diese Standardklausel aus Deinem Mietvertrag ("Sofern ein Stellplatz...") besagt nur, dass Du als Mieter der Wohnung 1 entweder den z.B. mit "Wohnung 1" gekennzeichneten Parkplatz benutzen darfst oder - wenn nichts gekennzeichnet ist - irgendeinen beliebigen Parkplatz.

Unabdingbare Voraussetzung ist aber, dass einer dieser Parkplätze überhaupt Bestandteil Deines Mietvertrages ist. Ansonsten stehst Du auf einem fremden Parkplatz; Rechtsfolgen siehe mein erstes Posting oben.